1. Ansprechpartner/Zuständiges Vollstreckungsgericht ist m.E. das für Deinen Wohnsitz ganz allgemein zuständige Amtsgericht.
2. Für den Beschluss benötigst Du die „Daten“ der Gläubiger, die Pfändungen auf dem Konto haben. Das muss nicht das Aktenzeichen sein, aber die genaue Bezeichnung und die solltest Du aus dem Insolvenzantrag oder dem Schlußverzeichnis bekommen können. Also notfalls vormittags einen Termin beim Insolvenzgericht machen und Akte an der Stelle fotografieren, wo die Gläubiger aufgeführt worden sind.
3. Wenn weder Du, die Gläubiger und auch weder die Bank noch der ehemalige IV die Aktenzeichen der PfÜB kennen, macht das die Antragstellung „blöd“, aber nicht unmöglich. Das Gericht muss nicht das Aktenzeichen kennen, sondern nur den/die Gläubiger, der gepfändet haben soll(en) - der/die ist /sind an dem Freigabebeschluss zu beteiligen, weil das die heilige Kuh des rechtlichen Gehörs im Verfahren darstellt und beachtet werden muss.
4. Dann entweder mit diesem Kram zu einem Anwalt, zur Rechtsantragstelle oder selber den Antrag schreiben.
5. Der Antrag müsste so lauten, wie in dem Muster zu 850k angegeben oder frei formuliert:
die auf demP- Konto des Herrn Ranks eingehenden Gutschriften des Arbeitgebers xyz werden freigegeben
oder etwas detaillierter dann auch : die auf dem Pfändungsschutz-Konto des Schuldners bei der xyz- Sparkasse AG, Großer Burstah 6, 20457 Hamburg, IBAN DE86 2005 0550 ******* monatlich eingehenden Beträge des Arbeitgebers irgendwie GmbH, ** Platz 1, 74172 Neckarsulm, pfandfrei zu lassen und damit den kalendermonatlichen Freibetrag in dieser - wegen Erstattung von Auslagenersatz und zum Ablauf der Probezeit zugesagter Gehaltserhöhung - monatlich wechselnden Höhe festzusetzen.
6. Welcher Rechtspfleger die Antragsaufnahme verweigert hat oder auch gesagt zu haben glaubt, kommen sie wieder wenn sie die Unterlagen vollständig haben, sollte man erst verfolgen, wenn das Konto funktioniert.
7. Wer um alles in der Welt hat Dir bei der Stellung des Antrags geholfen und ist jetzt nicht mehr Dein Ansprechpartner für dieses Thema?? Hattest Du dort was von den Pfändungen erzählt - gibt es dort noch Unterlagen mit den PfÜB?

