Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Ranks
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Ranks »

caffery hat geschrieben: 23. Jan 2023, 21:24 Du hast geschrieben, Du seiest in der WVP und hast den Aufhebungsbeschluss gepostet. Damit ist Dein Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen und in dem gegenständigen Sinne beendet. Es läuft lediglich noch das Restschuldbefreiungsverfahren - im Volksmund nennt man den Abschnitt Wohlverhaltensphase.
In der WVP brauchst Du keine Zustimmung mehr von niemandem um Konten zu eröffnen - so viele wie Du willst (bzw. man Dir geben will;))
Ich habs nicht gecheckt. In der Inso-Phase brauche ich den Inso-Verwalter, damit er der Kontoeröffnung zustimmt und in der Wohnverhaltensphase darf ich das ohne seine Erlaubnis.
Ich wusste nicht, dass es Banken gibt die mir trotz dem Gerichtsverfahren rund um die Insolvenz ein Konto einrichten.

Nachdem das neue Konto eröffnet wurde würde ich das bestehende Konto (mit Altpfändungen) bei der N26 Bank kündigen.
Muss ich danach das neue Konto als P-Konto führen?
Muss ich irgendwelche Anträge beim TH oder bei Gericht stellen damit mein neues Konto uneingeschränkt funktioniert?

Herzlichen Dank für die vielen Ratschläge die ihr mir bisher gegeben habt
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Witwe Bolte
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Witwe Bolte »

Ranks hat geschrieben: 24. Jan 2023, 14:57 ...
Ich habs nicht gecheckt. In der Inso-Phase brauche ich den Inso-Verwalter, damit er der Kontoeröffnung zustimmt und in der Wohnverhaltensphase darf ich das ohne seine Erlaubnis.
...
Richtig.
Ranks hat geschrieben: 24. Jan 2023, 14:57 ...
Ich wusste nicht, dass es Banken gibt die mir trotz dem Gerichtsverfahren rund um die Insolvenz ein Konto einrichten.
...
Könnte schwierig werden, Du brauchst vielleicht ein bisschen Geduld.
Und dicke Nerven, wenn die eine oder andere Bank Dich erstmal ablehnt.

Ranks hat geschrieben: 24. Jan 2023, 14:57 ...
Nachdem das neue Konto eröffnet wurde würde ich das bestehende Konto (mit Altpfändungen) bei der N26 Bank kündigen.
...
NEIN!
Erstmal nicht!
Erstmal willst Du doch jeden Monat über Deine 1.340,- € 'Grundfreibetrag' bei der N26-Bank verfügen
(bis Du Dein ganzes Geld dort abgeholt hast, was die Bank zZt blockiert hat).
Ranks hat geschrieben: 24. Jan 2023, 14:57 ...
Muss ich danach das neue Konto als P-Konto führen?
...
Nein, das musst Du nicht.
Ranks hat geschrieben: 24. Jan 2023, 14:57 ...
Muss ich irgendwelche Anträge beim TH oder bei Gericht stellen damit mein neues Konto uneingeschränkt funktioniert?
...
Nein, musst Du nicht.

Viel Glück bei der Suche nach einem neuen Konto!
Das ist wirklich die beste Lösung für Dein Problem mit der N26-Bank.
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imker
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von imker »

... sag mal: lebst Du allein oder leben Deine Eltern noch??

wenn Du das mal hier beantwortest, bekommst Du von irgendjemandem eine Nachricht - glaube ich....
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Witwe Bolte
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Witwe Bolte »

Imker ?
very mysterious ...
Kennst Du 'Ranks' ?
Oder glaubst Du, ihn/sie/es zu kennen ?
Lass uns nicht dumm sterben und klär uns über den Sinn Deines Postings auf. Bitte.
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imker
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von imker »

Danke. Ich kenne sie/ihn/es nicht. "Person" muss aufhören, Geld auf diesem Konto zu erwarten. Wie caffery "schrub": kein neuer Geldeingang und dann den von mir lange gesuchten § 899 ZPO nutzen. Der hat die Monatsanfangsproblematik in eine jetzt geltende Vorschrift gegossen.
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Ranks
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Ranks »

Witwe Bolte hat geschrieben: 24. Jan 2023, 15:33 NEIN!
Erstmal nicht!
Erstmal willst Du doch jeden Monat über Deine 1.340,- € 'Grundfreibetrag' bei der N26-Bank verfügen
(bis Du Dein ganzes Geld dort abgeholt hast, was die Bank zZt blockiert hat).
Ich habe jetzt ein neues Konto bei der Solaris SE. Die haben mich trotz schlechter Bonität akzeptiert. Das Konto ist aktiv und den TH habe ich über das neue Konto unterrichtet.

