Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Hä, verstehe ich nicht?
Man hätte doch einfach sein Konto angeben könne.
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Dein Thema ist kein Einzelfall und die Abgabenordnung sieht dafür einen Aufteilungsbescheid vor
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Man ist verpflichtet, nachdem man die Vermögensauskunft abgegeben hat, sämtliche Geldeingänge extra zu offenbaren.
Da man eine gemeinsame Steuererklärung macht, ist es gemeinsames Geld.
Einen Aufteilungsbescheid?
Wo hast du diese Info her, Imker.
Muss man nicht ein Schreiben zur Lohnsteuererklärung dazu tun, wo darum gebeten wird, die Steuer aufzuteilen?
Aber woher soll das Finanzamt das wissen, wer was gezahlt hat?
Insofern muss man , so denke ich, es gesondert aufführen
Da man eine gemeinsame Steuererklärung macht, ist es gemeinsames Geld.
Einen Aufteilungsbescheid?
Wo hast du diese Info her, Imker.
Muss man nicht ein Schreiben zur Lohnsteuererklärung dazu tun, wo darum gebeten wird, die Steuer aufzuteilen?
Aber woher soll das Finanzamt das wissen, wer was gezahlt hat?
Insofern muss man , so denke ich, es gesondert aufführen
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Da ist einiges falsch, was Du schreibst.
Du kannst doch guuugln, schreibst Du, warum tust Du es dann nicht,
z.B. zum Stichwort "Aufteilungsbescheid" ?
"Imker" ist hier als Profi angemeldet, das heisst zwar nicht, dass er alles weiß
oder dass er immer auf dem tagesaktuellen Stand der Rechtsprechung oder so ist,
das heißt aber schon, dass er im Regelfall vermutlich etwas mehr Kenntnisse zum Thema "Schulden", "Eidesstattliche" usw, hat, als ein einfacher Schuldner (wie Du und ich) aus eigener leidvoller Erfahrung.
Hier gibt es ein Formular zur "Vermögensauskunft" (früher: Eidesstattliche Versicherung),
https://gerichtsvollzieher-bwl.de/data/ ... skunft.pdf
wo steht da was davon, dass man
"nachdem man die Vermögensauskunft abgegeben hat, sämtliche Geldeingänge extra zu offenbaren" ???
Diese Vermögensauskunft ist (meines Wissens!!) eine Momentaufnahme.
Du kannst sie am Freitag beim GV abgeben und am Samstag im Lotto gewinnen.
Das musst Du nicht nachtragen.
Wie soll das auch gehen, nach der V-Auskunft sämtliche Geldeingänge zu offenbaren ???
Da hätten die GV aber schön zu tun ...
Hier gibt es noch ein Merkblatt zur Vermögensauskunft:
https://gerichtsvollzieher-bwl.de/data/ ... ZP325a.pdf
Lies Dir das durch - und dann frag wieder, wenn Du Fragen hast.
Arbeitet Dein Mann mit Lonsteuerkarte ? Oder "schwarz" ? Oder ist er selbständig ?
"Normal" muss ein Arbeitgeber die Steuer-ID seiner Mitarbeiter angeben,
für die er die LSt an das Finanzamt überweist.
Also weiß das FA genau, wieviel LSt Dein Mann gezahlt hat
und wie viel LSt Du gezahlt hast (nämlich Null ?).
Jetzt guugl mal schön nach "Antrag auf Aufteilungsbescheid an das Finanzamt"
(so oder so ähnlich), besprich das mit Deinem Mann und stellt den Antrag - oder lasst es.
Alles klar soweit ?
(Captain Jack Sparrow läßt grüßen ...)
Du kannst doch guuugln, schreibst Du, warum tust Du es dann nicht,
z.B. zum Stichwort "Aufteilungsbescheid" ?
