Klage zurück genommen??

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alexauskoeln33
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Klage zurück genommen??

Beitrag von alexauskoeln33 »

Hallo erstmal,
Ich bin der Alex und komme aus der Nähe von Köln.
Folgendes ist passiert und wollte mal eure Meinung dazu hören.
Ich bin gerade in einer Außergerichtlicher Einigung ( 2. Runde, bevor Insolvenzantrag). War einfach überschuldet, von 2000€ netto Gehalt, gingen 2100€ an raten weg…
Gut die Hälfte der Gläubiger (insgesamt 15) machen mit bzw antworten, andere leider gar nicht.
So wie die XXX Bank. Diese hat nach der zweiten Mahnung das Inkasso eingeschaltet die wiederum ohne Ankündigung eine Lohnabtretung durchführen wollten. Zum Glück stand in mein Vertrag drin, dass das nicht möglich ist.
Daraufhin hat die Bank ein Anwalt Eingeschaltet und ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Das alles während mein Schuldnerberater mit allen Gläubigern in Verhandlungen ist (seit 6 Monaten).
Nach zwei Wochen ist dann ein Schreiben vom Landgericht gekommen, mit der Klageschrift. die Bank verklagt mich, die Forderungen zu begleichen. Nun, das würde ich ja gerne tun, wenn ich könnte. Darum ja seit Monaten der Vergleich… :?
Jetzt dass, das ich nicht ganz verstehe. Vier Tage später kommt noch ein Brief vom Landgericht. Diesmal kein gelber sondern ein normaler grauer. Darin ein Schreiben vom Bank Anwalt.
Darin steht:
…nehmen wir Bezug auf die gerichtliche Verfügung und tragen weiter wie folgt:
1. Der Anspruch auf die Mahnkosten bleibt in Höhe von 9€ bestehen. In Höhe der Differenz von 32,50€ WIRD DIE KLAGE ZURÜCKGENOMMEN.
2. Der Anspruch auf Kündigungssonderaufwand in Höhe von 30€ wird zurückgenommen.

Meine Frage, verstehe ich das richtig, dass die Bank die Klage zurück nimmt ?

Wie schon geschrieben, die Bank bzw. deren Bevollmächtigten antworten nicht.
Mein Beraten hat nach dem zweiten Vergleich geschrieben ( biete 39% der Summe an) einen Insolvenzantrag zu stellen. Meine Gläubiger würden dann ca. 5% bekommen.

Wie würdet ihr das Schreiben einschätzen ?

Besten Dank

Alex
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Zuletzt geändert von tidus82 am 22. Sep 2022, 10:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Klage zurück genommen??

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Hi alexauskoeln33,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Klage zurück genommen??" geschaut?
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AdiDana
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von AdiDana »

Hallo, zu dem Schreiben kann ich Dir leider nichts sagen, aber für mich hört sich das so an.
Allerdings frage ich mich, wer dein Schuldnerberater ist? Ein Anwalt, den du bezahlst? Oder eine kostenlose Schuldnerberatung? Wenn sich das schon so lange hinzieht, tippe ich auf einen Anwalt, der damit jetzt Geld verdient.
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Witwe Bolte
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von Witwe Bolte »

"Normal" kommt ja erstmal ein Mahnbescheid vom Gläubiger,
widerspricht der Schuldner dem nicht, kann der Gläubiger beim Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen (und damit seine Forderung dann ggf. beim Insolvenzverwalter "zur Tabelle" einreichen).

Nur dann, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht,
erst dann kann der Gläubiger die Klage beim Gericht einreichen
(muss er dann ja auch, wenn er für das Inso-Verfahren einen "vollstreckbaren Titel" braucht).

Deswegen wäre die erste Frage:
Kam zuvor ein Mahnbescheid vom Gericht (gelber Umschlag) ?
Hast Du dem widersprochen (ggf. teilweise) ?

