Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

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Nie_mehr_Schulden
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Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo zusammen,

ich fange demnächst ein neues Arbeitsverhältnis an, wo ich auch beschränkte Mitarbeiteraktien bekomme. Beschränkt bedeutet, dass ich sie zwei Jahre nicht verkaufen darf. In zwei Jahren wäre meine Privatinsolvenz beendet.

Ich habe leider nichts im Internet darüber gefunden. Darf ich in zwei Jahren die Summe behalten, falls ich verkaufen möchte oder zählt der Ursprung der Aktien und ich müsste nachträglich noch Geld zurückzahlen?!

Vielleicht hat jemand von Euch bei diesem Thema bereits Erfahrungen sammeln können?!
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

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Hi Nie_mehr_Schulden,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber" geschaut?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von imker »

.. und jetzt in der Insolvenz oder in der Wohlverhaltsphase??
"In zwei Jahren wäre meine Privatinsolvenz beendet. " ist mehrdeutig, weil "Insolvenz beendet" sehr oft mit Erteiliung der RSB gleichgesetzt wird.
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Witwe Bolte
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist
und von Deinem Inso-Gericht noch keinen 'Aufhebungsbeschluss' bekommen hast,
dann fallen diese Aktien vermutlich in die 'Masse' - und Dein IV freut sich.

Wenn Du diesen 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht bereits bekommen hast
(steht auch bei "www.insolvenzbekanntmachungen.de"),
dann bist Du bis zum Ende der Abtretungsfrist
(früher sechs, jetzt drei Jahre seit Eröffnung)
in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' - und hast nur noch Deine "Obliegenheitspflichten" gem. InsO § 295 zu erfüllen:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Ich würde mal vermuten, dass solche Aktien nicht "Lohnbestandteil" sind - oder doch ?
Bekommst Du Aktien STATT Lohn ?
Imker weiß dann vermutlich die Antwort.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich bin noch in der Insolvenzphase...! Ich komme hoffentlich bald in die Wohlverhaltensphase.
Seit 13 Monaten bin ich in der Insolvenzphase und nach 36 Monaten sind meine 3 Jahre Privatinsolvenz beendet. Und meine zukünftigen Aktien könnte man theoretisch erst nach den 36 Monaten verkaufen.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Witwe Bolte hat geschrieben: 18. Okt 2022, 20:27 Wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist
und von Deinem Inso-Gericht noch keinen 'Aufhebungsbeschluss' bekommen hast,
dann fallen diese Aktien vermutlich in die 'Masse' - und Dein IV freut sich.

Wenn Du diesen 'Aufhebungsbeschluss' vom Gericht bereits bekommen hast
(steht auch bei "www.insolvenzbekanntmachungen.de"),
dann bist Du bis zum Ende der Abtretungsfrist
(früher sechs, jetzt drei Jahre seit Eröffnung)
in der sogenannten 'Wohlverhaltensphase' - und hast nur noch Deine "Obliegenheitspflichten" gem. InsO § 295 zu erfüllen:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Ich würde mal vermuten, dass solche Aktien nicht "Lohnbestandteil" sind - oder doch ?
Bekommst Du Aktien STATT Lohn ?
Imker weiß dann vermutlich die Antwort.
Sie sind nicht Lohnbestandteil, diese gibt es zusätzlich zum vereinbarten Gehalt.
In den Insolvenzbekanntmachungen habe ich ein Schreiben drin, das vor 13 Monaten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und mit selben Datum ein seperates Dokument mit dem Inhalt:
"ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen."
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Witwe Bolte
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Witwe Bolte »

Also noch im Status "eröffnetes Verfahren" ... dann gehören die Aktien Deinem IV ... schätze ich mal. siehe
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
§ 35
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Ob man das irgendwie anders 'insolvenzfest' hinbekommen kann ?
Du eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ?

" ... pro Monat der Beschäftigung erhält der Arbeitnehmer xxx Aktien, erstmals nach 24 Monaten ..."

Ob so was geht ? Und rechtssicher ist ? Was meint der Imker dazu ?
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Zuletzt geändert von Witwe Bolte am 18. Okt 2022, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Und es gibt auch keinen Unterschied, dass sich diese Aktien nicht in Geld umwandeln lassen?
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Witwe Bolte
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Witwe Bolte »

JETZT noch nicht, aber sie sind ja "Vermögen" - nicht ?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ja, sie sind grundsätzlich Vermögen, was mir gehört.
Aber man kann erst nach den 36 Monaten etwas mit den Aktien anfangen.
Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann weiß man erst nach der RSB wie hoch der Wert ist. Kommt darauf an, wie der Aktienwert sich entwickelt.
Um Missverständnisse auszuräumen, die Aktien sind die ersten zwei Jahre meines Arbeitsverhältnisses gesperrt und dürfen nicht verkauft werden.
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tidus82
Admin
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Re: Beschränkte Mitarbeiteraktien beim neuen Arbeitgeber

Beitrag von tidus82 »

Darum geht es nicht, sondern um Vermögen. Dabei kann eine Nachtragsverteilung angeordnet werden und notfalls auch erst nach Erteilung der RSB die Sachen verkauft werden und der Erlös verteilt werden.
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