Quellenfreigabe Konto

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Lieschenmüller
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von Lieschenmüller »

Also, ich habe heute morgen mit der Bafin telefoniert. Die Dame war sehr interessiert an dem Verhalten der Bank. Sie konnte mir jetzt zwar nicht adhock helfen, meinte aber ich solle auf jeden Fall eine Beschwerde einreichen, was ich auch machen werde.
Dann habe ich nochmal bei der Insolvenzabteilung angerufen, in der Hoffnung jemanden mit Durchblick ans Telefon zu bekommen, nee, war wieder der selbe MA. Ich habe ihn dann gefragt, ob er sich jetzt bzgl. Quellenfreigabe informiert hätte. Brauche ich nicht, weil die Rechtsauffassung der Bank sich nicht geändert habe. Ich habe mich bedankt und sofort die Beschwerdestelle der Bank angerufen.
Die Dame hatte Ahnung. Ja wieso gibt der das nicht frei, sie haben doch Quellenfreigaben......tja, fragen sie ihn doch mal.
Sie reicht jetzt jedenfalls die Beschwerde an die nächst höhere Stelle weiter. Ich habe mich nicht über den Herrn beschwert, er kann da ja auch nichts für, sondern über die allgemeine Qualifikation der MA. Ich hoffe jetzt aml, dass das heute noch geregelt wird, sonst werde ich mal den Vorstand der Bank anrufen und sie fragen, was sie von MA Schulungen so im allgemeinen halten.
Drückt mir mal bitte die Daumen, dass die Aufhebung des Verfahrens am besten heute noch in meinem Briefkasten liegt.
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Lieschenmüller
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von Lieschenmüller »

Ich hätte da doch nochmal eine Frage.
Eigentlich könnte ich doch mein Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln? Ich habe alle Eingänge als Quellenfreigabe und keinerlei Pfändungen auf dem Konto. Somit würde ich ja diesem P-Konto Kram/Ärger endlich ein Ende setzen.
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tidus82
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von tidus82 »

Im laufenden Insolvenzverfahren brauchst du die Zustimmung des Insolvenzverwalters, weil der rechtlich gesehen der Entscheider über deine Finanzen ist.

Erst ab der Wohlverhaltensphase kannst du das Konto - sofern du 100% sicher bist, dass keine Pfändung drauf liegt - wieder zurück umwandeln.
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imker
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von imker »

Du schreibst:

"Quellenfreigabe für alle 3 Zahlungseingänge von Gericht und IV."

magst Du den Text hier einstellen mit dem das Gericht die drei Quellen freigegeben hat
und interessieren würde mich auch, was Du dazu vom IV hast
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Witwe Bolte
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von Witwe Bolte »

Lieschenmüller hat geschrieben: 30. Jun 2022, 08:37 Ich hätte da doch nochmal eine Frage.
Eigentlich könnte ich doch mein Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln? Ich habe alle Eingänge als Quellenfreigabe und keinerlei Pfändungen auf dem Konto. Somit würde ich ja diesem P-Konto Kram/Ärger endlich ein Ende setzen.
Dazu hier einen Rat zu geben könnte für Dich gefährlich werden, sprich: Dein Geld ist weg
(nee, weg nicht - nur woanders, nämlich bei Deinem IV).

Denn theoretisch ist es so, wie tidus82 schon schrieb:
So lange Du im Status "eröffnetes Verfahren" bist, ist der IV verfügungsberechtigt über Dein Geld, s. InsO § 80 (1):
https://dejure.org/gesetze/InsO/80.html

Ist Dein Verfahren aufgehoben, dann hast Du bist zum Ende der Abtretungsfrist 'nur noch' Deine Obliegenheiten zu erfüllen, s. InsO § 295:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Praktisch ist es/war es hier so, dass ich nie ein P-Konto hatte, weder im eröffneten Verfahren, noch in der WVP, und dass sich (erstaunlicherweise !!) die Bank für nix interessierte.
Aber vielleicht liegt es auch daran, dass es hier um ein 'Regel'-Insolvenzverfahren geht, nicht um ein Verbraucher-Insolvenzverfahren, und dass der IV die Selbständigkeit gem. § 35 InsO 'freigegeben' hat.
Vielleicht hat die Bank das ja bei den Inso-Veröffentlichungen gelesen und registriert, ich habe nie danach gefragt, es gab bisher auch nie Probleme mit der Bank.

