10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

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Rasmatax
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10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von Rasmatax »

Hallo!
Folgender Fall, kann das sein?

Aus einer Selbstständigkeit bin ich in jungen Jahren in die Privatinsolvenz gelangt, diese wurde 2012 mit der Restschuldbefreiung beendet, 2015 wurde auch die Schufa bereinigt. Seit der Insolvenz keine Vergehen mehr!
Heute, 10 Jahre danach soll ich krankheitsbedingt Krankengeld bekommen doch meine Krankenkasse verweigert die Auszahlung da ich angeblich Schulden bei einer anderen Krankenkasse haben soll. Davon ist mir aber nichts bekannt, was ja nichts heißen muss.
In 2016 habe ich aber 9 Monate Krankengeld bezogen und in 2019 für 2 Monate, alles ohne Probleme.
Jetzt auf einmal sollen Schulden aufgetaucht sein bei einer anderen Krankenkasse??
Kann das sein?
Wurde etwas übersehen?
Ich habe keinerlei Informationen über Höhe des Betrages oder von wann das sein soll.
Eine telefonische Anfrage bei der besagten Krankenkasse brachte nichts, man kennt mich dort weder unter meinem Nachnamen noch Geburtsdatum.
Was soll/kann ich tun?
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

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Hi Rasmatax,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von Witwe Bolte »

Rasmatax hat geschrieben: 12. Jan 2023, 22:40 ... Seit der Insolvenz keine Vergehen mehr!
Eine Insolvenz ist kein Vergehen.
Rasmatax hat geschrieben: 12. Jan 2023, 22:40 ...
Jetzt auf einmal sollen Schulden aufgetaucht sein bei einer anderen Krankenkasse??
Kann das sein?
...
Das könnte ja vermutlich nur die andere GKV aufklären - aber wozu ?
Rasmatax hat geschrieben: 12. Jan 2023, 22:40 ...
Wurde etwas übersehen?
...
Selbst WENN Du damals übersehen haben solltest, die Schulden bei der KK aufzuführen,
gilt Deine RSB trotzdem.
Es sei denn, Du hattest damals Angestellte ?
Und hast den SV-AN-Anteil Deinen Angestellten ihnen zwar vom Lohn einbehalten,
dann aber nicht an die GKV abgeführt ?
Und die betreffende GKV hat ihre Forderung gegen Dich als Arbeitgeber zur Tabelle gemeldet
mit dem Zusatz "aus vbuH" (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) ?
Und Du hast dem damals nicht erfolgreich wiedersprochen ?

DANN könntest Du heute immer noch Schulden bei der KK Deiner Angestellten haben.

Oder die KK hat Deine RSB "übersehen".
Rasmatax hat geschrieben: 12. Jan 2023, 22:40 ...
Eine telefonische Anfrage bei der besagten Krankenkasse brachte nichts, man kennt mich dort weder unter meinem Nachnamen noch Geburtsdatum.
Was soll/kann ich tun?
Schon komisch, dass Du da Schulden haben sollst,
und dass Dich da trotzdem keiner kennt.

Hast Du die Verweigerung der KG-Zahlung schriftlich oder nur telefonisch erhalten ?
Schick Deiner KK eine Kopie der RSB vom Gericht und fordere sie auf,
Dir umgehend Dein KG auszuzahlen.
"Aufrechnen" dürfen auch GKV nur bis zur RSB, danach nicht mehr.
Und die RSB gilt auch für nicht zur Tabelle gemeldete Gläubiger.
Nur eben nicht, wenn der Zusatz "vbuH" eingetragen ist.

Viel Glück!
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Rasmatax
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von Rasmatax »

Hallo Witwe Bolte,

danke für deinen Beitrag.

Wenn überhaupt ein Anspruch bestehen sollte, könnte dieser tatsächlich aus einem Vorenthalt der KV Beiträge sein aber ob dieser in einer Tabelle vermerkt wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Den Vorgang hat damals ein Rechtsanwalt bearbeitet.
Wo könnte man das heute einsehen??
Wo kann ich eine Bescheinigung der RSB herbekommen?
Ich habe nichts mehr die Privatinsolvenz betreffend, ist schließlich auch schon 10 Jahre her.
Sämtliche Informationen über Krankengeldverweigerung und wer der Gläubiger sein soll habe ich nur telefonisch erhalten
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caffery
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von caffery »