Und zu Deiner Frage:
Ich verstehe das Schreiben vom Gericht so, dass die Klage vom Gläubiger weiterhin bestehen bleibt, aber
1. NUR in bezug auf die "Differenz von 32,50 €" und
2. in bezug auf den "Kündigungssonderaufwand in Höhe von 30,- €
wird die Klage zurückgenommen.

Also 62,50€ weniger, der Rest bleibt.

Ich hoffe, Du hast ein caritative (kostenlose) Schuldnerberatung und bist nicht einem dieser 'Leichenfledderer' ("Schulden weg in fünf Minuten") auf den Leim gegangen.
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alexauskoeln33
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von alexauskoeln33 »

Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Ja das ist ein Anwalt, sogar eine große Kanzlei aus Köln, die sich auf Privat Insolvenz spezialisiert hat.
Ich zahle einen Festpreis zur Außergerichtlichen Vergleich, egal wie lange es sich hinzieht. Die Preise sind auch auf der Homepage ersichtlich.
Hat sich leider so lange hingezogen, weil die Gläubiger in Sachen antworten Zeit haben…
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alexauskoeln33
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von alexauskoeln33 »

@witwe Bolte
Ja, es sind genau 62,50 die im zweiten Schreiben weniger zu zahlen sind.

Im ernsten Schreiben steht aber auch was von 62,50€. Und zwar:
2.
Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass die Kosten für drei Mahnungen allenfalls in Höhe von insgesamt 9€ Erstattungsfähig sind und ein Anspruch wegen eines Kündigungssonderaufwands nicht besteht. Hierbei handelt es sich der Sache nebenforderung I.S v Paragraf 331 3s 3zbo.
Sofern nicht binnen zwei Wochen die Klage in Höhe von 62,50 zurück genommenen wird, beabsichtigt das Gericht daher, die Klage hinsichtlich der nicht Erstattungsfähigen über 9€ hinausgehende Mahnkosten von 32,50 und der Kündigungssonderaufwand von 30€ gemäß Paragraf 331 abs 3 3zbo abzuweisen, soweit die Voraussetzungen für den Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen vorverfahren im Übrigen geben sind.
Also hat das was hiermit zu tun?
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alexauskoeln33
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von alexauskoeln33 »

Ja ich habe zum Teil widersprochen, weil ich zwar Schulden bei dem gläubiger habe, aber nicht zahlen kann und mich in mitten eines Vergleiche befinde.
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tidus82
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von tidus82 »

Deswegen widerspricht man aber nicht - oder hat dir das dein Anwalt geraten? Was sagt denn dein Anwalt zu der Situation?

Ich habe übrigens mal deinen Beitrag editiert und die Namen gelöscht - die tun zum Fall an sich nichts zur Sache.
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Witwe Bolte
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von Witwe Bolte »

alexauskoeln33 hat geschrieben: 22. Sep 2022, 10:01 ...
Also hat das was hiermit zu tun?
Ja genau.
Die Bank war so klug, dem Hinweis des Gerichts zu folgen.

Aber warum hast Du nicht mit dem Anwalt darüber gesprochen, ob Du dem Mahnbescheid widersprechen sollst ? "Weil ich nicht zahlen kann und weil ich mich in einem Vergleich befinde" ... das ist nun wirklich kein Grund, einem Mahnbescheid zu widersprechen. Da geht es doch nur darum, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist (oder eben nicht, wie in Bezug auf die 62,50 € s.o.).
Jetzt zieht sich das Ganze nur hin und wird für Dich immer teurer.
Aber wenn ein Inso-Verfahren angestrebt wird, dann kann es Dir ja auch egal sein.

"Normal" gibt es aber keine "2.Runde" (Vergleich vor Inso-Antrag), EINE Runde reicht völlig,
danach kann der Inso-Antrag gestellt werden - und dann bist Du in drei Jahren durch.
Jetzt wartest Du schon sechs Monate ... und wie lange noch ?