Ich würde jetzt meinen Arbeitgeber über mein neues Konto in Kenntnis setzen.
Der Arbeitgeber wird mein Januar Gehalt im Januar auf mein altes N26 Konto überweisen. Danach überweist er auf mein neues Konto bei der Solaris SE.

Im letzten Post wurde auf den § 899 ZPO verwiesen.
Gemäß § 899 ZPO Abs 2 kann das nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Bedeutet das, die N26 Bank schaltet monatlich jeweils 1.340€ frei über das Ich verfügen darf?
Drei Monate nach dem letzten Gehaltseingang bedeutet ich darf im Februar, März und dann letztmalig im April jeweils 1.340 € vom alten N26 Konto abschöpfen. Verstehe ich das richtig?
imker hat geschrieben: 25. Jan 2023, 14:07 und dann den von mir lange gesuchten § 899 ZPO nutzen.
Herzlichen Dank für die Recherchen ☺️😊😃
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Witwe Bolte
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Witwe Bolte »

Ranks hat geschrieben: 25. Jan 2023, 21:16 ...
Bedeutet das, die N26 Bank schaltet monatlich jeweils 1.340€ frei über das Ich verfügen darf?
Drei Monate nach dem letzten Gehaltseingang bedeutet ich darf im Februar, März und dann letztmalig im April jeweils 1.340 € vom alten N26 Konto abschöpfen. Verstehe ich das richtig?
...
Genau so sollte es sein.
Aber wer weiß schon, ob die N26-Bank sich daran hält ?
Berichte hier doch mal, wie die Geschichte weitergeht.
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caffery
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von caffery »

Ranks hat geschrieben: 25. Jan 2023, 21:16 den TH habe ich über das neue Konto unterrichtet.
Wird ihn nicht interessieren.
Ranks hat geschrieben: 25. Jan 2023, 21:16 Im letzten Post wurde auf den § 899 ZPO verwiesen.
Ne, das habe ich schon vor 2,5 Tagen gemacht.
caffery hat geschrieben: 23. Jan 2023, 14:55 erledigt sich durch die Arithmetik des P-Konto-Übertrags aus § 899 Abs. 2 ZPO
Ranks hat geschrieben: 25. Jan 2023, 21:16 Bedeutet das, die N26 Bank schaltet monatlich jeweils 1.340€ frei über das Ich verfügen darf?
Manchmal glaub ich, ich schreib klingonisch. Liest hier irgendjemand was ich schreibe? ;) Sowas hatte ich doch schon drei mal in anderen Worten geschrieben! *heul* :lol:
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Ranks
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von Ranks »

Sorry, für mich ist die aktuelle Auskunftslage schwierig nachzuvollziehen. Ich würde mich gerne erklären.
Darf ich wirklich die angesparten Gelder auf dem N26 Konto, die in den nächsten 3 Monaten freigegeben werden, abschöpfen.
Es gilt das FiFo Prinzip.
Die durch Blockade wurden die Gelder - die ich in den nächsten 3 Monaten vom N26 Konto abschöpfen möchte- zwangsweise angespart. Nach FIFO Prinzip stammen die Gelder aus der Inso-Phase.
In der Inso-Phase durfte ich nicht sparen.

Die Frage die ich mir stelle ist. Wem gehört das in der Inso-Phase angesparte Geld. Mir oder dem TH?
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caffery
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Re: Doppelpfändung Gehalt und Grundfreibetrag des Bankguthabens

Beitrag von caffery »

Ranks hat geschrieben: 26. Jan 2023, 19:03
Darf ich wirklich die angesparten Gelder auf dem N26 Konto, die in den nächsten 3 Monaten freigegeben werden, abschöpfen.
Ja
Ranks hat geschrieben: 26. Jan 2023, 19:03 Die Frage die ich mir stelle ist. Wem gehört das in der Inso-Phase angesparte Geld. Mir oder dem TH?
Dir
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