Undurchsichtige alte Forderungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, das sehe ich wie imker
(auch wenn ich nicht verstehe, warum er das nach dem Tee nicht geschrieben hätte).

Was Ihr da vor habt, das nennt sich "aussergerichtlicher Einigungsversuch".
Du hast das bereits angefangen mit der Anfrage nach der Forderungsaufstellung.
Wenn Du damit mal nicht schlafende Hunde geweckt hast ...

Auch und gerade auch so einen AEV sollte man mit einem Profi machen!
Bedenke: Der "Gegner" ist ein Voll-Profi !
Er kann sich denken, dass da was im Busch ist, wenn man sich nach 20 Jahren da meldet.
Und er kann sich weiter denken, dass er nicht der Einzige ist, dem ihr was schuldet.
Und bei Lohn- und Kontopfändungen gilt bekanntlich:
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!"

Aber vielleicht gibt es ja auch keinen deutschen Arbeitgeber für eine Lohnpfändung?
und kein deutsches Konto für eine Kontopfändung ? Doch, gibt es, steht ja in der Schufa.
Also richtet Euch seelisch schon mal auch eine Kontopfändung ein.
Fürchte ich.

Viel Glück!

Ein Profi an Eurer Seite könnte mit den Gläubigern vermutlich auch besser "Pokern" ...
(wenn ihr nicht ..., dann ... usw) - aber jeder ist seines Glückes Schmied.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

cine hat geschrieben: 21. Jul 2022, 02:19 ... zu den 5330,46 würden noch ca 5000€ aus anderen Sachen kommen, bei 36 Monaten inso wären das 287€ im Monat, dem stehen ca. 340€ pfändbares gegenüber. Würde man das jetzt über Inso ziehen kämen ja noch mind 2000 Kosten dazu und der Treuhänder will bestimmt auch noch was (falls er in den 2000 nicht schon drin ist).
...

... oder hab ich nen Denkfehler in der Rechnung?
Der "Denkfehler" liegt m.E. einmal hier:

In einem Inso+RSB-Verfahren zahlt der Schuldner 36 x den pfändbaren Teil seines Einkommens.
Daraus werden zuerst die Verfahrenskosten (Gericht+IV/TH) bezahlt, der Rest wird auf die Gläubiger verteilt. Also nix mit "2.000,- Euro zusätzlich ...".

Zum anderen gibt es auch in Eurem Fall vermutlich keine Sicherheit, dass die 340,- über die volle Zeit abgeführt werden können (ja, 36 Monate sind schnell um, trotzdem bleibt ein Risiko. Oder nicht?).
Lt. Tabelle müsste man/frau ja bei Null Unterhaltsberechtigten über 1.800,- EUR/Monat netto haben, wenn 340,- pfändbar sind.
- man/frau kann den Job verlieren
(ggf. auch nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch insolvente Arbeitgeber)
- man/frau kann krank werden
- man/frau kann zum Teilzeitjob gezwungen werden
... und was weiß ich noch alles.

Bedenke weiter: Warum sollte ein Profi-Gläubiger sich mit "dem Rest" (nach Abzug der Verfahrenskosten) zufrieden geben, den er dann auch noch mit wieviel anderen Gläubigern teilen muss ?
Ich fürchte, das Risiko einer baldigen Kontopfändung ist hoch!
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von cine »

Nicht wir haben uns gemeldet sondern die sich bei uns
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Was wollten die ?

Gab es tatsächlich all die Jahre keinen Vollstreckungsversuch ?
Und auch keine Vermögensauskunft ?
Keine EMA-Anfrage ?

Ist ja aber auch ne gute Kapitalanlage ... solche Zinsen hat lange keine Bank gezahlt.
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von cine »

Ne gab es nix.
Eines irritiert mich noch, im emailanschreiben steht (ja die haben von ihr nich mal die aktuelle Adresse):
Des weiteren übersenden wir anliegend den der Forderung zugrunde liegenden Titel vom 22.12.2004 sowie eine detaillierte Forderungsaufstellung zur Kenntnisnahme. Die Verjährungseinrede ist hier nicht zu berücksichtigen, da die Forderung dem Verbraucherkredit unterliegt.
-----
Selbst wenn es so währe, wäre die Verjährung max. 10 Jahre gehemmt (BGB §497), die Verjährung beginnt dann 3 Jahre danach. Ergo wäre die Verjährung 2018 eingetreten.
Das bedeutet die hätten sich mit der Titulierung 10+3 Jahre zeit lassen können und dann die Zinsen mit titulieren lassen können. Da aber alles 2004 tituliert wurde unterliegen die nicht titulierten Zinsen von nun an der 3 jährigen Regel Verjährung und selbst wenn nicht wäre auch hier 2018 die Verjährung eingetreten.