Das mit dem Anwalt war vermutlich keine gute Idee ... es sei denn, Du hast "Dreck am Stecken" ... oder immer noch zuviel Geld ...

Besser wäre, wie gesagt, eine caritave Schuldnerberatung!

Bei ca. 30 Gläubigern hast Du meiner Meinung nach null Chance auf einen aussergerichtlichen Vergleich.
Mindestens einer stellt sich dann immer quer ... oder tot (warum sollte ein Gläubiger seinem schlechten Geld auch noch gutes hinterherwerfen und jetzt 'nett' zu Dir sein, wenn Du es vorher zu ihm auch nicht warst und Deine Schulden bei ihm nicht bezahlt hast ?)

Aber jeder nach seiner Fasson ... wenn Du mit dem Anwalt glücklich bist ...
und nochmal: Warum hast Du ihn eigentlich nicht wegen der Schreiben vom Gericht gefragt ?
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alexauskoeln33
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von alexauskoeln33 »

Ich habe einfach in den Augenblick nicht daran gedacht. Später hab ich mein Anwalt gefragt und er hat mir geraten nicht zu widersprechen. Da war es zu spät.
Ich habe keine 30 Gläubiger. Es sind 15. Mir war klar das es nach dem ersten vergleich einen Insolvenzantrag stellen konnte. Dieses hat mir mein Anwalt auch erklärt. Ich hatte verschiedene Optionen, habe mich für den zweiten Vergleich entschieden. Beim ersten Vergleich waren 7 Gläubiger mit der Ratenzahlung in der Höhe einverstanden. Nur die Laufzeit (36 Monate) nicht. Beim zweiten Vergleich sind die Ratenhöhe leicht niedriger, aber jetzt bei 60 Monaten. Damit wären auf alle Fälle die 7 Gläubiger zufrieden. Vier haben abgelehnt (ausgerechnet die mit den niedrigsten Forderungen). Und vier haben bis heute noch keine Antwort gegeben. Im ersten Vergleich habe ich 25% angeboten. Jetzt sind es 39%. Monatlich zwar weniger, dafür halt länger. Ist ok für mich.
Mein Anwalt informiert mich regelmäßig über die jeweiligen Schritte. Ich habe auch nicht damit gerechnet, dass das so lange dauert. Mache da aber mein Schuldnerberater kein Vorwurf. Die Schreiben nach Forderungsstand und Gläubiger abfragen sind alle zeitnah rausgegangen. Genau wie die Abfrage von Schufa Auskunft und co.
Vor gut 2 Wochen war dann der Schuldenbereinigungsplan fertig. Ergebnis siehe oben.
Sicherlich hätte ich auch zu einer kostenlosen schuldenberatung gehen können. Habe da auch bei der Caritas angefragt. Hätten mir auch geholfen, allerdings wäre ich da auf die „Warteliste“ gekommen.
Ja ich hätte jetzt ein Insolvenzantrag stellen können. Den Vergleich habe ich gemacht und somit die Bescheinigung für eine Insolvenz.
Aber ich möchte nicht in Insolvenz. Klar wäre es einfacher, drei Jahre nix machen und alles ist erledigt.
Ich möchte meine Schulden bezahlen und strebe deshalb ein Gerichtlichen Vergleich zu. Mit den Ja Gläubiger und den enthalten, habe ich eine klare Mehrheit. Auch was die Schulden Quote angeht.
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Witwe Bolte
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Re: Klage zurück genommen??

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, ist verständlich, es kann ja durchaus Gründe GEGEN ein Inso-Verfahren und FÜR einen Vergleich geben.
Aber auch mit "nur" 15 Gläubigern halte ich das für schwierig (hatte ich missverstanden, sorry, ich dachte, die "15" wären die Hälfte) - aber vielleicht klappt es ja dann mit dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, wenn der aussergerichtliche gescheitert ist.

Viel Glück!
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