3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

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Sanguinius
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3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von Sanguinius »

Hallo zusammen,

mein Name ist Sascha und ich hätte gerne gewusst, ob jemand hier im Forum Informationen zum Thema hat.

Ist das Geld pfändbar ?

Danke und Gruß

Sascha
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

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Hi Sanguinius,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?" geschaut?
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caffery
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von caffery »

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Sanguinius
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von Sanguinius »

Danke für die schnelle Antwort.

Mir gehts auch darum zu wissen wann eine Lohnpfändung greift ?
Wie lange ist die Bearbeitungszeit ?

Situation:

Ich musste heute die Vermögensauskunft abgeben.
Die Prämie wird voraussichtlich Ende Februar ausgezahlt.

Gläubiger ist Privatperson (Summe 3800€)
Ich bin verheiratet mit 4 Kindern
Netto habe ich ca. 2300€

P-Konto ist vorhanden

Ist die Lohnpfändung in meinem Falle aus Sicht des Gläubigers der erste Schritt den Er tun wird ?
Wie wahrscheinlich ist das ?

Nutzt es eine Vollstreckungsgegen / abwehrklage anzustreben ?

Danke und Gruß
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tidus82
Admin
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von tidus82 »

Wenn Pfändung, dann Pfändung - dann ist das nunmal so - und je nachdem ob die Privatperson sich beeilt oder nicht umso schneller geht es.
Und was möchtest du mit Vollstreckungsgegenklagen erreichen? Zeit verzögern und hoffentlich das Geld behalten?
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Sanguinius
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von Sanguinius »

Das Geld behalten ist das Ziel ja
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tidus82
Admin
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von tidus82 »

Ich habe keine Erfahrungen mit den Gegen-/Abwehrklagen, kann mir aber gut vorstellen, dass du damit keinen erfolg haben wirst und dir wahrscheinlich sogar noch mehr Probleme bereitest.
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von INTI »

Eine Vollstreckungsgegenklage ist hier absolut sinnlos, da hier nur materielle Einwände (Erfüllung, Verjährung usw.) geprüft werden.

Das Geld wird bei einer rechtzeitigen Pfändung weg sein.
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Sanguinius
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von Sanguinius »

Hallo,

im Netz steht das man einer PfÜb innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann.
Und sogar aussetzten wenn eine unzumutbare Härte entsteht.

VG
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Sanguinius hat geschrieben: 20. Jan 2023, 16:51 Hallo,

im Netz steht das man einer PfÜb innerhalb von 2 Wochen widersprechen kann.
Und sogar aussetzten wenn eine unzumutbare Härte entsteht.

VG
Dann sollte man einen guten Grund haben, um diesen zu widersprechen. Das Kalkül einfach nur Zeit zu gewinnen, damit du die 3.000 Euro behalten kannst, dies wird mit Sicherheit nicht funktionieren. Der Pfüb behält seine Wirkung Datumsgenau, wenn man den Widerspruch nicht mit Argumenten unterfüttern kann. Ich gehe mal davon aus, dass die Forderung gerechtfertigt ist.

Man kann nur noch dagegen Einspruch einlegen, wenn eine Pfändung nicht mit den guten Sitten vereinbar wäre, wie es im Amtsdeutsch heißt. Es bleibt alleine die Hoffnung, dass die Pfändung erst eintrifft, nachdem dein Arbeitgeber das entsprechende Geld überwiesen hat. Vielleicht hast du Glück und du bekommst die Prämie schon diesen Monat und die Abrechnung wurde schon erstellt.
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tidus82
Admin
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Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: 3000 Euro Entlastungspaket pfändbar ?

Beitrag von tidus82 »

Klar kannst du widersprechen - aber dann wirst du erstmal erklären dürfen, warum du jetzt erst Widerspruch einlegst und nicht schon gegen den Mahnbescheid, der übrigens vor dem Vollstreckungsbescheid kommt. Also hast du an mindestens 2 Stellen versäumt zu widersprechen.
Deswegen wird ein Widerspruch oder eine Vollstreckungsabwehrklage ziemlich sicher ganz genau beäugt, bevor da überhaupt irgendwas zu deinen Gunsten entschieden würde.
Aber da die Forderung ja, wie du schon sagtest, gerechtfertigt ist sollte eigentlich alles klar sein und gar kein Grund für ein Widerspruch da sein
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