Achja was die Rückzahlung betrifft: Es kommen noch Steuerrückzahlungen in den nächsten paar Wochen, damit können die Titel bezahlt werden.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von imker »

... und warum soll für einen Vergleich die Verjährungsfrist und - hemmung des Verbraucherkredites gelten?

Ist das ein Verbraucherkredit, dann ist der nicht tituliert, tituliert wurde ein zuvor geschlossener Vergleich.

Und dann stellt sich die Frage, ob im Vergleich wirksam die Verjährung und Hemmung wie bei einem Verbraucherkredit vereinbart werden kann.

In dem selbständigen Vergleich wird dieses Thema nicht angesprochen-daher wohl keine derartige Vereinbarung zur Verjährung, sondern für das Schuldsanerkenntnis normale Verjährung.

Aber der Titel ist kein Titel, der in der Hauptforderung einen Zahlungsanspruch aus einem Verbraucherkredit-Vertrag zum Gegenstand hat.

Und bei solchen Fragen glaube ich nicht daran, dass das ohne Streit vor Gericht gut zu regeln sein wird.
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von cine »

Bei den Vergleichen kann ich dir weiterhelfen da haben wir was gefunden. Sie wurde damals von nem Inkassodienstmitarbeiter überrumpelt bei der Arbeit und hat dann das unterschrieben. Damals (2004) gab es halt so ein schickes Forum noch nicht und Inkasso hatte noch leichtes Spiel.

Die Schulden beruhen aus Leasingverträgen der Wertleasing GmbH.
Das einzige wo mal das VerbrKrG §§491-504 BGB erwähnt wird ist im Titel I. Hauptforderung 2) Zinsrückstände

Bei 1) wurde ja der Vergleich und nicht der Leasingvertrag betitelt
hier wäre ja auch weiter Interessant ob es sich bei den Schuldanerkenntnissen um abstrakte oder deklaratorische handelt. In den beiden Anerkenntnissen ist kein Bezug auf die ursprüngliche Forderung zu finden, außer ein Posten Hauptforderung ohne weitern Bezug. Daher würde ich es als abstrakt ansehen und somit wäre es eine komplett neue Schuld die ja dann tituliert wurde.

-------
vergleich 2.png
vergleich 2.png (702.45 KiB) 1408 mal betrachtet
vergleich 1.png
vergleich 1.png (705.89 KiB) 1408 mal betrachtet
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von cine »

imker hat geschrieben: 2. Aug 2022, 01:56 ... und warum soll für einen Vergleich die Verjährungsfrist und - hemmung des Verbraucherkredites gelten?
Es gibt eine Neuerung, ich hab dem Inkasso ja mal geschrieben, die haben jetzt fast 2 Monate gebraucht um zu Antworten, die Auslegung finde ich spannend. @imker was sagst du dazu?
Screenshot 2022-11-14 125204.png
Screenshot 2022-11-14 125204.png (223.13 KiB) 955 mal betrachtet
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von imker »

@ cine:
Forderung I.1. ist eine Forderung aus einem Vergleich, die Zinsen darauf verjähren "normal"
Forderung I.2. sind kapitalisierte Zinsen aus einem Verbraucherkredit. Ob es auf solche kapitalisierten Zinsen Zinsen geben kann und ob die dann der 10 jährigen Verjährung unterliegen?? Präsentes Wissen habe ich dazu nicht - ich glaiube es aber nicht..

Was willst Du erreichen - denen klar machen, dass sie "doof" sind ? Werden die nicht akzeptieren. Die werden ohne Insolvenzverfahren oder ohne Teilzahlungsvergleich weiter etwas schreiben, was Du "doof" und unrechtmäßi findest.

Wenn die Freundin gar nichts zahlen kann und wenn sie keinen Insolvenzantrag aushalten kann, dann musst Du und sie deren Post-Generve aushalten.