Deswegen würde ich Dir raten, warte noch den Aufhebungsbeschluss ab und wandel das P-Konto erst danach wieder um. Das muss die Bank dann ja auch umgehend machen.

Viel Glück!
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Lieschenmüller
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von Lieschenmüller »

@Imker: Die Quellenfreigaben für 3 Zahlungseingänge sind für die TEM Rente, eine BU Rente aus den Niederlanden und mein Gehalt, das aus Deutschland kommt. Der Text des Gerichts lautet in etwa, da es dem Gericht, wegen wechselndem Einkommen nicht möglich ist einen Höchstfreibetrag zu errechnen, werden die Angegebenen Quellen frei gegeben. Vom IV hab ich dazu nichts, da das direkt in meinem Beschluss zur Eröffnung stand.
Sorry, hab jetzt gerade keine Lust von der Couch auf zu stehen und den Ordner zu holen.
Ich habe sogar noch eine 4te Freigabe. Diese ist für Zahlungen meiner Zahnzusatzversicherung. Da müsste jetzt demnächst ein höherer Betrag kommen, da Implantate. Bin mal gespannt, ob die von der Bank dann auch den Freibetrag ausrechnen wollen. Nein, ich kann den Betrag leider nicht sofort an meinen Zahnarzt zahlen lassen. Wird noch lustig wegen Überweisungslimit.
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Mehrschweinchen
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von Mehrschweinchen »

Witwe Bolte hat geschrieben: 30. Jun 2022, 19:59 Ist Dein Verfahren aufgehoben, dann hast Du bist zum Ende der Abtretungsfrist 'nur noch' Deine Obliegenheiten zu erfüllen, s. InsO § 295:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Da ich verunsichert bin würde ich gerne wissen, ob ich die Inflationsausgleichsprämie behalten darf. Mein verfahren ist aufgehoben.
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robo
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von robo »

Nö, wohl nicht, sagt das Bundesfinanzministerium, siehe hier. letzte Frage (No24):

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... aemie.html

Da hat der Gesetzgeber wohl geschlampt ... ?
Oder war es so gewollt ?
Nach dem Motto: "Wer Schulden hat, der soll auch keine Prämie kriegen!"
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Mehrschweinchen
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von Mehrschweinchen »

In § 295 InsO ist die Abtretung der Inflationsausgleichsprämie nicht vorgesehen. Daher bin ich der Auffassung, dass die Richter in ihrer Einzelfallentscheidung die InsO entweder missachtet oder missverstanden haben könnten.

Das Gesetz besitzt immer eine höhere Gewichtung und die Richter haben womöglich lediglich einen Einzelfall entschieden. Jeder Einzelfall ist einzeln zu prüfen.

Kann ich mich auf die Insolvenzordnung (InsO) berufen? und lediglich die Obliegenheiten gemäß § 295 InsO erfüllen.
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robo
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Re: Quellenfreigabe Konto

Beitrag von robo »

1. wieso schreibst Du "behalten" ? Hast Du sie denn bekommen ?
Eigentlich hätte Dein AG sie Dir wohl gar nicht auszahlen dürfen ...

2. Von welchen Richtern redest Du und von welchem Einzelfall ?
Hast Du mal ein AZ oder einen Link dazu ?

3. Im § 295 (1) 3. der InsO steht doch:
" ... von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge ..."

W E N N Dein Arbeitgeber sie Dir allerdings tatsächlich überwiesen hat, dann könnte er ein Problem mit Deinem TH bekommen und müsste sie an ihn möglicherweise noch einmal zahlen
(weil nicht schuldbefreiend geleistet).
Und wenn Dein AG sie dann von Dir zurückhaben will, willst Du Dich dann wirklich
mit ihm deswegen anlegen ?
Das sollte man sich wohl überlegen.

Viel Glück dabei.
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