Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Wenn Ihr jetzt "von Tisch und Bett" getrennt (aber in einer Wohnung) lebt und
wenn Du im ALG2-Bezug bist (und er nicht) - was steht denn jetzt in Deinem letzten ALG2-Bescheid ?
Er bezieht weiterhin ALG 2 und steht auch weiterhin in meinem ALG 2 Bescheid als Teil der Bedarfsgemeinschaft. Dies wird laut Amt erst dann geändert, sobald ich eine eigene Wohnung besitze.
hmmm, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft (mehr) seid, also nicht (mehr) füreinander einsteht, seid ihr eine Wohngemeinschaft, mit der Folge dass jeder den vollen Regelsatz bekäme - das Amt argumentiert natürlich gern (für sich) kostensparend, muss man sich aber nicht mit abfinden.
Das gemeinsame Konto sollte natürlich schnellstens getrennt werden!