Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

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Shopgirl
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von Shopgirl »

Ist wirklich sofort ausgekehrt worden? Du sagtest doch bereits im vergangenen Monat, dass Guthaben von Januar in den Februar übertragen wurde.

Um das alles aber ganz genau nachvollziehen zu können, müsste man die Kontoauszüge im Detail kennen.

Ich will nicht behaupten, dass die Bank keinen Fehler gemacht hat, aber diese ganzen Prozesse laufen automatisiert ab und eigentlich auch recht zuverlässig.

Du sagst ja selbst, dass du nicht ständig einen Laptop hast und die Zuflüsse und Abgänge auf dem Konto nicht regelmäßig kontrollieren kannst. Ich würde hier ansetzen und irgendwie versuchen, mir einen Überblick zu verschaffen.

Und noch ein Hinweis: Wenn ein gesetzlicher Betreuer für das Konto hinterlegt ist, kannst du natürlich weiterhin über dein Geld verfügen, aber Weisungen, Anfragen etc. laufen in der Regel über den Betreuer.
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gast
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von gast »

Hallo Shopgirl,
danke für Deine Antwort.

Wie gesagt, wurde mein Anliegen bei der Bank im System hinterlegt, mit dem Versprechen, dass die zuständige Mitarbeiterin sich umgehend bei mir meldet. Der Betrag wurde lt. der Kundendienstmitarbeiterin lt. meinem Wunsch geblockt.

Jetzt kam es aber so, dass alles seinen Lauf ging und mich niemand kontaktiert hatte. Bei Anrufen heisst es stets: da kann ich auch nichts machen oder da habe ich keine Einsicht, oder ich als Kontoinhaber wäre nicht berechtigt, da nachzufragen, da solche Dinge nur über meine Betreuerin laufen müssen.

Meiner Betreuerin ist die Auskehrproblematik mit dem Geld bekannt, sie unternimmt aber auch auf mein Drängen nichts. Sie meint, da hätte ich eben Pech gehabt.

Ich meine, es ist vor allem ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass ich genügend Geld übrig habe, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen und bei solchen Sachen rechtzeitig zu reagieren.

Wie bekannt, kann ich dies nicht täglich, da ich keinen Laptop besitze und nicht weiss, wann ich mir diesen von dem Nachbarn ausleihen kann.

Heisst dies nun, dass der Betreuer nachweislich Mist gebaut hat und auch diesen nur beseitigen kann?

Auf meine e-mails antwortet die Betreuerin jedoch nicht.

Viele Grüße und Danke für alle Tips
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von Shopgirl »

Der Betrag wurde lt. der Kundendienstmitarbeiterin lt. meinem Wunsch geblockt.
Das ist, so leid es mir tut, entweder Unwissen des Mitarbeiters oder eine Lüge. Wenn der Bank ein Pfändungsbeschluss zugestellt wird, muss sie entsprechend handeln. Da kann nichts auf Wunsch des Kontoinhabers geblockt werden. Wenn dem so wäre, würde ja jeder Kontoinhaber einfach Einspruch erheben. Aber das geht natürlich nicht.
als Kontoinhaber wäre nicht berechtigt, da nachzufragen, da solche Dinge nur über meine Betreuerin laufen müssen.
Das würde ich so unterschreiben, ja. Das muss über die Betreuerin laufen.
Ich meine, es ist vor allem ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass ich genügend Geld übrig habe, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen und bei solchen Sachen rechtzeitig zu reagieren.
Ist es das? Ernst gemeinte Frage, weil ich nicht weiß, was genau die Betreuung umfasst. Du hast das P-Konto und kannst theoretisch monatlich über deinen Freibetrag verfügen. Liegt es in der Zuständigkeit der Betreuerin, dich regelmäßig daran zu erinnern, das Konto leerzuräumen? (was du tun solltest, damit das Problem nicht wieder auftritt).
Heisst dies nun, dass der Betreuer nachweislich Mist gebaut hat und auch diesen nur beseitigen kann?
Kommt drauf an, was zu den Aufgaben der Betreuerin gehört. Aber ich würde vermuten (ohne es zu wissen), dass du für die Verfügungen von deinem Geld selbst verantwortlich bist.
Wenn das Geld bereits ausgekehrt ist, kann die Bank das nicht rückgängig machen - egal wie es zu dieser Situation gekommen ist. Eventuell wäre die Betreuerin am Zug, um sich darum zu kümmern, wie du jetzt deinen Lebensunterhalt bestreitest, bis das nächste Geld kommt. Ich habe aber auch zu wenig Ahnung von Betreuungen und deren Aufgaben /Pflichten, um diesbezüglich einen vernünftigen Rat geben zu können.
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gast
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von gast »

Vielen Dank für Deine Einschätzungen.

