RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Auch von mir Glückwünsche, insbesondere dazu, dass Du den 'Endspurt' trotz/mit Nervengeflatter überstanden hast !
... und nur der guten Ordnung halber: "Schuldenfrei" ist man/frau ja auch mit der RSB nicht,
die Gläubiger können ihr Geld jetzt nur nicht mehr mit Zwangsmitteln eintreiben.
Aber wenn man/frau zB bei Freunden oder in der Familie Schulden hätte,
und jetzt wieder gut verdient, weil man ja wieder alles behalten darf,
dann steht es einem natürlich frei, seine Schulden auch zurückzuzahlen.
Wenn man/frau es kann und will.
Das war ein Wort zum Sonntag ...
... und nur der guten Ordnung halber: "Schuldenfrei" ist man/frau ja auch mit der RSB nicht,
die Gläubiger können ihr Geld jetzt nur nicht mehr mit Zwangsmitteln eintreiben.
Aber wenn man/frau zB bei Freunden oder in der Familie Schulden hätte,
und jetzt wieder gut verdient, weil man ja wieder alles behalten darf,
dann steht es einem natürlich frei, seine Schulden auch zurückzuzahlen.
Wenn man/frau es kann und will.
Das war ein Wort zum Sonntag ...
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Natürlich ist man Schuldenfrei. Deshalb ja auch "Restschuldbefreiung".Witwe Bolte hat geschrieben: ↑14. Aug 2022, 12:06 Auch von mir Glückwünsche, insbesondere dazu, dass Du den 'Endspurt' trotz/mit Nervengeflatter überstanden hast !
... und nur der guten Ordnung halber: "Schuldenfrei" ist man/frau ja auch mit der RSB nicht,
die Gläubiger können ihr Geld jetzt nur nicht mehr mit Zwangsmitteln eintreiben.
Aber wenn man/frau zB bei Freunden oder in der Familie Schulden hätte,
und jetzt wieder gut verdient, weil man ja wieder alles behalten darf,
dann steht es einem natürlich frei, seine Schulden auch zurückzuzahlen.
Wenn man/frau es kann und will.
Das war ein Wort zum Sonntag ...
Und alles andere ist freiwillig!
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Tja, man kann es sehen wie man möchte - aus meiner Sicht ist man aufgrund der Restschuldbefreiung nicht „schuldenfrei“ - die Schulden sind nur mit einer Einrede behaftet, ähnlich wie die Einrede der Verjährung.
Und aufgrund der Einrede können die Schulden nicht mehr eingetrieben werden.
Aber als Beispiel:
Man hat bei der Telekom Schulden - die RSB behaftet diese Schulden nach Abschluss der Wohlverhaltensphase mit einer Einrede.
Nach RSB schickst du deinen Router zurück und willst eigentlich das Pfand, das du dafür bezahlt hast, wiederhaben. Dann kann die Telekom das natürlich mit den - weiterhin bestehenden - Forderungen aufrechnen.
Noch ein Beispiel:
Du kaufst bei dem Autoverkäufer deines Vertrauens ein Auto und willst auf Raten zahlen. Er hat die Forderung gegen dich. Du gehst in Insolvenz und wirst Restschuldbefreit. Die Einrede greift. Nach RSB verkaufst du dein Auto an den Händler - der Händler kann natürlich dein Auto abkaufen und die ausstehende Schuld verrechnen.
Warte, mir fällt noch was ein:
Vermietung - Mietschulden - mit RSB behaftet. Jahresendabrechnung kommt mit Guthaben - kann mit den Schulden verrechnet werden.
Also, die Schulden sind nicht einfach weg - sie sind nur nicht mehr gerichtlich vollstreckbar.
Und aufgrund der Einrede können die Schulden nicht mehr eingetrieben werden.
Aber als Beispiel:
Man hat bei der Telekom Schulden - die RSB behaftet diese Schulden nach Abschluss der Wohlverhaltensphase mit einer Einrede.
Nach RSB schickst du deinen Router zurück und willst eigentlich das Pfand, das du dafür bezahlt hast, wiederhaben. Dann kann die Telekom das natürlich mit den - weiterhin bestehenden - Forderungen aufrechnen.
Noch ein Beispiel:
Du kaufst bei dem Autoverkäufer deines Vertrauens ein Auto und willst auf Raten zahlen. Er hat die Forderung gegen dich. Du gehst in Insolvenz und wirst Restschuldbefreit. Die Einrede greift. Nach RSB verkaufst du dein Auto an den Händler - der Händler kann natürlich dein Auto abkaufen und die ausstehende Schuld verrechnen.
Warte, mir fällt noch was ein:
Vermietung - Mietschulden - mit RSB behaftet. Jahresendabrechnung kommt mit Guthaben - kann mit den Schulden verrechnet werden.
