Rücklastschrift

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Itak65
Wissender
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Rücklastschrift

Beitrag von Itak65 »

Guten Abend ,ich bin gerade etwas verwirrt ich sehe gerade das meine Bank die Rücklastschrift meines Stromanbieters zurück gebucht hat mit der Begründung mangels Deckung obwohl wir in einem anderen Beitrag schon erwähnt sich noch 200 Euro befinden.ich möchte keinen hier nerven, aber ich gehe davon aus das der Freibetrag überschritten würde.ich muss mich erst in das P Konto rein finden da ich bis vor Inso Eröffnung über alles Geld verfügen konnte.was kann ich jetzt machen mein Strom bezahlen ist doch mit das wichtigste vielleicht hat jemand einen Rat?
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Rücklastschrift

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Hi Itak65,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Rücklastschrift" geschaut?
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Itak65
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 218
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Rücklastschrift

Beitrag von Itak65 »

Ich hatte mich vertippt die Lastschrift meines Stromanbieters wurde von der Bank zurück gebucht
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imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 79
Beiträge: 1108
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Rücklastschrift

Beitrag von imker »

Du bis 57 Jahre alt und ohne Unterhaltspfliuchten in der Inso
Es wird/soll vom AG der pfändbare Lohn an den/die IV abgeführt werden - der Rsst geht auf ein P-Konto

wenn das so stimmt: mach was Dir in den anderen Beiträgen geraten wurde: Freigabe des auf dem P-Konto eingehenden Restlohnes durch das Gericht (oder den/die IV)

das Konto ist bis zum 1.1.2023 "dicht", danach ist durch § 900 Abs. 2 ZPO vielleicht etwas abzuheben
bei Stromanbieter anrufen und mitteilen, was passiert ist dann im Januar den Betrag zusätzlich zahlen und dafür sorgen, dass es keine weiteren Rücklastschriften mehr gibt - sind auch teuer
die Pfändungsfreibeträge beim Arbeitgeber sind nicht mit denen des P-Kontos identisch
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