Sofortige RSB????
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Sofortige RSB????
Das stimmt, das beste ist das 2017 sie auch komplett stkl 6 hatte, habe heute die Steuererklärung für 2017 auch gemacht und auch da bekommt sie 3000€ wieder. Das wären jetzt knapp 6000€ die für 2016 muss sie die elektronische steuerkarte noch suchen. Ich finde es unglaublich wie meine Stieftochter da einfach jahrelang bzw jetzt mindestens 2 Jahre schon stkl 6 hat. Ich habe mit ihr da nie drüber gesprochen, sie hat nur mal erwähnt das sie in Teilzeit job wenig verdient, da hab ich mir keine gedanken gemacht. Meine Stieftochter hat den gleichen IV den ich bei meiner erfolgreich durchlaufenden insolvenz auch hatte. Eine Frage, soll meine Stieftochter die Steuererklärung für 2017, 2018 zusammen abgeben nächste woche? Da kommen wie gesagt 5800€ raus, diese muss sie ja dem IV überweisen, dann müsste sie die RSB beantragen und wenn sie die bekommt dann wird ihr der zu viel gezahlte Betrag wieder zurück überwiesen oder? Ich hab ihr aber gesagt das sie mal den IV anrufen soll weil sie viel an Steuern zurück bekommen wird und sie gerne die sofortige RSB beantragen möchte wenn sie das Geld überwiesen hat.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Sofortige RSB????
Hallo, so meine Tochter hat nun vom Finanzamt das Geld auf ihren Konto überwiesen bekommen, sie hat dem TH direkt informiert. Nun bekam sie per Mail ne Liste was sie insgesamt bezahlen muss um eine sofortige RSB zu beantragen. Meine Tochter hat dies nun gestern an dem TH überwiesen, der TH bzw die Sekretärin sagte ihr wohl das wenn sie den Betrag überwiesen hat könne sie schon den Antrag auf Sofortige RSB an das Gericht beantragen, ich sagte ihr aber sie soll nochmal beim TH anrufen ob das Geld auch angekommen ist, oder soll sie einfach den Antrag stellen? Wenn ja, soll ich das für sie machen da ich auch ein Fax Gerät habe was ich an das Gericht schicken kann, wie genau im Formlaut muss ich das korrekt schreiben? Hat jemand eine Vorlage für mich?
Tom
Tom
0
Re: Sofortige RSB????
Zuerst mal: Glückwunsch für deine Tochter!
Ich würde wie folgt vorgehen:
Wartet bis Mittwoch ab, schickt dem TH ein Schreiben (bzw. ruft ihn nochmal an) mit der Bitte, dass er deiner Tochter bestätigt, dass sämtliche Forderungen + sämtliche Verfahrenskosten bezahlt wurden.
Nachdem ihr die Bestätigung erhalten habt muss deine Tochter den Antrag ans Gericht schicken (sie muss das selbst machen, da sie das unterschreiben muss - es ist aber möglich, dass du es von deinem Faxgerät aus versendest).
Bezüglich einer Formulierung würde ich die lieben Praktiker abwarten - es ist sicherlich nicht schwer das zu formulieren, jedoch wüsste ich gerade keine Paragraphen auf die man sich hierbei bezieht.
Ich würde wie folgt vorgehen:
Wartet bis Mittwoch ab, schickt dem TH ein Schreiben (bzw. ruft ihn nochmal an) mit der Bitte, dass er deiner Tochter bestätigt, dass sämtliche Forderungen + sämtliche Verfahrenskosten bezahlt wurden.
Nachdem ihr die Bestätigung erhalten habt muss deine Tochter den Antrag ans Gericht schicken (sie muss das selbst machen, da sie das unterschreiben muss - es ist aber möglich, dass du es von deinem Faxgerät aus versendest).
Bezüglich einer Formulierung würde ich die lieben Praktiker abwarten - es ist sicherlich nicht schwer das zu formulieren, jedoch wüsste ich gerade keine Paragraphen auf die man sich hierbei bezieht.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Sofortige RSB????
Absender
Amtsgericht Tochterhausen
– Insolvenzgericht –
Tochterstr. 1
12345 Tochterstadt
Restschuldbefreiungsverfahren Tocher, Tochterstr. 666, 12345 Tochterhausen
Tochterkirchen, 6.6.2019
AZ: 666 IK 666/XX
Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf vorzeitige bzw. sofortige Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO.
Dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder sind Gelder zugeflossen, welche sowohl die Forderungen aller Insolvenzgläubiger, als auch sämtliche Masseverbindlichkeiten vollständig berichtgt haben.
Der Zusammenhang wird durch die anliegende Stellungnahme des Insolvenzverwalters/ Treuhänders glaubhaft gemacht.
Die Gelder, welche dem Verfahren zugeflossen sind, stammen aus meinem pfändbaren Einkommen, Steuererstattungen, sowie einer finanziellen Zuwendung meines Vaters (XXXggf. ändern oder ergänzenXXXX).
Ich erkläre hiermit, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
Sollten weitere Infomationen oder Unterlagen erforderlich sein, bitte ich um entsprechenden richterlichen Hinweis.
Die Tochter
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Sofortige RSB????
Guten Morgen
Eine Frage, der TH ist gerade dabei an alle gläubiger in der liste von der steuerrückzahlung meiner Tochter zu verteilen, der TH schreibt dann meine Tochter an das sie die sofortige RSB beantragen kann wenn das erledigt ist. Nun meine Tochter hat letzte woche am 26.04 geheiratet, soll sie trotzdem jetzt noch dem TH und das Gericht Informieren das sie geheiratet hat? Ich denke ja oder?
Eine Frage, der TH ist gerade dabei an alle gläubiger in der liste von der steuerrückzahlung meiner Tochter zu verteilen, der TH schreibt dann meine Tochter an das sie die sofortige RSB beantragen kann wenn das erledigt ist. Nun meine Tochter hat letzte woche am 26.04 geheiratet, soll sie trotzdem jetzt noch dem TH und das Gericht Informieren das sie geheiratet hat? Ich denke ja oder?
0
Re: Sofortige RSB????
Solange sie noch in der Wohlverhaltensphase ist muss sie das auf jeden Fall tun! Immerhin ist ja noch nichts "beschlossen".
Und bitte an beide - TH und Gericht.
Und bitte an beide - TH und Gericht.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 3
- Beiträge: 98
- Registriert: 7. Dez 2018, 08:35
Re: Sofortige RSB????
Ja genau, hatte ich gesehen Wollte nur nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen, dass beide informiert werden müssen
0