Auskehrungskonto Probleme

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Levya83
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Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von Levya83 »

Hallo ihr Lieben,

ich habe seit letztem Monat Probleme das meine Bank Geld auf das Auskehrungskonto schiebt.
Seit Februar war das Ende des Monats immer die hälfte von meinem Gehalt was am 1. immer wieder freigegeben wurde.
Ich habe eine Bescheinigung für erhöhte Freibeträge
-Grundfreibetrag 1252,54€
- weiterer für die erste Person für die Unterhalt gewährt wird 471,44€ (ist das quasi der Unterhalt den ich an mein
Kind leiste wenn es bei mir lebt? Weil der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird immer eingekehrt und Anfang
des Monats wieder ausgekehrt auf das Konto.
- für die 2. Unterhaltspflichtige Person sind es 262,65€
- Pflegegeld erhalte ich für meine Tochter auch noch 316€ weil sie einen Pflegegrad 2 hat.
- Kindergeld 438€

einen gesamten Freibetrag habe ich von 2740,73€ dieser steht auch auf meiner Bescheinigung.

Ich arbeite Vollzeit und am Anfang der Inso wurde mir gesagt das 2050€ von meinem Gehalt pfändungsfrei sind, alles andere darüber wird vom Arbeitgeber einbehalten für den IV.

Jetzt habe ich im Juli 2179€ netto erhalten als Gehaltüberweisung (50€ gingen an den IV)
Am 30.7. wurde von meinem Konto 2174,79€ Gehalt und der Unterhaltsvorschuss auf das Auskehrungskonto gebucht und am 1.8. wurden 2306,80€ wieder aufs Konto gebucht.
Das Pflegegeld welches am 3.8. überwiesen wurde wurde mit 187,28€ wieder aufs Auskehrungskonto gebucht.
für August habe ich Nettogehalt 2145€ wo 24,13 nur gepfändet wurden.

Ich steig da echt nicht mehr durch.
Der IV sagt das Unterhaltsvorschuss nicht gepfändet werden darf (dieser geht aber immer erstmal mit auf das Auskehrungskonto, wird ja also quasi mit zum Gehalt angegeben?) und hat diesen und das Pflegegeld schon freigegeben.

Die Bank wiederum sagt das der Unterhaltsvorschuss in den 471,44 für die erste Person der Unterhalt gewährt wird, schon drin ist. Stimmt das? Ich hatte vorher nie solche Probleme.
Allerdings sind jetzt heute morgen schon 200€ einbehalten worden (Gehalt ist schon wieder auf dem normalen Konto) aber das Pflegegeld von 316€ kommt heute und wird dann wieder mit ausgekehrt, dann sind auf dem Auskehrungskonto schon 500€ :(

Ich hab da seit Anfang Februar nie Probleme gehabt, warum jetzt?
Ich weiss das es sehr kompliziert klingt, ich komm mir schon total dumm vor. War 2x bei der Bank, hab meinen IV genervt der bei der Bank schon 3x mittlerweile angegeben hat das Unterhaltsvorschuss und Pflegegeld NICHT gepfändet werden dürfen.

Evtl hat ja einer den ultimativen Tipp oder kann mir sogar sagen das ich im Unrecht bin. Ich versteh es halt einfach nicht. Ich wollte für mein 2. Kind eigentlich auch Unterhaltsvorschuss beantragen, aber das kann ich mir dann ja klemmen wenn die Bank das eh auf das Auskehrungskonto packt. Wobei es ja nicht mein Geld ist, sondern das der Kinder


Ist das ein Fehler von meinem Arbeitgeber das der mir zu viel überweist?

Das ist so wahnsinnig kompliziert.