Rechtskräftig geworden ist der aus dem Überrumpelungs-Besuch entstandene anerkannte Betrag und die darauf titulierten Zinsen - und das sind ja etwa HF etwa 3.500 , dann Gerichtskosten und dann unstreitig die Zinsen, die nicht verjährt sind, streitig doch nur die Zinsen, die verjährt sein könnten. Und was die zum Schaden im drittletzten Absatz schreiben, der ja immer größer werden soll, je später man zahlt, gilt: Quatsch ist das, die ZAHL, die da steht, gilt und da steht ein Betrag von 136,19 zzgl Zinsen, wobei die Zinsen auf die 136,19 verjähren, wenn nicht stets vor Ablauf von drei Jahren vollstreckt wird oder ähnliches passiert.

EOS/DID zu überzeugen - harte Kost für normale Menschen und Juristen
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Undurchsichtige alte Forderungen

Beitrag von cine »

@imker
genau so sehe ich das auch. Übrigens das habe ich denen am 1.9. geschrieben gehabt
>>> Forderung xxxxxxxxx Congstar <<<
Forderung unbekannt und zudem wäre sie seit 1.1.2019 verjährt. Daher Einrede der Verjährung. Bitte um eine Bestätigung

>>>Forderung 251xxxxxx abgetretene Forderung Wertleasing<<<
Aufstellung bis 20.12.2004 kompliziert aber nachvollziehbar
Alle Zahlungen wurden mit dem Vermerk „Zur Verrechnung mit Hauptforderung“ getätigt. Daher sind diese falsch verrechnet.
Ich wüsste nicht das ich 2011 einer Vergleichs- oder Einigungsgebühr schriftlich zugestimmt habe somit ist diese zu streichen. Kontoführungsgebühren sind nicht zulässig, daher auch zu streichen.
Zinsen sind zum Teil verjährt *1) daher sind alle Zinsen bis 31.12.2018 zu streichen.
Des weiteren tauchen am 4.08.22 plötzlich 4% Zinsen aus 805,72€ auf, wo kommt dieser Fantasiebetrag her? Im VB gibt es nur einen Posten 46,25€ zu 4%


>>>Forderung 851xxxxxx abgetretene Forderung Wertleasing<<<
Alle Zahlungen wurden mit dem Vermerk „Zur Verrechnung mit Hauptforderung“ getätigt. Daher sind diese falsch verrechnet.
Zinsen sind zum Teil verjährt *1) daher sind alle Zinsen bis 31.12.2018 zu streichen.
Zudem bitte ich um Erklärung des folgenden Sachverhaltes
Zinsen aus 44,50€ Gerichtskosten : klar
Zinsen aus 336,94€ weitere Kosten des Verfahrens: klar
Zinsen aus 2444,13€ Zinsen auf HF: auch klar
Zinsen aus 134,96€ zu 4% fast klar. Berechnung erst ab 20.11 und nicht ab 13.11 laut VB
Aber was zum Teufel sollen auch hier 4% Zinsen aus 1887,43€ (19.06.18), dann sind es 1960,26€ (30.06.18), 1963,29€ (23.06.2019) […] bis hin zu 2.363,32€ (19.07.22) was wird da kumuliert? Was sind das für Fantasiezahlen? Auch hier gibt es im VB nur einen Betrag von 136,19€ zu 4%

Also entweder ist eure Software der letzte Mist oder man versucht hier absichtlich den Schuldner übers Ohr zu hauen, ich hoffe mal ersteres


*1) Zum Thema Verjährung: Sie schrieben am 19.07.22: ‘Die Verjährungseinrede ist hier nicht zu berücksichtigen, da die Forderung dem Verbraucherkredit unterliegt.‘
Wie kommen sie darauf? Tituliert wurde ein Vergleich, nicht aber ein Verbraucherkredit. Selbst wenn man dies zugrunde legen würde, gäbe es letztlich nur eine einmalige Hemmung von 10 Jahren, nach dieser beginnt die normale 3-jährige Verjährung. Diese Hemmung soll Mehrkosten durch Titulierung verhindern, hier wurde jedoch der Vergleich sofort Tituliert womit Hemmung nicht mehr zum Zuge kam. So oder so Unterliegen neu entstandene Zinsen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Also genau das was du auch aufführst.
btw die congstar Forderung wurde tatsächlich gelöscht
0
Antworten