Also, die Schulden sind nicht einfach weg - sie sind nur nicht mehr gerichtlich vollstreckbar.
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
aber durch den Ex-Schuldner mit evtl. Guthaben verrechenbar.
Wie wäre das eigentlich, wenn ich nach der RSB etwas bei einem alten Gläubiger bestelle und bezahle, im Rahmen des Widerrufs dann aber zurückschicke - kann der Gläubiger dann auch verrechnen?
Wenn ja, vermutlich auch dann, wenn der Gl. nicht explizit am Verfahren teilgenommen hat?!
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich jetzt kein Urteil zur Hand habe - aber ich würde fast sogar schon denken, dass der „Ex“-Gläubiger schon bei Bestellung und Geldeingang verrechnen kann. Also indem er gar keine Ware raus schickt.
Und das gilt meines Erachtens nach für alle Gläubiger, unabhängig von der Verfahrensteilnahme.
Und das gilt meines Erachtens nach für alle Gläubiger, unabhängig von der Verfahrensteilnahme.
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Liebe Leute, das artet hier ja nun ein wenig in eine theoretische Diskussion aus, eigentlich ging es mir ja nur um das Wort "schuldenfrei", was sowohl Melba als auch tidus82 benutzten.
Aber wenn schon, dann meinen Senf auch dazu:
Ich bin mir gar nicht sicher, ob ein Gläubiger NACH rechtskräftiger RSB immer noch 'aufrechnen' darf. Ich meine, ich hätte mal ein Urteil gelesen (da war das Finanzamt der Gläubiger), dass sie BIS zur RSB aufrechnen dürfen (wie jeder andere Gläubiger auch, der die Gelegenheit dazu hat), danach aber eben nicht mehr.
Und noch ein Wort zu 'habwiederwas': Stell Dir zB mal vor, Du wärst ein Handwerker, hast einen kleinen Betrieb mit ein paar Angestellten. Dann kommt ein Kunde mit einem großen Auftrag - und bezahlt dann aber seine Rechnung nicht, macht ein Insolvenzverfahren und ist in drei Jahren "schuldenfrei".
Wie würdest Du das als Betriebsinhaber sehen, der da vielleicht ein paar Tausend Euro im Minus in seinen Büchern stehn hat ? Würdest Du dann auch von "schuldenfrei" reden ? Wohl kaum - oder ?
Es ist doch oft gut, eine Sache auch mal von der anderen Seite her zu betrachten.
Nur mal so als Denkanstoss für Dich.
Aber wenn schon, dann meinen Senf auch dazu:
Ich bin mir gar nicht sicher, ob ein Gläubiger NACH rechtskräftiger RSB immer noch 'aufrechnen' darf. Ich meine, ich hätte mal ein Urteil gelesen (da war das Finanzamt der Gläubiger), dass sie BIS zur RSB aufrechnen dürfen (wie jeder andere Gläubiger auch, der die Gelegenheit dazu hat), danach aber eben nicht mehr.
Und noch ein Wort zu 'habwiederwas': Stell Dir zB mal vor, Du wärst ein Handwerker, hast einen kleinen Betrieb mit ein paar Angestellten. Dann kommt ein Kunde mit einem großen Auftrag - und bezahlt dann aber seine Rechnung nicht, macht ein Insolvenzverfahren und ist in drei Jahren "schuldenfrei".
Wie würdest Du das als Betriebsinhaber sehen, der da vielleicht ein paar Tausend Euro im Minus in seinen Büchern stehn hat ? Würdest Du dann auch von "schuldenfrei" reden ? Wohl kaum - oder ?
Es ist doch oft gut, eine Sache auch mal von der anderen Seite her zu betrachten.
Nur mal so als Denkanstoss für Dich.
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Tatsächlich.
Siehe § 390 BGB: Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung.
Siehe § 390 BGB: Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung.
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Hmmm.. das das Finanzamt nicht aufrechnen darf war mir bewusst - das war irgendein Urteil, soweit ich mich an meine Schuldnerberaterin erinnern kann - aber wie kommt denn der Irrglauben von (nicht nur mir), dass Aufrechnen möglich ist, wenn §390 BGB genau das Gegenteil sagt?
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist eine Aufrechnung/Verrechnung nach §§ 51, 52 SGB I grundsätzlich nicht mehr möglich.
Thüringer LSG Urt. v. 8.6.2021 – L 12 R 331/18
Thüringer LSG Urt. v. 8.6.2021 – L 12 R 331/18
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Re: RSB nach 6 Jahren wie lange dauert es zum Beschluss
Hallo liebe Leute!
Ich fühle mich so restschuldzwangsvollstreckungsbefreit und es fühlt sich sehr gut an!
LG
Ich fühle mich so restschuldzwangsvollstreckungsbefreit und es fühlt sich sehr gut an!
LG
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