Liebe Grüße

Jessy
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Re: Auskehrungskonto Probleme

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Hi Levya83,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Auskehrungskonto Probleme" geschaut?
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imker
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von imker »

1. Beschaff Dir mal eine Bescheinigung mit den aktuellen Beträgen.
2. Stell mal einen Antragbeim Gericht, dass das Einkommen vom Arbeitgeber stets frei ist (2050 sind auf dem P-Konto nicht frei, nur bei Arbeitgeber).
3. Eröffne für das Kind (alleiniges Sorgerecht??) ein Konto bei einer Bank und lass den Unterhaltsvorschuss dahin überweisen. Der Unterhaltsvorschuss ist auf Deinem Konto meist nicht gut aufgehoben.

Und sonst frag mal bei der Stelle nach, die Dir beim Insolvenz-Antrag doch schon einmal geholfen haben könnte. Du bist da extrem blauäugig in eine Situation geraten, die schwer zu bereinigen ist.

Auf dem Konto kann alles "gepfändet" werden - Deine Vorstellung, dass da was frei ist, trifft nicht zu.
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luxus1805
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von luxus1805 »

Bist Du im eröffneten Verfahren oder in der Wohlverhaltensphase?
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Shopgirl
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von Shopgirl »

bei der Bank schon 3x mittlerweile angegeben hat das Unterhaltsvorschuss und Pflegegeld NICHT gepfändet werden dürfen.
Für die Bank ist die Quelle des Geldes vollkommen egal. Was auf dem Konto ankommt, kann grundsätzlich gepfändet werden.

Du brauchst, wie Imker sagt, einen entsprechend erhöhten Freibetrag.
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Levya83
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von Levya83 »

luxus1805 hat geschrieben: 1. Sep 2022, 18:10 Bist Du im eröffneten Verfahren oder in der Wohlverhaltensphase?

Mein Insolvenzverfahren wurde am 04.11.2021 eröffnet und meine Gläubiger hätten bis 28.1.22 Zeit gehabt sich zu melden. Heißt das, das ich seit 29.1.22 in der Wohlverhaltensphase bin?

Für mich ist das alles chinesisch rückwärts, sorry für meine Blödheit
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tidus82
Admin
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von tidus82 »

Levya83 hat geschrieben: 1. Sep 2022, 18:46
luxus1805 hat geschrieben: 1. Sep 2022, 18:10 Bist Du im eröffneten Verfahren oder in der Wohlverhaltensphase?

Mein Insolvenzverfahren wurde am 04.11.2021 eröffnet und meine Gläubiger hätten bis 28.1.22 Zeit gehabt sich zu melden. Heißt das, das ich seit 29.1.22 in der Wohlverhaltensphase bin?

Für mich ist das alles chinesisch rückwärts, sorry für meine Blödheit
Nein, erst wenn du die Aufhebung des Verfahrens bekommst, dann bist du in der Wohlverhaltensphase. Das ist in vielen Fällen ca. 1 - 1,5 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens.
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luxus1805
Wissender
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von luxus1805 »

Ich kann nur sagen wie es bei mir ist.

Befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe auch ein P-konto und einen Freibetrag.

Es befinden sich auf mein P-konto keine Pfändungen und Verdiene weit über meinem Freibetrag und kann über das Geld immer verfügen und das jeden Monat.

Mein Konto habe ich bei der Deutschen Bank.

Ich denke es liegt bei dir daran, das du noch nicht in der Wohlverhaltensphase bist.
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Levya83
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Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von Levya83 »

Guten Morgen,

habe gerade bei meiner Schuldnerberatung angerufen. Die wollen für die neue Sockelbetrag Ausstellung 48 Euro haben.

Ist das normal?
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Bernd111
Wissender
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Registriert: 4. Jun 2020, 20:18

Re: Auskehrungskonto Probleme

Beitrag von Bernd111 »

Anscheinend arbeitest du mit einer kostenpflichtigen Schuldnerberatung zusammen, die können dir für eine Dienstleistung selbstverständlich einen beliebigen Preis nennen. Hier im Forum wird dir jeder (zurecht) eine staatliche oder eine caritative Schuldnerberatung empfehlen, die kosten nichts.
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