Rasmatax hat geschrieben: 13. Jan 2023, 15:15
Wo könnte man das heute einsehen??
Vermutlich nirgends mehr. Aber Du kannst ja mal beim Gericht und bei dem Anwalt nachfragen. Kost ja nix.
Rasmatax hat geschrieben: 13. Jan 2023, 15:15 Wo kann ich eine Bescheinigung der RSB herbekommen?
Du hast das Dingen ernsthaft weggeschmissen? ... Ohje... Sowas schmeißt man doch nicht weg. Nie!
Frag mal beim Insolvenzgericht nach, ob es noch möglich ist eine Zweitschrift zu bekommen.
Rasmatax hat geschrieben: 12. Jan 2023, 22:40 Sämtliche Informationen über Krankengeldverweigerung und wer der Gläubiger sein soll habe ich nur telefonisch erhalten
(...)
Was soll/kann ich tun?
Dann würde ich - auch wenns schwer fällt - erstmal möglichst in Ruhe in den Schlüppi atmen und warten was da kommt. Sich jetzt verrückt zu machen bringt wahrscheinlich nicht viel.
Erstens ist die Erklärung über die "Verweigerung" - was vermutlich eigentlich "Aufrechnung" bedeuten soll - wie jede Entscheidung über den Auszahlungsanspruch, ein Verwaltungsakt über den ein Bescheid mit Rechtsmittelfrist ergehen muss. Aus diesem sollten sich wesentliche Informationen ableiten lassen. Woraufhin man dann die Gelegenheit hat, sich wirksam dagegen zu wenden.
Die Telefonauskunft der "Verweigerung" wegen Altschulden (so sie denn wirklich so getroffen wurde) lässt in meinen Augen darauf schließen, dass Dir hier ein Mensch eine Auskunft erteilt hat, der mutmaßlich von durchschnittlicher Sachkenntnis getrübt war.

Zweitens würde sich die Aufrechnung im schlimmsten Falle (wenns denn doch keine restschuldbefreite Forderung sein sollte) auf Beträge im Rahmen des § 51 Abs. 2 SGB I beschränken. Dies würde aber voraussetzen, dass Du der Kasse die die entsprechende Bedürftigkeit nachweist. Ansonsten gehts bis zu 50%. Aber komplett "verweigern" gibts - soweit ich weiß - nur, wenn Unstimmigkeiten bezüglich des Anspruches ansich vorliegen.
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Rasmatax
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von Rasmatax »

@caffery
auch dir erstmal Danke für deeinen Beitrag zu meiner Misere.
Gott sei Dank sind wir finanziell in der Lage das Krankengeld zu überbrücken, da verrutscht mal ne Weile nichts.
Ich bin nur sauer über die Vorgehensweise der Krankenkasse.
Erst auf Nachfrage warum kein Krankengeld ausgezahlt wird bekommt man eine Antwort mit der man vorerst nichts anfangen kann.
Was mich belastet ist auch die Tatsache, dass in den Jahren 2016 und 2019 Krankengeld ausbezahlt wurde und es da keine Meldung über Schulden gegeben haben muss und mich interessiert wo das auf einmal herkommen soll?
Wieso wurde bis heute bei mir nichts eingefordert schliesslich gehe ich einer bezahlten Beschäftigung nach
Also Fragen über Fragen
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Witwe Bolte
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von Witwe Bolte »

Rasmatax hat geschrieben: 13. Jan 2023, 15:15 ...
Wo kann ich eine Bescheinigung der RSB herbekommen?
...
Oh Mann !!!
Oh Frau!!!

Damals hat Dir das Gericht den Beschluss geschickt.
Und Deinem Anwalt vermutlich auch.

So was schmeisst man nicht weg.
NIEMALS!

Frag mal freundlich bei Deinem Inso-Gericht.
Und ebenso freundlich bei Deinem Anwalt.

Viel Glück!
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Rasmatax
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von Rasmatax »

@witwe bolte
Ehrlich gesagt habe ich nachdem mein Banker in 2015 dafür gesorgt hat das bei der Schufa alles die Privatinsolvenz betreffende bereinigt wird und wir unsere Finanzierung fürs Haus genehmigt bekommen haben mit meiner Insolvenzvergangenheit abgeschlossen und beim Umzug dann ausgemistet.
Hatte bisher ja auch keine Probleme, merke aber gerade dass es wohl keine so gute Idee war.
Habe den IV von damals jetzt mal per Mail kontaktiert.
Wie kann herausbekommen werden ob der Gläubiger seine Forderung als unerlaubte Handlung eintragen lassen hat, davon hätte ich doch etwas mitbekommen müssen??
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tidus82
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Re: 10 Jahre nach Privatinsolvenz holt mich Vergangenheit ein

Beitrag von tidus82 »

Ja, du hättest damals ein separates Schreiben vom Gericht bekommen, indem du aufgefordert wirst Stellung zu nehmen.

Am besten ist es wirklich bei Gericht nachzufragen ob du dort eine Zweitschrift der Tabelle (also die Forderungen, die angemeldet wurden) und eine Zweitschrift der Restschuldbefreiung bekommen kannst. Anhand der Tabelle kannst du sehen ob jemand eine vbuH angemeldet hat und mit der Zweitschrift der RSB kannst du nachweisen, dass alle Forderungen gegen dich mit der Einrede behaftet sind, die vor Eröffnung der Insolvenz vorhanden waren (ausgenommen der vbuH‘s)
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