3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
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3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Hallo zusammen,
mein Name ist Sascha und ich hätte gerne gewusst, ob jemand hier im Forum Informationen zum Thema hat.
Ist das Geld pfändbar ?
Danke und Gruß
Sascha
mein Name ist Sascha und ich hätte gerne gewusst, ob jemand hier im Forum Informationen zum Thema hat.
Ist das Geld pfändbar ?
Danke und Gruß
Sascha
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Hi Sanguinius,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?" geschaut?
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Danke für die schnelle Antwort.
Mir gehts auch darum zu wissen wann eine Lohnpfändung greift ?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit ?
Situation:
Ich musste heute die Vermögensauskunft abgeben.
Die Prämie wird voraussichtlich Ende Februar ausgezahlt.
Gläubiger ist Privatperson (Summe 3800€)
Ich bin verheiratet mit 4 Kindern
Netto habe ich ca. 2300€
P-Konto ist vorhanden
Ist die Lohnpfändung in meinem Falle aus Sicht des Gläubigers der erste Schritt den Er tun wird ?
Wie wahrscheinlich ist das ?
Nutzt es eine Vollstreckungsgegen / abwehrklage anzustreben ?
Danke und Gruß
Mir gehts auch darum zu wissen wann eine Lohnpfändung greift ?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit ?
Situation:
Ich musste heute die Vermögensauskunft abgeben.
Die Prämie wird voraussichtlich Ende Februar ausgezahlt.
Gläubiger ist Privatperson (Summe 3800€)
Ich bin verheiratet mit 4 Kindern
Netto habe ich ca. 2300€
P-Konto ist vorhanden
Ist die Lohnpfändung in meinem Falle aus Sicht des Gläubigers der erste Schritt den Er tun wird ?
Wie wahrscheinlich ist das ?
Nutzt es eine Vollstreckungsgegen / abwehrklage anzustreben ?
Danke und Gruß
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Wenn Pfändung, dann Pfändung - dann ist das nunmal so - und je nachdem ob die Privatperson sich beeilt oder nicht umso schneller geht es.
Und was möchtest du mit Vollstreckungsgegenklagen erreichen? Zeit verzögern und hoffentlich das Geld behalten?
Und was möchtest du mit Vollstreckungsgegenklagen erreichen? Zeit verzögern und hoffentlich das Geld behalten?
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Ich habe keine Erfahrungen mit den Gegen-/Abwehrklagen, kann mir aber gut vorstellen, dass du damit keinen erfolg haben wirst und dir wahrscheinlich sogar noch mehr Probleme bereitest.
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Eine Vollstreckungsgegenklage ist hier absolut sinnlos, da hier nur materielle Einwände (Erfüllung, Verjährung usw.) geprüft werden.
Das Geld wird bei einer rechtzeitigen Pfändung weg sein.
Das Geld wird bei einer rechtzeitigen Pfändung weg sein.
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Hallo,
im Netz steht das man einer PfÜb innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann.
Und sogar aussetzten wenn eine unzumutbare Härte entsteht.
VG
im Netz steht das man einer PfÜb innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann.
Und sogar aussetzten wenn eine unzumutbare Härte entsteht.
VG
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Dann sollte man einen guten Grund haben, um diesen zu widersprechen. Das Kalkül einfach nur Zeit zu gewinnen, damit du die 3.000 Euro behalten kannst, dies wird mit Sicherheit nicht funktionieren. Der Pfüb behält seine Wirkung Datumsgenau, wenn man den Widerspruch nicht mit Argumenten unterfüttern kann. Ich gehe mal davon aus, dass die Forderung gerechtfertigt ist.Sanguinius hat geschrieben: ↑20. Jan 2023, 16:51 Hallo,
im Netz steht das man einer PfÜb innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann.
Und sogar aussetzten wenn eine unzumutbare Härte entsteht.
VG
Man kann nur noch dagegen Einspruch einlegen, wenn eine Pfändung nicht mit den guten Sitten vereinbar wäre, wie es im Amtsdeutsch heißt. Es bleibt alleine die Hoffnung, dass die Pfändung erst eintrifft, nachdem dein Arbeitgeber das entsprechende Geld überwiesen hat. Vielleicht hast du Glück und du bekommst die Prämie schon diesen Monat und die Abrechnung wurde schon erstellt.
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?
Klar kannst du widersprechen - aber dann wirst du erstmal erklären dürfen, warum du jetzt erst Widerspruch einlegst und nicht schon gegen den Mahnbescheid, der übrigens vor dem Vollstreckungsbescheid kommt. Also hast du an mindestens 2 Stellen versäumt zu widersprechen.
Deswegen wird ein Widerspruch oder eine Vollstreckungsabwehrklage ziemlich sicher ganz genau beäugt, bevor da überhaupt irgendwas zu deinen Gunsten entschieden würde.
Aber da die Forderung ja, wie du schon sagtest, gerechtfertigt ist sollte eigentlich alles klar sein und gar kein Grund für ein Widerspruch da sein
Deswegen wird ein Widerspruch oder eine Vollstreckungsabwehrklage ziemlich sicher ganz genau beäugt, bevor da überhaupt irgendwas zu deinen Gunsten entschieden würde.
Aber da die Forderung ja, wie du schon sagtest, gerechtfertigt ist sollte eigentlich alles klar sein und gar kein Grund für ein Widerspruch da sein
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