Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

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Witwe Bolte
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Witwe Bolte »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 18. Okt 2022, 21:00 Ja, sie sind grundsätzlich Vermögen, was mir gehört.
...
Falsch.
Hast Du den § 35 gelesen ?
Zitat:
"Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse)."
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für eure Antworten!
Jetzt weiß ich Bescheid. :-)
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Witwe Bolte »

Hast Du meinen Nachtrag oben gelesen ?
Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Okt 2022, 20:44 ...
Ob man das irgendwie anders 'insolvenzfest' hinbekommen kann ?
Du eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ?

" ... pro Monat der Beschäftigung erhält der Arbeitnehmer xxx Aktien, erstmals nach 24 Monaten ..."

Ob so was geht ? Und rechtssicher ist ? Was meint der Imker dazu ?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Okt 2022, 21:40 Hast Du meinen Nachtrag oben gelesen ?
Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Okt 2022, 20:44 ...
Ob man das irgendwie anders 'insolvenzfest' hinbekommen kann ?
Du eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ?

" ... pro Monat der Beschäftigung erhält der Arbeitnehmer xxx Aktien, erstmals nach 24 Monaten ..."

Ob so was geht ? Und rechtssicher ist ? Was meint der Imker dazu ?
Nein, hatte ich nicht. Aber vielen Dank für die Nachfrage. Ich bekomme die Aktien jedes Jahr aufs neue. Aber solange ein Aktienpaket nicht die zwei Jahre überschritten hat, kann man da auch nichts anklicken oder transferieren. (Ich weiß das von einer Freundin, die dort bereits arbeitet) Daher bringt so eine Regelung nichts. Falls ich nicht in den nächsten 6 Wochen in die Wohlverhaltensphase rutsche, dann verteilt der IV halt das Geld aus den ersten Aktien. Nächstes Jahr werde ich hoffentlich in der Wohlverhaltensphase sein. ;-)
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tidus82
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von tidus82 »

Die Frage die ich mir stelle ist: wird der IV den Aufwand der Nachtragsverteilung aufnehmen? Wie wertvoll sind die Aktien?
Vielleicht schreibst du deinem IV die ganze Geschichte und du kannst die Aktien freikaufen, indem du ihm einfach den Gegenwert aus deinem Unpfändbaren überweist? Manchmal gibt es so Abmachungen - typischerweise bei der Freigabe eines Autos.

Oder falls die Aktien nur ein paar Euro wert sind - naja, da wäre der Aufwand deutlich teurer die zu verwerten als dass der IV die direkt freigibt.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Stand heute wären die Aktien, die ich sofort bekommen würde etwas über 3.000 Euro wert. Es würde sich für den IV also schon lohnen. Und um die Aktien frei zu kaufen, dafür fehlen mir leider die liquiden Mittel.
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imker
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von imker »

und ich kenne das Thema so, dass AN mit Pfändungen (und im Insolvenzverfahren) von dem Programm durch Betriebsvereinbarung ausgenommen sind. Mal fragen oder abwarten. Beim Abwarten wird es dann wohl so sein, dass der Arbeitgeber das als Sachbezug in die Lohnabrechnung nimmt und alles zu regeln hat - die Freundin, die dort schon arbeitet, einfach mal auf die Gehaltsabrechnung ansprechen und fragen, wie das da versteuert wird - damit müsste Klarheit herbeigeführt werden.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich habe mal eben gefragt....
Man kann beim Broker vorher bestimmen, ob man dieses direkt nach den zwei Jahren ausgezahlt bekommen möchte. Bei der Auszahlung erscheinen sie dann auch auf der Gehaltsabrechnung. Oder man kann sie auch behalten nach den zwei Jahren. Also erscheinen die Aktien am Anfang lediglich im Arbeitsvertrag. Wenn der IV davon liest, dann könnte er sich im Vorfeld an meinen zukünftigen Arbeitgeber wenden, dass das Geld nach den zwei Jahren Sperre automatisch zu ihm überwiesen wird. So zumindest jetzt mein Gedanke.

Ob ich von den Aktien ausgenommen bin durch mein Insolvenzverfahren kann ich nicht sagen. Das konnte die befreundete Dame mir auch nicht nicht sagen.
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