Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

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Johanher
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von Johanher »

Ich habe leider auch Geld von Privatpersonen geliehen, diesen möchte ich alles zurückgeben. Bei einem Insolvenzverfahren geht ja ein großer Teil an den Verwalter. Auch Steuerrückerstattung etc. Dass ich ja zum zurückzahlen der Privatkredite nutzen könnte. Wenn ich nen Nebenjob noch mache geht das Geld ja fast nur zum Verwalter aber nicht fürs Abzahlen drauf..
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robo
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von robo »

Bedenke:
- "Profi-Gläubiger" (wie Banken und Inkasso-Firmen) werden sich vermutlich nur dann auf einen Vergleich einlassen (wenn überhaupt), wenn sie MEHR bekommen als in den drei Jahren Inso-Verfahren.

- ist Dein Job und Dein Einkommen und Deine Gesundheit sooo stabil, dass alles die nächsten drei Jahre sicher so bleibt ? Mit Inso-Verfahren bist Du in drei Jahren durch. Ohne Inso ... weiß man's ?

- Was machst Du, wenn einer Deiner Gläubiger 'nervös' wird und eine Lohn- und/oder Kontopfändung betreibt? Die wissen schließlich: Wer zu erst kommt (pfändet), der mahlt (kassiert) zuerst.

- Natürlich kannst Du auch in einem Inso-Verfahren mit Deinem unpfändbaren Einkommen tun, was Du willst. Auch Gläubiger bezahlen.

- Hast Du mit der Schuldnerberatung mal das Thema 'gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan' besprochen ?
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Johanher
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von Johanher »

- Mehr ist sicher dann 70%+?! Und nicht meine potenziell 40-50%

- Aber mir kann ja die Schuldbefreiung am Ende verwehrt werden, wenn ich krank werde oder arbeitslos richtig? Aber ja, dieser Faktor ist schon eine gewisse Sicherheit, wenn so etwas eintreten sollte, ist alles "geregelt" und man muss sich nicht dann um ein Verfahren bemühen, wenn man ggf. gesundheitlich angeschlagen ist. Danke, für die Sichtweise.

- Ja, die ersten haben bereits mit einer Pfändung gedroht. Mein Schuldnerberater hat gesagt, dann geben wir es direkt an den Insolvenzverwalter. Aktuell läuft noch die erste Runde des AEV (Angebot = Pfändbarer Betrag der kommenden 3 Jahre)

- Ja, aber der Betrag bleibt ja doch recht hoch, selbst nach den 3 Jahren, was ich dann an meine privaten Personen weiter abtragen darf.

- Ich habe zum Schuldenbereinigungsplan bereits gegoogelt. Welchen Unterschied gibt es denn hier genau im Vergleich zu einem Isolvenzverfahren?

P.S. Danke an Alle für Eure Unetrstützung.
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robo
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von robo »

Johanher hat geschrieben: 29. Mär 2023, 21:45 ...
- Aber mir kann ja die Schuldbefreiung am Ende verwehrt werden, wenn ich krank werde oder arbeitslos richtig?
...
Falsch.
Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind keine Gründe, die RSB zu versagen.
Hier stehen die möglichen Versagungsgründe:
https://dejure.org/gesetze/InsO/290.html

Und lies dies hier zur Zustimmungsersetzung durchs Gericht,
wenn ein Gläubiger dem AEV nicht zugestimmt hat:
https://dejure.org/gesetze/InsO/309.html
Ist eben auch ein Vergleich und kein Inso-Verfahren.
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Johanher
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von Johanher »

Beim Verfahren wäre ich gegen Krankeheit und Arbeitslosigkeit “geschützt” aber bei einem AEV ja nicht. Das habe ich richtig verstanden oder?
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tidus82
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von tidus82 »

Aus der Sicht hab ich so einen außergerichtlichen Einigungsversuch im Vergleich zu einer Insolvenz noch gar nicht gesehen - interessanter Gesichtspunkt. Ich würde dir durchaus recht geben.
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Johanher
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von Johanher »

Aber wie ist es denn beim ger. Schuldenbereinigungsplan? I was passiert hier, wenn man krank wird etc?
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robo
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von robo »

Das ist ja eben kein Insolvenzverfahren, sondern ein Vergleich.

Wenn Du Deinen Teil nicht einhältst (warum auch immer), dann braucht es die andere Seite wohl auch nicht.

Es sei denn, das Gericht ist Deinem Antrag gefolgt und hat in den Plan geschrieben:
" ... Artikel 33 ... wenn der Schuldner krank oder arbeitslos wird, dann ist dieser Plan hinfällig und sämtlich Gläubiger müssen auf Ihre Forderung komplett verzichten ..."

Quatsch.
Das ist natürlich Ironie.

Besprich das mit Deinem Schuldnerberater.
Hast Du denn vor, krank oder arbeitslos zu werden ?
Oder besteht die Gefahr ?
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Johanher
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von Johanher »

Nein, die Gefahr besteht nicht. Mein Chef ist auch immer sehr nett und verständnisvoll.

Artikel 33 klingt super ;) schade, dass er nicht existiert.
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caffery
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Re: Aussergerichtlicher Einigungsversuch - wie erfolgreich?

Beitrag von caffery »

Johanher hat geschrieben: 30. Mär 2023, 10:37 Aber wie ist es denn beim ger. Schuldenbereinigungsplan? I was passiert hier, wenn man krank wird etc?
Das kommt ganz darauf an, was in dem betreffenden Plan vereinbart wurde. Es gibt sogenannte Anpassungsklauseln die man in den Plan aufnehmen kann. Solche Klauseln machen Pläne für Gläubiger in der Regel unattraktiver - weswegen man schon abwägen muss.
Es kommt aber bei Schuldenbereinigungsplänen sehr stark auf die inhaltliche Formulierung des Plans an. Was da drin steht ist quasi Gesetz.

Eine Beispielformulierung für eine Anpassungsklausel wäre etwa:

"Sollte sich das pfändbare Einkommen des **** um mehr als X % verringern oder sollte der pfändbare Betrag X € übersteigen, so wird der Pfändungsbetrag nach den jeweils geltenden Vorschriften ermittelt und nach der oben an-gegebenen Quote neu festgesetzt."
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