Nein, der Normalfall war und ist, dass Insolvenzverwalter von den Gerichten dazu aufgefordert werden aktiv für die Begleichung der Verfahrenskosten - ausdrücklich auch aus dem Unpfändbaren - zu werben.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑16. Jan 2023, 08:26 ... und ich dachte, es wäre so:
Die 15,- €/Monat fliessen in die "Masse",
davon nimmt sich der IV seine 40%, ist ja wohl so gesetzlich legitimiert
Das sind ja auch "Verfahrenskosten" ...
Viele Verwalter machen das - manchen ist das zu viel unbezahlter Aufwand und sie machen es nicht mal wenn sie Schuldner drum bitten. Ich mag die erste Kategorie lieber.
Für derartige "Side-Pot"-Regelungen werden und wurden in aller aller Regel KEINE Verwalterkosten berechnet. Aber natürlich gab und gibt es (wie überall) auch hier vereinzelt "schwarze Schafe". Einen Anlass dies hier - oder einfach mal pauschal - zu vermuten sehe ich aber nicht.
Das sehe ich anders. Für viele machen solche "freiwilligen Zahlungen" SinnWitwe Bolte hat geschrieben: ↑16. Jan 2023, 08:26 Aber für andere, die hier ggf. mitlesen!
Niemals 'freiwillig' dem IV irgendetwas bezahlen,
Ob das auch für Grusi-Empfänger gilt ist natürlich nochmal eine andere Frage.
Gefräßige IV - alle Männer böseWitwe Bolte hat geschrieben: ↑16. Jan 2023, 08:26 Es gab doch schon genügend Berichte in der Presse über gefräßige IV,
gibt ja auch sicher 1,2 anständige Ex-Partner, die ihre Ex nicht umbringen, es auch nicht versuchen, und für ihre Kinder auch immer korrekt bezahlen ...
Aiaiai - es lebe das Vorurteil!--- ich sag nix. Mag Dich trotzdem.
Glaub mir - das machen wir. Ich widme dem Thema immer etliche Zeit in mindestens zwei verschiedenen epischen Ansprachen - und eine ganze Seite meines Handouts. Das sind aber Infos, die für Zusammenhänge gelten, die in 3 Jahren (bis vor kurzem 6) für die Leute relevant sind. Bei vielen bin ich froh, wenn sie sich wichtige Dinge 3 Stunden merken können.
Ganz allgemein finde ich die Zahlung der Kosten während des Verfahrens in vielen Fällen richtig - und das Angebot der Verwalter dies "nebenbei" tun zu können auf jeden Fall in allen Fällen gut.
Allein für Personen die mit höchster Wahrscheinlichkeit dauerhaft vom Existenzminimum leben und leben werden, machen solche Zahlungen auch objektiv betrachtet keinen Sinn (und gefährden ihre wirtschaftliche Existenz). Aber für solche Personen kann man sich natürlich auch genauso objektiv betrachtet die Frage stellen, was für einen Sinn ein Insolvenzverfahren für sie überhaupt macht. Aber das ist ein anderes Thema...