"Imker" ist hier als Profi angemeldet, das heisst zwar nicht, dass er alles weiß
oder dass er immer auf dem tagesaktuellen Stand der Rechtsprechung oder so ist,
das heißt aber schon, dass er im Regelfall vermutlich etwas mehr Kenntnisse zum Thema "Schulden", "Eidesstattliche" usw, hat, als ein einfacher Schuldner (wie Du und ich) aus eigener leidvoller Erfahrung.
Hier gibt es ein Formular zur "Vermögensauskunft" (früher: Eidesstattliche Versicherung),
https://gerichtsvollzieher-bwl.de/data/ ... skunft.pdf
wo steht da was davon, dass man
"nachdem man die Vermögensauskunft abgegeben hat, sämtliche Geldeingänge extra zu offenbaren" ???
Diese Vermögensauskunft ist (meines Wissens!!) eine Momentaufnahme.
Du kannst sie am Freitag beim GV abgeben und am Samstag im Lotto gewinnen.
Das musst Du nicht nachtragen.
Wie soll das auch gehen, nach der V-Auskunft sämtliche Geldeingänge zu offenbaren ???
Da hätten die GV aber schön zu tun ...
Hier gibt es noch ein Merkblatt zur Vermögensauskunft:
https://gerichtsvollzieher-bwl.de/data/ ... ZP325a.pdf
Lies Dir das durch - und dann frag wieder, wenn Du Fragen hast.
Arbeitet Dein Mann mit Lonsteuerkarte ? Oder "schwarz" ? Oder ist er selbständig ?
"Normal" muss ein Arbeitgeber die Steuer-ID seiner Mitarbeiter angeben,
für die er die LSt an das Finanzamt überweist.
Also weiß das FA genau, wieviel LSt Dein Mann gezahlt hat
und wie viel LSt Du gezahlt hast (nämlich Null ?).
Jetzt guugl mal schön nach "Antrag auf Aufteilungsbescheid an das Finanzamt"
(so oder so ähnlich), besprich das mit Deinem Mann und stellt den Antrag - oder lasst es.
Alles klar soweit ?
(Captain Jack Sparrow läßt grüßen ...)
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Hallo Witwe Bolte
Danke für die Antwort.
Er arbeitet auf Lohnsteuerkarte.
Ich bin Hausfrau 2022 gewesen.
Antrag auf Aufteilungsbescheid werden wir dann machen.
Da kann mir als Hausfrau ohne Lohn dann nichts passieren?
Nicht dass ich nachzahlen muss gruss zurück an sparrow
Danke für die Antwort.
Er arbeitet auf Lohnsteuerkarte.
Ich bin Hausfrau 2022 gewesen.
Antrag auf Aufteilungsbescheid werden wir dann machen.
Da kann mir als Hausfrau ohne Lohn dann nichts passieren?
Nicht dass ich nachzahlen muss gruss zurück an sparrow
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Auch moin
Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf Aufteilungbescheid beim FA dann auch seine und meine Kontonummer enthält.
Das war ja schon im davorigen Post meinerseits- mit Verlaub- meine Idee, oder von Google .
Jedoch frag ich gern nochmal persönlicher nach, was ja im Forum dann der Fall ist, da hier keine Maschinen schreiben.
Mag sein, dass Fragen blöd sind oder sich erübrigen, aber lieber blöd fragen, als blöd rüber kommen oder blöd da stehen im Nachhinein.
Aber nochmal zur Entspannung, ich hätte meine Kontonummer angegeben, da mein bescheidener Gedanke dazu war, dass mir dann bis zur Pfändungsgrenze etwas an Kohle erhalten bleibt.
Wenn Corona und die Inflation nicht (gew.)wäre, würde ich sowas nie hätte fragen müssen, ich bin nicht so in Übung, was denn richtige Fragen oder Antworten per Google wären.
Mein Mann arbeitet und ich bin Hausfrau.
Wir machen dann Steuererklärung mit Zusammenveranlagung und einen Antrag stellen wir dazu mit Aufteilung.
