Wie unterhalt nachweisen vor Pfändung

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jenny89
Fortgeschrittener
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Registriert: 4. Dez 2021, 16:20

Wie unterhalt nachweisen vor Pfändung

Beitrag von jenny89 »

Hallo ihr,

Mein Mann hat Post bekommen, wegen GEZ Schulden. Bei einem Gerichtsvollzieher war er schon. Jetzt wurde seine Arbeitsstelle angeschrieben und wir haben Post bekommen es geht um 325 Euro, in dem Brief steht das ich und die unterhaltsberechtigten Kinder nach gem. §850c Abs. 6ZPO ausgeschlossen werden, solange bis der tatsächliche Unterhalt meines Mannes Nachgewiesen werden konnte. Ich verstehe das nicht was damit gemeint ist! Wie kann er denn sowas nachweisen? Wir leben zusammen ich gehe nicht arbeiten. Wir haben 1 gemeinsamen Sohn und ich habe noch 2 Mädels mit in unsere Ehe gebracht. Was soll er denn da beweisen oder einreichen ? Könnt ihr mir mal helfen ? Vielen lieben dank
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Re: Wie unterhalt nachweisen vor Pfändung

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Hi jenny89,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie unterhalt nachweisen vor Pfändung" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
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Re: Wie unterhalt nachweisen vor Pfändung

Beitrag von Witwe Bolte »

Das weiß der Schreiberling dieses Briefes vermutlich selbst nicht.
Ruf da mal an, frag Dich bis zum zuständigen Menschen durch und frag diesen dann, was er gern haben möchte, damit er auch glaubt, dass Dein Ehemann seine gesetzliche Unterhaltspflicht erfüllt und Dich und die Kinder nicht verhungern läßt.

Vielleicht will er so etwas wie eine eidesstattliche Versicherung von Dir, dass Du kein eigenes Einkommen hast ? Das könntest Du ihm ja in einem Satz schreiben und schicken. Fertig.

Viel Glück!

Das heisst inzwischen übrigens nicht mehr "GEZ",
sondern ARDZDFBeitragsservice:

Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Telefonzeiten:
Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr

*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen

Unverschämtheit ! 20 Cent pro Anruf!

Es geht auch anders:
Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
Und hier dann durchfragen.
Ich hab da auch mal angerufen, die Dame in der Zentrale war echt nett !
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Wie unterhalt nachweisen vor Pfändung

Beitrag von imker »

wer hat denn den Brief mit der Frage zum Nachweis an Euch geschickt?? Beitragsservice, Gericht, Inkasso oder der Arbeitgeber???

Wer vollstreckt denn da über den Gerichtsvollzieher -- Creditreform??
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