Inflationsprämie später auszahlen lassen

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Tille
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Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von Tille »

Hallo,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und wir bekommen jetzt im Mai vom Arbeitgeber per Tarifvertrag die 1500€ Inflationsprämie ausgezahlt. Im März 2024 bekommen wir die anderen 1500€ ausgezahlt.
Jetzt läuft meine Insolvenz bis Januar 24.
Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und er hat sich bereit erklärt, dass ich die 3000€ erst nächstes Jahr nach meiner Insolvenz ausgezahlt bekommen kann.
Würde dies irgendwelche Probleme darstellen, wenn der Treuhänder davon Wind bekommen würde?
Ich mache mir nur Sorgen, weil dies ja per Tarifvertrag einheitlich für alle in meinen Sektor ausgezahlt wird und er quasi davon Wind bekommen würde.
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Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

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Hi Tille,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Inflationsprämie später auszahlen lassen" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von imker »

Ja. Die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber könnte und wird mE arbeitsrechtlich unwirksam sein, es sei denn es gibt im TV eine passende Öffnungsklausel.
Was Du machen kannst, Betrag stunden. Aber ich finde das ganz schön unschön.
Hast Du keine Unterhaltspflichten?
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Tille
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Beiträge: 8
Registriert: 8. Feb 2023, 10:17

Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von Tille »

Nein, habe keine Unterhaltspflichten.
Also könnte ich den Betrag problemlos stunden bis nächstes Jahr?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet diese Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten, die sich aus dem Tarifvertrag herleitet, wenn ich es richtig verstanden habe. Daher wird er es wahrscheinlich schriftlich haben wollen, dass du auf diese Zahlung zu diesem Datum verzichtest zugunsten eines späteren Zeitpunkts. Ich würde an deiner Stelle nichts unterschreiben, was dieses Vorgehen bestätigt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es negativ ausgelegt werden kann, wenn man freiwillig auf Zahlungen verzichtet, damit Gläubiger benachteiligt werden und sie weniger Geld erhalten.

Da ist aber nur mein persönliches Rechtsempfinden, dies können die professionellen Schuldnerberater hier sicherlich fundierter beurteilen.
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rattenimperium
Mitglied
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Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von rattenimperium »

Hi,
wegen 1500€ wovon sicherlich auch noch ein Teil Pfändungsfrei ist wäre mir persönlich das Risiko deswegen eventuell die Restschuldbefreiung zu riskieren einfach zu groß.

Es sei denn die Profis hier würden es als relativ gefahrlos einschätzen.
Dann würde ich noch einmal überlegen, dabei darf man aber nicht vergessen dass am Ende eventuell ein Richter darüber entscheidet.

Ein ehemaliger Richter vom Bundesverfassungsgericht hat mal gesagt
" es wäre fairer wenn beide Parteien würfeln würden und der mit der höheren Zahl gewinnt den Prozess "
Leider finde ich die Quelle nicht mehr und weiß auch nicht ob das wirklich so gesagt wurde.
Aber der Spruch " Recht haben und recht kriegen " kommt ja auch nicht daher, dass unser Rechtssystem fehlerfrei funktioniert.

Liebe Grüße
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Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. :shock:
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 525
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Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von Graf Wadula »

Die vollstreckungsrechtliche Einordnung ist derzeit noch schwierig. Allerdings eines ist klar: es handelt sich bei der Inflationsausgleichsprämie um Arbeitseinkommen. Und da kommt dann § 295 InsO ins Spiel. Es ist jedenfalls aus meiner Sicht ein Spiel mit dem Feuer....
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 409
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Re: Inflationsprämie später auszahlen lassen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

rattenimperium hat geschrieben: 24. Mär 2023, 07:34

Ein ehemaliger Richter vom Bundesverfassungsgericht hat mal gesagt
" es wäre fairer wenn beide Parteien würfeln würden und der mit der höheren Zahl gewinnt den Prozess "
Leider finde ich die Quelle nicht mehr und weiß auch nicht ob das wirklich so gesagt wurde.

Liebe Grüße
Eventuell meinst du Prof. Willi Geiger, 1909 - 1994,Bundesverfassungsrichter a.D., Jurist, Richter am BVerfG von 1951 - 1977
In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.
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