Seine und meine Kontonummer.
Hoffe, er bekommt Erstattung und ich bekomme gerne nichts- muss aber nichts (nach)zahlen. Weiß ja nicht, wegen der Zusammenveranlagung.
LG die Anne
Ich gehe davon aus, dass der Antrag auf Aufteilungbescheid beim FA dann auch seine und meine Kontonummer enthält.
Das war ja schon im davorigen Post meinerseits- mit Verlaub- meine Idee, oder von Google .
Jedoch frag ich gern nochmal persönlicher nach, was ja im Forum dann der Fall ist, da hier keine Maschinen schreiben.
Mag sein, dass Fragen blöd sind oder sich erübrigen, aber lieber blöd fragen, als blöd rüber kommen oder blöd da stehen im Nachhinein.
Aber nochmal zur Entspannung, ich hätte meine Kontonummer angegeben, da mein bescheidener Gedanke dazu war, dass mir dann bis zur Pfändungsgrenze etwas an Kohle erhalten bleibt.
Wenn Corona und die Inflation nicht (gew.)wäre, würde ich sowas nie hätte fragen müssen, ich bin nicht so in Übung, was denn richtige Fragen oder Antworten per Google wären.
Mein Mann arbeitet und ich bin Hausfrau.
Wir machen dann Steuererklärung mit Zusammenveranlagung und einen Antrag stellen wir dazu mit Aufteilung.
Seine und meine Kontonummer.
Hoffe, er bekommt Erstattung und ich bekomme gerne nichts- muss aber nichts (nach)zahlen. Weiß ja nicht, wegen der Zusammenveranlagung.
LG die Anne
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
"Wer nicht fragt bleibt dumm" - lernt doch jedes Kind (hoffentlich!) durch die Sendung mit der Maus.
Du schreibst, Du warst in 2022 nirgendwo angestellt, sondern als Hausfrau tätig,
und Dein Mann war mit Steuerkarte bei einem Arbeitgeber angestellt.
Dann hast Du doch auch keine Steuern bezahlt - und musst auch keine zahlen - und musst auch keine nachzahlen. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber Deine Sorge scheint mir völlig unbegründet.
Ich wundere mich eher darüber, dass Ihr eine mögliche Lohnsteuererstattung (vom Mann) auf DEIN Konto leiten wollt, wo eine Kontopfändung droht.
Das ist doch wirklich leichtfertig!
Viel Glück.
Du schreibst, Du warst in 2022 nirgendwo angestellt, sondern als Hausfrau tätig,
und Dein Mann war mit Steuerkarte bei einem Arbeitgeber angestellt.
Dann hast Du doch auch keine Steuern bezahlt - und musst auch keine zahlen - und musst auch keine nachzahlen. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber Deine Sorge scheint mir völlig unbegründet.
Ich wundere mich eher darüber, dass Ihr eine mögliche Lohnsteuererstattung (vom Mann) auf DEIN Konto leiten wollt, wo eine Kontopfändung droht.
Das ist doch wirklich leichtfertig!
Viel Glück.
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Re: Darf man die komplette Lohnsteuererstattung pfänden?
Der die das, Sesamstraße war es
Ich hatte es in Erwägung gezogen, es auf mein Konto zahlen zu lassen, weil ich bis dato nicht wusste, dass ich es auch anders regeln kann, mit dem Aufteilungbescheid gegebenenfalls.
Aktuell werde ich es nun mit getrennten Kontonummern dann wohl machen, wegen der Aufteilung/Antrag.
Lg
Ich hatte es in Erwägung gezogen, es auf mein Konto zahlen zu lassen, weil ich bis dato nicht wusste, dass ich es auch anders regeln kann, mit dem Aufteilungbescheid gegebenenfalls.
Aktuell werde ich es nun mit getrennten Kontonummern dann wohl machen, wegen der Aufteilung/Antrag.
Lg
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