Ich versuchte rechtzeitig das Thema mit dem von der Bank geblockten Geld mit der Betreuerin zu klären. Leider war ihr dieses Thema egal und sie hatte kein Gespür was es bedeutet, das Essensgeld des Monats zu verlieren.
Die schiebt Monat für Monat ihre Pauschale ein und ich habe keinen Einfluss welche Leistung sie dafür erbringen soll. Sie weiss über die Problematik mit den Traumafolgestörungen und dass ich ständig etwas vergesse. Sonst würde ich doch nicht freiwillig ein freies Leben gegen ein überwachtes und unfreies mit der Betreuerin eintauschen.

Ich habe ihr mitgeteilt, dass man bei Gericht beantragen kann, dass man auch bei P-Kontos einen sicheren Pfändungsschutz bekommt, wenn damit zu rechnen ist, dass nur gleiche und niedrige Einnahmen die unterhalb der Pfändungsfreigrenze sind, eintreffen.

Sie sagte nur: soll mich selbst drum kümmern. Aber genau das geht nicht als Betreuter....
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Shopgirl
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von Shopgirl »

dass man auch bei P-Kontos einen sicheren Pfändungsschutz bekommt, wenn damit zu rechnen ist, dass nur gleiche und niedrige Einnahmen die unterhalb der Pfändungsfreigrenze sind, eintreffen.
Was meinst du damit? Eigentlich ist das P-Konto selbst ja dafür da, um deine Gelder zu schützen.
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caffery
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 21. Mär 2023, 20:10 Was meinst du damit?
Damit ist ein Antrag nach § 907 Abs. 1 ZPO gemeint.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... monate.pdf
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imker
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von imker »

gast hat geschrieben: 21. Mär 2023, 17:42 .....

Sie sagte nur: soll mich selbst drum kümmern. Aber genau das geht nicht als Betreuter....
Das ist gelinde gesagt QUATSCH.
Als Betreuter kannst Du alles selbst machen. Der Betreuer ist ein Vertreter.

Wenn ein Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenkreis Vermögenssorge eingerichtet wurde, ist das bei der Vermögenssorge anders. Gesundheit und Aufenthalt usw. bleiben "frei".

Und wenn eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt wurde, dann ist das in der Praxis auch anders, aber das Gutachten kennt die Bank im Regelfall nicht.

Kein Geld, sondern Angst und Hunger zu haben, ist Mist.
Lebst Du aktuell in einer eigenen "Häuslichkeit"?
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gast
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von gast »

Hallo imker,

Es ist keine Geschäftsunfähigkeit festgestellt worden, jedoch wurde in dem Betreuungsgutachten auch die Vermögenssorge aufgeführt. So kam es dann, dass die Betreuerin meine Daten über das Bankkonto abgreift und Kenntnisse über Ein- und Ausgänge erlangt. Sie ist somit anscheinend mir vorgeschalten und lt. den Bankmitarbeitern kann ich gerade bzgl. der Pfändungen nicht eigenmächtig irgend etwas veranlassen. Das wäre Aufgabe der Betreuerin.

Ja, ich lebe in einer eigenen Häuslichkeit. Es wird bald vom Jobcenter ein Gutachten erstellt, ob ich vom SGB2 ins SGB12 komme, denn dann nur gäbe es die Möglichkeit der dringend notwendigen Haushaltshilfe. Ich kann durch die Unfallverletzungen kaum noch etwas greifen und durch die psych. Probleme ist auch ein Messi/Vermüllungssyndrom entstanden.

V.G.
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imker
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von imker »

wenn Du geschäftsfähig bist und meinen Text verstehen und umsetzen kannst: Ab zum Gericht und stell den Antrag auf der Rechtsantragstelle halt selbst.
und wenn Du meinst, dass die Betreuung nicht funktioniert, rege ein "Normenverdeiutlichungsgespräch" des Gerichts mit ihr an oder bitte um einen Betreuer-Wechsel.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass Du für mich eine Tendenz zeigst, dass andere Menschen dafür zuständig sind, dass es Dir gut geht.

Das ist mE nicht zutreffend.
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habwiederwas
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Re: Kontopfändung trotz rechtl. Betreuung

Beitrag von habwiederwas »

Da kann ich imker nur zustimmen.
Du schreibst in jedem Post immer das gleiche.
Dein Betreuer macht das und vieles andere nicht richtig, oder gar nicht.
Wenn du unzufrieden bist, dann kan man doch sicher den Betreuer wechseln, oder die Angelegenheiten bei Gericht selber klären, da du ja noch geschäfzsfähig bist.
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