Gehalt der Ehefrau

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jan
Fortgeschrittener
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Beiträge: 53
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Gehalt der Ehefrau

Beitrag von jan »

Hallo,

ich bin in der WVP der Insolvenz. Meine Frau verdient zur Zeit nichts und da ich unterhaltsverpflichtet bin wird Sie beim Pfändungsfreibetrag berücksichtigt.

Gibt es eine Grenze bis wohin Sie zuverdienen darf und trotzdem nicht bei der Pfändung berücksichtigt wird ?

Viele Grüße
Jan
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Gehalt der Ehefrau

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gehalt der Ehefrau" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 86
Beiträge: 1239
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Gehalt der Ehefrau

Beitrag von imker »

1. Ja.
2. Aber keine gesetzliche Tabelle.
3. Das läuft über einen Antrag auf Nichtberücksichtigung einer "Person" beim Insolvenzgericht.
4. Oft wird diskutiert, ob der Insolaner dem TH mitteilen muss, dass es eine Änderung bei der erwerbstätigkeit der unterhaltsberechtigten Ehefrau gegeben hat.
5. Dann kommt es bei den meisten Gerichten wohl darauf an, ob sie sich von dem Netto-Verdienst allein "unterhalten kann".
6. Persönlich würde ich immer schauen, wie viele Monate das Verfahren noch dauern wird und eine Reduzierung des Freibetrages und des %-satzes dann hinzunehmen ist.
7. "Frag mal bei der Beratungsstelle" nach-manchmal haben die trickreiche Ideen.
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