Forderung verkauft
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Forderung verkauft
Hallo, heute kam Post von einem Inkassounternehmen.
Die Forderung wurde an die Lowell Investment GmbH verkauft und die haben die Proceed Collection Services GmbH mit der Wahrnehmungen ihrer Interessen beauftragt.
Es werden gleich mal fast 470€ für den ersten Brief an inkassokosten verlangt... es handelt sich um eine Forderung in Höhe von 4100€
Die beiden Unternehmen gehören zur GFKL Gruppe
Dazu kommt auch noch das das natürlich an die falsche Adresse geschickt wurde.
Die Forderung wurde an die Lowell Investment GmbH verkauft und die haben die Proceed Collection Services GmbH mit der Wahrnehmungen ihrer Interessen beauftragt.
Es werden gleich mal fast 470€ für den ersten Brief an inkassokosten verlangt... es handelt sich um eine Forderung in Höhe von 4100€
Die beiden Unternehmen gehören zur GFKL Gruppe
Dazu kommt auch noch das das natürlich an die falsche Adresse geschickt wurde.
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Forderung verkauft
Hi,
die habe ich auch unter meinen Gläubigern. Von denen wird auch recht schnell ein Mahnbescheid kommen. Das waren bei mir die schnellsten. Bei mir läuft ja die Inso, mal schauen was da angemeldet wird...
die habe ich auch unter meinen Gläubigern. Von denen wird auch recht schnell ein Mahnbescheid kommen. Das waren bei mir die schnellsten. Bei mir läuft ja die Inso, mal schauen was da angemeldet wird...
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Re: Forderung verkauft
Ich denke auch das die ganz gerne Schnell was handfestes haben wollen... (Titel)
Die kaufen ja auch keine Forderungen aus reiner Nächstenliebe!
Kann ich wohl der Höhe der Gebühren noch wirksam widersprechen?
Ich denke mal deren Ausfallrisiko und Aufwand haben die schon eingerechnet beim Forderungskauf.
Die kaufen ja auch keine Forderungen aus reiner Nächstenliebe!
Kann ich wohl der Höhe der Gebühren noch wirksam widersprechen?
Ich denke mal deren Ausfallrisiko und Aufwand haben die schon eingerechnet beim Forderungskauf.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Forderung verkauft
Du wirst vermutlich in Kürze im Rahmen des obligatorischen Doppelkostenmoves Post von Frau Dr. W. aus W. bekommen, die (gegen "angemessene" *hust* Gebühren selbstverständlich) die Titulierung durchführen wird.
Wirksam m.E. nur im gerichtlichen Mahnverfahren durch Teilwiderspruch. Denen jetzt vorher Briefe zu schreiben ala: "Streichen Sie die überhöhten bzw. unangemessenen Kosten weil...etc. pp." ist aus meiner Sicht Zeitverschwendung. Das würde allenfalls dann Sinn machen, wenn Du jetzt irgendeine Möglichkeit hättest, die unstrittigen Forderungsanteile zu bezahlen.
Wenn der Mahnbescheid kommt, melde Dich nochmal und wir schauen uns das Dingen gemeinsam an oder geh damit zu einer Beratungsstelle oder Verbraucherzentrale.
Auf jeden Fall. Die gehören aber dennoch eher zu den weniger vergleichsbereiten Buden. Aber es gibt auch durchaus noch "schlimmere";)
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Re: Forderung verkauft
Gehe ich eigentlich recht in der Annahme, dass als Termin die Fälligkeit der Hauptforderung gesehen wird, wenn eine Forderung mit in die Inso soll?
Hintergrund meiner Frage ist, was passiert mit Forderungen, die zwar deutlich vor der Insolvenz entstanden sind, der Mahnbescheid aber erst nach Eröffnung des Verfahrens kommt?
Meiner Meinung nach müsste das doch dann mit ins Verfahren gehen, da die eigentliche Forderung ja schon definitiv vor der Verfahrenseröffnung entstanden ist.
Hintergrund meiner Frage ist, was passiert mit Forderungen, die zwar deutlich vor der Insolvenz entstanden sind, der Mahnbescheid aber erst nach Eröffnung des Verfahrens kommt?
Meiner Meinung nach müsste das doch dann mit ins Verfahren gehen, da die eigentliche Forderung ja schon definitiv vor der Verfahrenseröffnung entstanden ist.
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Re: Forderung verkauft
Ausschlaggebend ist, wann die Forderung entstanden ist, nicht, wann ein Mahnbescheid zu- oder ausgestellt wurde.
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Re: Forderung verkauft
Ok dann werde ich denen meine neue Adresse mitteilen und gut! Der Bank war das wohl zufiel Aufwand denen meine neue Adresse beim Verkauf mitzuteilen...
Reicht das per E-Mail? Eine Faxnummer geben die leider nicht an.
Bis jetzt hat auch noch keiner die Gehaltsabtretung
offengelegt. Das sollte ja auch bald versucht werden...
Reicht das per E-Mail? Eine Faxnummer geben die leider nicht an.
Bis jetzt hat auch noch keiner die Gehaltsabtretung
offengelegt. Das sollte ja auch bald versucht werden...
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Re: Forderung verkauft
da Du rechtlich zu gar nichts verpflichtet bist, sollte es ausreichen, zumindest hast Du dann auch einen Nachweis. Weitere Kosten wie Adressermittlung etc dürften somit auch nicht mehr gefordert werden.
Guter Tip: Bloss nicht Deine normale "offizielle" eMail-Adresse verwenden, die müssen die ja nicht haben... Einfach eine kostenlose Adresse bei einem der bekannten Freemailer einrichten, Weiterleitung auf Deine Hauptadresse und fertig. Sollten die zu nervig werden, schaltest Du die neue Adresse einfach wieder ab.
Wenn Du sie ärgern willst, nimmst Du eine "Einmaladresse" und/oder schaltest die verwendete nach Versand wieder ab. "[email protected]" wäre auch ein Indiz
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Re: Forderung verkauft
Die Gehaltsabtretung haben sie bei mir auch schnell offen gelegt. Hat ihnen nur leider nichts gebracht, weil ich im ÖD tätig bin.
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