Hallo,
ich bin in der WVP der Insolvenz. Meine Frau verdient zur Zeit nichts und da ich unterhaltsverpflichtet bin wird Sie beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt.
Gibt es eine Grenze bis wohin Sie zuverdienen darf und trotzdem nicht bei der Pfändung berücksichtigt wird ?
Viele Grüße
Jan
Gehalt der Ehefrau
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Gehalt der Ehefrau
1. Ja.
2. Aber keine gesetzliche Tabelle.
3. Das läuft über einen Antrag auf Nichtberücksichtigung einer "Person" beim Insolvenzgericht.
4. Oft wird diskutiert, ob der Insolaner dem TH mitteilen muss, dass es eine Änderung bei der erwerbstätigkeit der unterhaltsberechtigten Ehefrau gegeben hat.
5. Dann kommt es bei den meisten Gerichten wohl darauf an, ob sie sich von dem Netto-Verdienst allein "unterhalten kann".
6. Persönlich würde ich immer schauen, wie viele Monate das Verfahren noch dauern wird und eine Reduzierung des Freibetrages und des %-satzes dann hinzunehmen ist.
7. "Frag mal bei der Beratungsstelle" nach-manchmal haben die trickreiche Ideen.
2. Aber keine gesetzliche Tabelle.
3. Das läuft über einen Antrag auf Nichtberücksichtigung einer "Person" beim Insolvenzgericht.
4. Oft wird diskutiert, ob der Insolaner dem TH mitteilen muss, dass es eine Änderung bei der erwerbstätigkeit der unterhaltsberechtigten Ehefrau gegeben hat.
5. Dann kommt es bei den meisten Gerichten wohl darauf an, ob sie sich von dem Netto-Verdienst allein "unterhalten kann".
6. Persönlich würde ich immer schauen, wie viele Monate das Verfahren noch dauern wird und eine Reduzierung des Freibetrages und des %-satzes dann hinzunehmen ist.
7. "Frag mal bei der Beratungsstelle" nach-manchmal haben die trickreiche Ideen.
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