Ich bin der Alex und komme aus der Nähe von Köln.
Folgendes ist passiert und wollte mal eure Meinung dazu hören.
Ich bin gerade in einer Außergerichtlicher Einigung ( 2. Runde, bevor Insolvenzantrag). War einfach überschuldet, von 2000€ netto Gehalt, gingen 2100€ an raten weg…
Gut die Hälfte der Gläubiger (insgesamt 15) machen mit bzw antworten, andere leider gar nicht.
So wie die XXX Bank. Diese hat nach der zweiten Mahnung das Inkasso eingeschaltet die wiederum ohne Ankündigung eine Lohnabtretung durchführen wollten. Zum Glück stand in mein Vertrag drin, dass das nicht möglich ist.
Daraufhin hat die Bank ein Anwalt Eingeschaltet und ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Das alles während mein Schuldnerberater mit allen Gläubigern in Verhandlungen ist (seit 6 Monaten).
Nach zwei Wochen ist dann ein Schreiben vom Landgericht gekommen, mit der Klageschrift. die Bank verklagt mich, die Forderungen zu begleichen. Nun, das würde ich ja gerne tun, wenn ich könnte. Darum ja seit Monaten der Vergleich…

Jetzt dass, das ich nicht ganz verstehe. Vier Tage später kommt noch ein Brief vom Landgericht. Diesmal kein gelber sondern ein normaler grauer. Darin ein Schreiben vom Bank Anwalt.
Darin steht:
…nehmen wir Bezug auf die gerichtliche Verfügung und tragen weiter wie folgt:
1. Der Anspruch auf die Mahnkosten bleibt in Höhe von 9€ bestehen. In Höhe der Differenz von 32,50€ WIRD DIE KLAGE ZURÜCKGENOMMEN.
2. Der Anspruch auf Kündigungssonderaufwand in Höhe von 30€ wird zurückgenommen.
Meine Frage, verstehe ich das richtig, dass die Bank die Klage zurück nimmt ?
Wie schon geschrieben, die Bank bzw. deren Bevollmächtigten antworten nicht.
Mein Beraten hat nach dem zweiten Vergleich geschrieben ( biete 39% der Summe an) einen Insolvenzantrag zu stellen. Meine Gläubiger würden dann ca. 5% bekommen.
Wie würdet ihr das Schreiben einschätzen ?
Besten Dank
Alex