Rücklastschrift
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Rücklastschrift
Guten Abend ,ich bin gerade etwas verwirrt ich sehe gerade das meine Bank die Rücklastschrift meines Stromanbieters zurück gebucht hat mit der Begründung mangels Deckung obwohl wir in einem anderen Beitrag schon erwähnt sich noch 200 Euro befinden.ich möchte keinen hier nerven, aber ich gehe davon aus das der Freibetrag überschritten würde.ich muss mich erst in das P Konto rein finden da ich bis vor Inso Eröffnung über alles Geld verfügen konnte.was kann ich jetzt machen mein Strom bezahlen ist doch mit das wichtigste vielleicht hat jemand einen Rat?
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Rücklastschrift
Ich hatte mich vertippt die Lastschrift meines Stromanbieters wurde von der Bank zurück gebucht
0
Re: Rücklastschrift
Du bis 57 Jahre alt und ohne Unterhaltspfliuchten in der Inso
Es wird/soll vom AG der pfändbare Lohn an den/die IV abgeführt werden - der Rsst geht auf ein P-Konto
wenn das so stimmt: mach was Dir in den anderen Beiträgen geraten wurde: Freigabe des auf dem P-Konto eingehenden Restlohnes durch das Gericht (oder den/die IV)
das Konto ist bis zum 1.1.2023 "dicht", danach ist durch § 900 Abs. 2 ZPO vielleicht etwas abzuheben
bei Stromanbieter anrufen und mitteilen, was passiert ist dann im Januar den Betrag zusätzlich zahlen und dafür sorgen, dass es keine weiteren Rücklastschriften mehr gibt - sind auch teuer
die Pfändungsfreibeträge beim Arbeitgeber sind nicht mit denen des P-Kontos identisch
Es wird/soll vom AG der pfändbare Lohn an den/die IV abgeführt werden - der Rsst geht auf ein P-Konto
wenn das so stimmt: mach was Dir in den anderen Beiträgen geraten wurde: Freigabe des auf dem P-Konto eingehenden Restlohnes durch das Gericht (oder den/die IV)
das Konto ist bis zum 1.1.2023 "dicht", danach ist durch § 900 Abs. 2 ZPO vielleicht etwas abzuheben
bei Stromanbieter anrufen und mitteilen, was passiert ist dann im Januar den Betrag zusätzlich zahlen und dafür sorgen, dass es keine weiteren Rücklastschriften mehr gibt - sind auch teuer
die Pfändungsfreibeträge beim Arbeitgeber sind nicht mit denen des P-Kontos identisch
0