Unregelmäßiges Einkommen

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Witwe Bolte
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Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Witwe Bolte »

Falsch.
WENN Du tatsächlich 680,- EUR wg ÜBERSTUNDEN netto mehr bekommst,
dann bekommt Dein IV davon 6,89 EUR pro Monat ab.

Wenn Du nur 660,- EUR wg Überstunden mehr bekommst,
dann musst Du nichts abgeben (da 1.330,16 EUR 'Grundfreibetrag').
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Amal
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Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Amal »

Ich bin so dankbar für die Antworten. Ich versteht das Thema besser.

Wenn ich normalerweise 1000 Eur netto bekomme und wegen Weihnachtsgeld 1000 Eur mehr netto dann überweist der Arbeitgeber 1531,11 Eur an mich und 468,89 Eur an den IV.

Meine Bank empfängt 1531,11 Eur auf meinem Konto.
Meine Bank lässt mir nur den Grundfreibetrag und überweist alles über diese 1330,16 Eur hinaus an den IV.

Mir stehen 1531,11 Eur zu.
Was muss ich machen dass die Bank nicht zu viel an den IV überweist. Weil der Arbeitgeber hat an den IV überwiesen das muss die Bank nicht machen
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imker
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Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von imker »

Dem Gericht schreiben, dass schon beim Arbeitgeber der "Abzug" für die Insolvenz erfolgt und auf das p-Konto dann nur der schon pfändungsfreie Betrag überwiesen wird und beantragen, dass alle vom Arbeitgeber auf dem P-Konto eingehenden Beträge ausgezahlt werden sollen : der Freibetrag soll mindestens auf die (monatlich) vom Arbeitgeber überwiesenen Beträge erhöht werden - schreib das nicht zu juristisch, sondern eher praktisch, wenn du das selbst machen willst oder musst
sonst
https://aglu.justiz.rlp.de/de/service-i ... kblaetter/
dort:
Antrag P-Konto Doppelpfändung
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Witwe Bolte »

Amal hat geschrieben: 21. Okt 2022, 11:27 ...
Meine Bank empfängt 1531,11 Eur auf meinem Konto.
Meine Bank lässt mir nur den Grundfreibetrag und überweist alles über diese 1330,16 Eur hinaus an den IV.
...
Genau so ist es.
Amal hat geschrieben: 21. Okt 2022, 11:27 Mir stehen 1531,11 Eur zu.
Was muss ich machen dass die Bank nicht zu viel an den IV überweist. Weil der Arbeitgeber hat an den IV überwiesen das muss die Bank nicht machen
Wie Imker schon schrieb: Antrag an das Gericht wg. "Doppelpfändung".

Du kannst auch dieses Formular vom Amtsgericht Köln nehmen:
www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formulare/zt_ ... ag-905.pdf
Musst Du dann natürlich entsprechend anpassen.
Hier heisst es "Quellenfreigabe", das meint, dass an der "Quelle" (Arbeitgeber) ja schon gepfändet wird,
und alles, was vom Arbeitgeber auf Dein Konto überwiesen wird, soll das Gericht bitte freigeben.

Viel Glück !
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