Hallo liebe Community,
ich dachte nie, dass ich in diese Situation komme, aber aufgrund eigenen Verschuldens habe ich vor knapp einem Jahr ca. 10.000€ durch Börsenspekulation in den Sand gesetzt, finanziert durch 2 Kreditkarten und monatlichen hin und herbuchen, sodass die Beträge immer quasi gegenseitig ausgeglichen wurden. Nachdem das Geld endgültig weg war, habe ich das Ganze dann gelassen.
Da mein Einkommen dauerhaft unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, konnte ich die Kredite nicht zurückzahlen.
Mittlerweile wurde vor 2 Wochen das Insolvenzverfahren eröffnet. Daraufhin kündigten mir alle verbliebenen Kreditkartenunternehmen mit sofortiger Wirkung.
Ich hatte lediglich eine Karte noch in Benutzung für normale Einkäufe im Internet, diese fordern nun die offenen 200€ zurück, welche entstanden sind im letzten Monat vor Eröffnung des Verfahrens. Normalerweise hätten die jetzt Ende Februar per Lastschrift abgebucht, fordern das Ganze nun aber per Überweisung zurück.
Meine Fragen lauten: Darf ich überhaupt dahin überweisen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Die Bank steht aber bislang nicht mit im Insolvenzantrag als Insolvenzgläubiger.
Falls ich überweisen darf, es aber nicht mache: Die Bank wird dann sicher diesen VbuH Vermerk machen, weil ich die Karte ja noch genutzt habe, als das mit der Insolvenz schon feststand oder?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Hi Joe711,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens" geschaut?
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
keine Antwort, sondern (einige) Fragen:
Hast Du den bisher mit 200 EUR nicht bezahlten Gläubiger im Antrag nicht angegeben?
Wenn ja, warum nicht?
Kannst Du den die 200 EUR bezahlen?
Hast Du den bisher mit 200 EUR nicht bezahlten Gläubiger im Antrag nicht angegeben?
Wenn ja, warum nicht?
Kannst Du den die 200 EUR bezahlen?
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
1. Frage: Nein, habe ich nicht.
2. Frage: Ich ging davon aus, dass er einfach weiterhin per Lastschrift abbucht und ich eine Kreditkarte für eine "bescheidene Lebensführung" im Rahmen des pfändungssicheren Betrages weiterhin nutzen darf.
3. Frage: Ja, könnte ich.
Wie gesagt, es geht nur darum, ob ich dem jetzt etwas überweisen darf oder ob das dann eh angefochten wird, wenn es rauskommt.
2. Frage: Ich ging davon aus, dass er einfach weiterhin per Lastschrift abbucht und ich eine Kreditkarte für eine "bescheidene Lebensführung" im Rahmen des pfändungssicheren Betrages weiterhin nutzen darf.
3. Frage: Ja, könnte ich.
Wie gesagt, es geht nur darum, ob ich dem jetzt etwas überweisen darf oder ob das dann eh angefochten wird, wenn es rauskommt.
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Erfolgreich angefochten kann nur das, was andere Gläubiger benachteiligt - wenn vom unpfändbaren Einkommen etwas gezahlt wird, benachteiligt das im Regelfall keine anderen Gläubiger
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Also kann ich es einfach überweisen, als wäre es abgebucht worden?
Was passiert, wenn ich es nicht tue? Dann meldet der Gläubiger es vermutlich noch bis zum Schlusstermin an und macht möglicherweise diesen Zusatz unerlaubte Handlung? Weiß nicht ob ich darauf spekulieren sollte...
Was passiert, wenn ich es nicht tue? Dann meldet der Gläubiger es vermutlich noch bis zum Schlusstermin an und macht möglicherweise diesen Zusatz unerlaubte Handlung? Weiß nicht ob ich darauf spekulieren sollte...
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
1. Was passieren wird, weiß ich nicht und wohl auch sonst keiner.
2. Passieren kann viel, da Du die Angaben über Deine Gläubiger in dem Formular Anlage 6 unvollständig und damit nicht wahreitsgemäß gemacht hast, kann die gesamt RSB versagt werden.
3. Die Angaben zu den Gläubigern sind unzutreffend gewesen, und daran ändert auch der Glaube an eine Nutzung der Karte nach Insolvenzeröffnung nichts.
4. Mit IRONIE: Viel Spass und Glück bei Entscheiden der nächsten Schritte - wenn Du geglaubt hast, weiter NUTZEN zu können, gibts Du doch zu, von einer nicht offengelegten Schuld bei der Kartenorga gewusst zu haben. So einfach ist der Umgang mit den Stopersteinen nun wirklich nicht.
2. Passieren kann viel, da Du die Angaben über Deine Gläubiger in dem Formular Anlage 6 unvollständig und damit nicht wahreitsgemäß gemacht hast, kann die gesamt RSB versagt werden.
3. Die Angaben zu den Gläubigern sind unzutreffend gewesen, und daran ändert auch der Glaube an eine Nutzung der Karte nach Insolvenzeröffnung nichts.
4. Mit IRONIE: Viel Spass und Glück bei Entscheiden der nächsten Schritte - wenn Du geglaubt hast, weiter NUTZEN zu können, gibts Du doch zu, von einer nicht offengelegten Schuld bei der Kartenorga gewusst zu haben. So einfach ist der Umgang mit den Stopersteinen nun wirklich nicht.
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Mein Vorgehen ist so mit dem Schuldnerberater abgesprochen gewesen. Dieser war ebenfalls der Ansicht, dass ich laufende Kreditkarten, mit denen ich Sachen bezahle und diese aus dem pfändungsfreien Einkommen bezahle, nicht mit in die Insolvenz nehmen kann und dementsprechend nicht angeben muss.
Daher werde ich einfach die 200€ bezahlen und dann ist diese Sache gegessen.
Daher werde ich einfach die 200€ bezahlen und dann ist diese Sache gegessen.
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Welchen Grund hast Du denn gehabt,nach der für Dich klaren Auskunft der Beratungsstelle hier noch einmal zu fragen?
Haste Schulden, hast die anzugeben. Tuste das nich, kanns Ärger geben.
Haste Schulden, hast die anzugeben. Tuste das nich, kanns Ärger geben.
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Re: Kreditkartenkündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Weil der Mann von der Beratungsstelle nicht wusste, ob ich das jetzt einfach überweisen darf oder dem Insolvenzverwalter die neue Forderung mitteilen muss, sodass die Bank sich bei dem melden und die Forderung noch extra anmelden muss.
Nun ist es überwiesen und dann werde ich ja sehen, was dabei rauskommt.
Nun ist es überwiesen und dann werde ich ja sehen, was dabei rauskommt.
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