Verfahrenskosten nach Insoende

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Shadow
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Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von Shadow »

Moin,
ich wusste nicht genau wohin mit dem Thema. Aber ein wirkliches Insolvenzproblem ist es nicht. Deswegen denke ich, hier ist es am besten aufgehoben.

Ende März sind meine 6 Jahre Inso rum und damit sollte das ganze Enden, ich hoffe natürlich auf die RSB ;) Aber was mir aktuell ein wenig Gedanken macht. Die Verfahrenskosten sind gestundet oder wie man das nennt. Der Insoverwalter hatte mich damals überredet trotz allem 15€ monatlich freiwillig zu zahlen damit ich nach Inso Ende nicht direkt mit neuen Schulden aus dem Verfahren dastehe.

Die 15€ monatlich hatte ich bis Corona auch immer überwiesen. Seit Corona aber aufgehört, weil das Geld vorne und hinten nicht mehr gereicht hatte. Das, was ich bis jetzt eingezahlt habe, reicht natürlich nicht für das ganze Verfahren. Ich habe hier ein Schreiben vom Gericht, wo die kosten für die Inso aufgegliedert sind. Außerdem hatte das Gericht den Verwalter einiges an kosten gestrichen, weil das Verfahren über 12 Monate eröffnet war. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Ich habe dann regelmäßig einmal im Jahr meinen neuen Renten und Grundsicherungsbescheid hingeschickt und das war es.

Wenn das Ganze im März endet, wie geht es dann mit den Kosten der Inso weiter? Muss ich diese dann auf einmal zahlen, oder kann ich notgedrungene eine Ratenzahlung vereinbaren. Auch wenn die kosten, eher noch weiter gestiegen sind... Ein Fachkräftemangel in der Politik machts möglich ;)
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

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Hi Shadow,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verfahrenskosten nach Insoende" geschaut?
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INTI
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von INTI »

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann man eine Verlängerung der Kostenstundung beantragen. Im Rahmen dieser Verlängerung prüft dann das Gericht, ob monatliche Raten bezahlt werden müssen. Müssen keine Raten bezahlt werden, dann werden die Kosten nach vier Jahren erlassen.
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Witwe Bolte
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von Witwe Bolte »

Wieder ein trauriges Beispiel für raffgierige IV ...

Die Verfahrenskosten waren gestundet - und trotzdem zahlst Du 15,-€/Monat = 180,- € im Jahr ?!?!?

Du bekommst Rente + GruSi ... und wenn kein Lottogewinn kommt,
wirst Du die Verfahrenskosten auch in Zukunft nicht zahlen müssen.
Wie INTI schon schrieb.

Schon traurig, dass es solche raffgierigen IV gibt, die den Ärmsten in die Tasche greifen !
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tidus82
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von tidus82 »

Ich glaub das war kein raffgieriger IV - die Zahlungen werden doch eh erst auf die Kosten verteilt, also hat der IV gar nichts davon gehabt
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Shadow
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von Shadow »

Danke, dann bin ich beruhigt und muss mir nicht weiter Gedanken darüber machen. Dann muss ich nur noch die RSB bekommen. Wobei mir nichts einfällt was negativ sein sollte. Ich habe seit Jahren nichts mehr vom Verwalter oder Gericht gehört. Ich schicke einfach jedes Jahr die Belege wegen Rente und Grundsicherung ab und das war es dann. Eigentlich dürfte da nicht viel schief gehen.

Genaugenommen bekomme ich auch noch Unterhalt und Kindergeld, weil ich alleinerziehend bin. Aber natürlich immer noch alles weit unter der Pfändungsgrenze. Aber auch das ist dem Gericht und dem Verwalter bekannt.
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Witwe Bolte
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von Witwe Bolte »

@tidus82 - die Verfahrenskosten waren doch schon gestundet.
Wo sind die xmal 15,-€ im Monat denn jetzt verblieben ?

Und der IV gehört scheinbar schon zum Stamme "Nimm" ...,
(... wenn das Gericht ihm schon Positionen in seiner Rechnung gestrichen hat,
wie Shadow schreibt)
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Shadow
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von Shadow »

Wo die 15€ monatlich hin sind, kann ich nicht sagen. Ich habe die einfach immer auf ein Kontoüberwiesen, wo ich auch alles andere hin überweisen musste. Rückerstattungen von Guthaben bei Strom etc. Ich weiß auch nicht wieviel da jetzt genau liegt.

Ich kann nur sagen, dass ich 18 Monate im eröffneten Verfahren war. Dann bekam ich irgendwann ein Schreiben vom Gericht, dort stand dann das ich ab nun in der WVP bin. Dann gab es dort noch eine Auflistung aller kosten für die 18 Monate und am Ende stand dann nur drin, sinngemäß und frei aus meiner Erinnerung zitiert. Das Gericht kann nicht nachvollziehen, warum statt der üblichen 12 Monate 18 Monate gebraucht wurden. Es gab nur 3 Gläubiger und das hätte schneller gehen müssen. Weiterhin hieß es dann das dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit gegeben wurde das lange eröffnete verfahren zu erklären, davon hat er keinen Gebrauch gemacht und deswegen wird die Vergütung auf 12 Monate eröffnetes verfahren zusammengekürzt.

