Insolvende

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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El Torro
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Insolvende

Beitrag von El Torro »

Hallo...
Wenn man im aufgehobenen Verfahren ist, also in
Der WV, und man die in der Forderungstabelle Fest
Gestellten Forderungen bezahlen könnte...
Ist dann das Insolvenzverfahren beendet oder nicht?
Die nicht festgestellten Forderungen nehmen nicht am Verfahren Teil, das ist mir klar. Oder müssen diese zur Beendigung des Verfahrens auch mit bezahlt werden?
Oder sind Die nicht festgestellten Forderungen nach Beendigung wieder vollstreckbar?
Vbuh ist mir bekannt...darum geht es mir nicht.
Ebenso sind mir die Treuhaenderkosten bekannt.
MfG
Et
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Re: Insolvende

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Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvende" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Insolvende

Beitrag von Witwe Bolte »

Interessante Frage.

Ich glaube, die Antwort liegt im § 300 (2) InsO, danach müsstest Du einen Antrag an das Gericht auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen (witzig, deutsche Bürokratie, wenn alles bezahlt ist ...) - aber genau das muss Du wohl dem Gericht nachweisen, das alles bezahlt ist (auch die Verfahrenskosten, Gericht und TH).
Und wenn das Gericht dann die vorzeitige RSB erteilt, dann gilt sie auch für die Gläubiger, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle gemeldet haben.

Wenn Du das Verfahren nicht regelkonform beendest, dann dürfen es alle Gläubiger wieder versuchen, bei Dir ihr Geld zu holen.

So würde ich die Rechtslage verstehen, aber ich bin kein Jurist, sorry.
Was sagt denn Deine Schuldnerberatung dazu ?
(WENN es ein IK-Verfahren ist, nicht IN-, dann brauchtest Du ja jemanden)
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Graf Wadula
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Re: Insolvende

Beitrag von Graf Wadula »

Im Prinzip alles richtig. Vereinfacht gesagt: man zahlt die Kosten des Verfahrens und die in der Tabelle festgestellten Forderungen und kann dann einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
Hinsichtlich der streitigen Forderungen gibt es eigentlich noch keine obergerichtliche Entscheidung. Aber alle Kommentare gehen davon aus, dass nur die festgestellten Forderungen getilgt sein müssen.
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El Torro
Wissender
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Re: Insolvende

Beitrag von El Torro »

Hallo..
Vielleicht noch mal zur Ergaenzung...
Die nicht festgestellten Forderungen sind im noch eröffne
Ten Verfahren vom damals noch Insolvenzverwalter
Bestritten worden. Von Seiten dieser Gläubiger ist nix unternommen worden gegen die Bestreitung vom
Insolvenzverwalter.
Das war vor einem Jahr..danach kam der Schlussbericht
Und das Verfahren wurde Aufgehoben..und somit glaube
Ich rechtskräftig...
MfG
El Torro
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Insolvende

Beitrag von Graf Wadula »

Ja, dann sind diese eigentlich raus. Allerdings ist der Gesetzestext nicht eindeutig (dort steht pauschal "Insolvenzforderungen"). Aber eigentlich macht es keinen Sinn vom Gesetzgeber, dass diese Forderungen auch befriedigt werden müssen (denn sie sind ja gerade bestritten). Alle Kommentatoren gehen da von den festgestellten Forderungen aus, aber die sind nunmal nicht Gerichte. Deshalb gibt es derzeit da keine 100%ige Aussage zu.
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