dem schkieße ich mich gerne anWitwe Bolte hat geschrieben: ↑20. Sep 2022, 10:41 ... schliesse mich tidus82 an.
Und in Zukunft: Augen auf bei der Partnerwahl !
Mitbewohner hohe Schulden bei der KK, morgen kommt Vollstreckungsbeamter
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Re: Mitbewohner hohe Schulden bei der KK, morgen kommt Vollstreckungsbeamter
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Re: Mitbewohner hohe Schulden bei der KK, morgen kommt Vollstreckungsbeamter
hmmm, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft (mehr) seid, also nicht (mehr) füreinander einsteht, seid ihr eine Wohngemeinschaft, mit der Folge dass jeder den vollen Regelsatz bekäme - das Amt argumentiert natürlich gern (für sich) kostensparend, muss man sich aber nicht mit abfinden.Pummelfee hat geschrieben: ↑19. Sep 2022, 14:28Er bezieht weiterhin ALG 2 und steht auch weiterhin in meinem ALG 2 Bescheid als Teil der Bedarfsgemeinschaft. Dies wird laut Amt erst dann geändert, sobald ich eine eigene Wohnung besitze.Wenn Ihr jetzt "von Tisch und Bett" getrennt (aber in einer Wohnung) lebt und
wenn Du im ALG2-Bezug bist (und er nicht) - was steht denn jetzt in Deinem letzten ALG2-Bescheid ?
Das gemeinsame Konto sollte natürlich schnellstens getrennt werden!
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