Unregelmäßiges Einkommen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Amal
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 14. Okt 2022, 21:35

Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Amal »

Hallo zusammen,

ich bin verschuldet und im fünften Insolvenzjahr und Arbeiter mit 36 Stunden in der Woche fest angestellt.

Mein Einkommen beträgt Brutto fast 2900 Eur.

Die Auftragslage wird die nächsten Wochen größer und mein Einkommen wird für Oktober, November und Dezember auf je 3850 Eur angehoben.

Im Jahr sind das hochgerechnet 36.650 € brutto.

Wird der Pfändbare Betrag als monatlicher Mittelwert vom Jahreseinkommen berechnet oder Monatsweise?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Werbung

Hi Amal,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Unregelmäßiges Einkommen" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 224
Beiträge: 1421
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von tidus82 »

Tages-, Wochen-, oder Monatsweise - je nachdem welche Zahlungsmodalität der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbart. Diese drei Pfändungsbeträge sind auch in der ZPO festgehalten.
0
Amal
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 14. Okt 2022, 21:35

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Amal »

Wie darf ich deine Antwort deuten?

In meinem Arbeitsvertrag sind 2880 Eur brutto festgelegt und davon habe ich das Netto jeden Monat erhalten.

Für die letzten drei Monate diesen Jahren bekomme ich mehr Geld weil ich Überstunden leiste.

Wie berechnet sich der pfändbare Betrag? Fair als monatliches Mittel, so als hätte ich regelmäßig in jedem Monat etwas mehr verdient?
Oder berechnet sich der pfändbare Betrag je Monat ?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 224
Beiträge: 1421
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von tidus82 »

Je monat! Und nix fair aufgeteilt übers Jahr hinweg. Wenn du einen Monat mehr verdienst wird das halt gepfändet.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 224
Beiträge: 1421
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von tidus82 »

Bei Überstunden werden wohl nur 50% gepfändet
0
Amal
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 14. Okt 2022, 21:35

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Amal »

Ok das hilft weiter. Danke.

Damit ich die Berechnung besser verstehen kann bitte ich um Lösung für das Beispiel.

- Arbeitnehmer in Insolvenz hat Einkommen von monatlich 1000 Eur netto im ersten Halbjahr (z.B. weil er noch studiert und deshalb nicht 40 Stunden arbeiten muss).
- Im zweiten Halbjahr hat der selbe Arbeitnehmer ein Einkommen von 1500 Eur (weil er übernommen wurde und jetzt mehr verdient).

Werden die Abgaben an den Insolvenzverwalter berechnet als wäre es ein durchschnittliches Einkommen von monatlich 1250 Eur (dann wäre der AN unter der Pfändungsfreigrenze).

Wenn nicht, wie ist dann die Berechnung?

Danke für die Hilfe
0
Nie_mehr_Schulden
Wissender
Reaktionen: 27
Beiträge: 305
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Wie du oben bereits lesen konntest, so wird dies pro Monat berechnet und nicht ein Durchschnitt ermittelt.
Wenn du im Mai 1.000 Euro verdienst, dann bekommt der IV nichts. Wenn du im Juni 1.500 Euro verdienst, dann bekommt der IV seinen Anteil auf Basis der 1.500 Euro Monatsgehalt.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Witwe Bolte »

Monat für Monat.
Also jeden Monat wieder neu.
Erst von 1.000,- EURO (also nichts),
dann von 1.500,- (also etwas).

Jetzt verstanden ?
Nix mit "durchschnittlich".
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Witwe Bolte »

Stop.
Oben steht was von Überstunden ?

Dann könnte es auch so sein:
Gepfändet wird erst Monat für Monat von 1.000,- Euro (also nichts).
und dann wird gepfändet von 1.000,- + von 50% der Überstunden,
in Deinem Beispiel also von 1.250,- EUR.

WENN die zusätzliche Vergütung von 500,- Euro Überstunden-Vergütung war
und nicht Erhöhung der Arbeitszeit von zuvor 80% auf dann 100%.

Kommt also immer darauf an, wovon gepfändet wird ... aber NIE auf irgendeinen "Durchschnitt".
1
1 Bild
Amal
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 13
Registriert: 14. Okt 2022, 21:35

Re: Unregelmäßiges Einkommen

Beitrag von Amal »

Echt voll nett dass Sie mir so viel hilft.
Ich will mich noch versichern ob ich das auch wirklich verstanden habe.

So wie Bolte geschrieben hat, greift bei Überstunden die 50 % Regelung.

Wenn ich normalerweise 1000 Eur netto bekomme aber Düsseldorf wegen Überstunden 680 Eur netto mehr, also gesamt 1680 Eur, dann wäre die Pfändungsgrundlage +50% der Überstunden gleich 1340 Eur.

Bei 1340 Eur bewege ich mich innerhalb des Pfändungsfreibetrages und muss nix abgeben an den IV?
0
Antworten