Dann folgt die gleiche Rechnung nochmal, nur wurden dieses Mal Beträge abgezogen und der Endbetrag wurde niedriger.
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tidus82
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von tidus82 »

Die 15 Euro sind auf die Verfahrensgebühren angerechnet. Der IV bekommt sein Geld - egal ob gestundet, gezahlt oder nicht, notfalls aus der Staatskasse.
Die 15 Euro sind halt einfach nur auf die Verfahrenskosten gezahlt und werden am Ende natürlich von den gesamten Verfahrenskosten abgezogen.
Die du lieber TE aber wie oben schon geschrieben wurde, weiter gestundet werden können.
Aber der IV hat da 0,00 Euro mehr oder weniger ob die 15 Euro überwiesen werden oder nicht.
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Witwe Bolte
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von Witwe Bolte »

... und ich dachte, es wäre so:
Die 15,- €/Monat fliessen in die "Masse",
davon nimmt sich der IV seine 40%, ist ja wohl so gesetzlich legitimiert
Das sind ja auch "Verfahrenskosten" ...

Ob der IV jetzt darüberhinaus noch mehr in Rechnung gestellt hat,
wissen wir hier nicht, läßt shadows erster Beitrag aber vermuten.

Ist letztlich für shadow aber auch egal.
Das Geld ist weg.

Aber für andere, die hier ggf. mitlesen!
Niemals 'freiwillig' dem IV irgendetwas bezahlen,
wenn die Verfahrenskosten bereits gestundet sind.
Hat man wirklich Geld über, lieber in die Keksdose damit.

Es gab doch schon genügend Berichte in der Presse über gefräßige IV,
Sie bedienen sich natürlich lieber an größeren Kuchen,
aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Viele glauben doch, ein IV sein "ihr" IV und würde ihre Interessen vertreten.
Mitnichten.
Der vertritt nur seine eigenen.
Ist ja auch legitim, wenn die Methoden 'anständig' bleiben.
Findet WtwBolte, die einen SEHR raffigierigen kennt,
der nur dank der Hilfe von 'Graf Wadula' hier zu bremsen war.

Aber man soll natürlich nicht von einem auf alle schliessen ...
Gibt ja sicher auch 1, 2 anständige ... *grins*
gibt ja auch sicher 1,2 anständige Ex-Partner, die ihre Ex nicht umbringen, es auch nicht versuchen, und für ihre Kinder auch immer korrekt bezahlen ...
Hoffe ich zumindest.
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imker
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Re: Verfahrenskosten nach Insoende

Beitrag von imker »

Guten Morgen liebe WtwBolte, die früher 15 EUR und heute eher das Doppelte als monatliche freiwiliige Zahlung aus dem undpfänbaren Einkommen zu zahlen haben nach meinen Erfahrungen wirklich nicht den Grund, dass sich der IV reich machen möchte und damit auch reich machen könnte.
Der Grund ist in der "Stundung" und nicht "Schenkung" der Verfahrenskosten zu finden. Nach Erteilung der RSB wird die RSB-befreite Person mit der Kostenrechnung aus der Stundung über rd. 2.000 EUR "geweckt". Das verstehen fast 100% der ehemaligen Insolvenzler nicht. Sie können dann eine Zwangsvollstreckung gegen sich nach dem durchlaufenen Insolvenzverfahren nur durch vier weitere und erneute Stundungsanträge verhindern, wenn sie den Betrag nicht zahlen können. Erst nach Ablauf des vierten Jahres wird beim Gericht "ausgebucht". So kenne ich den Normalfall. Daher "buche" ich die Aufforderung des IV, etwas auf die Kosten zu zahlen, nicht so wie Du. Und "schön" wäre es doch auch noch, wenn die Beratungsstellen auf diese Zahlungspflicht für die Kosten nachdrücklich hinweisen - dann kann der Wunsch des IV zutreffender eingeordnet werden. Der bekommt eine Vergütung aus den Einzahlungen/Einnahmen in Höhe von 40% oder von 5% erst wenn die "Kosten" bezahlt worden sind. Ich finde es eher "schlimm", dass IV angehalten werden, die Schuldner nach den Einkomensverhältnissen der unterhaltsberechtigten Personenzu fragen und sich nachweisen zu lassen und bei den Kindern deren Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil dazu zu nutzen, im Unsolvenzverfahren dann eine Reduzierung der Freibeträge durchzusetzen. Bei der Festsetzung der Freibeträge war im Bundestag doch der Normalfall "im Kopf" bei dem in der Normalfamilie mit zwei Elternteilen für den Unterhalt des Kindes aufzukommen haben. Guten Start ins Jahr 2023 ....
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