... und nur der guten Ordnung halber: "Schuldenfrei" ist man/frau ja auch mit der RSB nicht,
die Gläubiger können ihr Geld jetzt nur nicht mehr mit Zwangsmitteln eintreiben.
Aber wenn man/frau zB bei Freunden oder in der Familie Schulden hätte,
und jetzt wieder gut verdient, weil man ja wieder alles behalten darf,
dann steht es einem natürlich frei, seine Schulden auch zurückzuzahlen.
Wenn man/frau es kann und will.
Das war ein Wort zum Sonntag ...
