Hallo...
Wenn man im aufgehobenen Verfahren ist, also in
Der WV, und man die in der Forderungstabelle Fest
Gestellten Forderungen bezahlen könnte...
Ist dann das Insolvenzverfahren beendet oder nicht?
Die nicht festgestellten Forderungen nehmen nicht am Verfahren Teil, das ist mir klar. Oder müssen diese zur Beendigung des Verfahrens auch mit bezahlt werden?
Oder sind Die nicht festgestellten Forderungen nach Beendigung wieder vollstreckbar?
Vbuh ist mir bekannt...darum geht es mir nicht.
Ebenso sind mir die Treuhaenderkosten bekannt.
MfG
Et
Insolvende
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Re: Insolvende
Interessante Frage.
Ich glaube, die Antwort liegt im § 300 (2) InsO, danach müsstest Du einen Antrag an das Gericht auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen (witzig, deutsche Bürokratie, wenn alles bezahlt ist ...) - aber genau das muss Du wohl dem Gericht nachweisen, das alles bezahlt ist (auch die Verfahrenskosten, Gericht und TH).
Und wenn das Gericht dann die vorzeitige RSB erteilt, dann gilt sie auch für die Gläubiger, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle gemeldet haben.
Wenn Du das Verfahren nicht regelkonform beendest, dann dürfen es alle Gläubiger wieder versuchen, bei Dir ihr Geld zu holen.
So würde ich die Rechtslage verstehen, aber ich bin kein Jurist, sorry.
Was sagt denn Deine Schuldnerberatung dazu ?
(WENN es ein IK-Verfahren ist, nicht IN-, dann brauchtest Du ja jemanden)
Ich glaube, die Antwort liegt im § 300 (2) InsO, danach müsstest Du einen Antrag an das Gericht auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen (witzig, deutsche Bürokratie, wenn alles bezahlt ist ...) - aber genau das muss Du wohl dem Gericht nachweisen, das alles bezahlt ist (auch die Verfahrenskosten, Gericht und TH).
Und wenn das Gericht dann die vorzeitige RSB erteilt, dann gilt sie auch für die Gläubiger, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle gemeldet haben.
Wenn Du das Verfahren nicht regelkonform beendest, dann dürfen es alle Gläubiger wieder versuchen, bei Dir ihr Geld zu holen.
So würde ich die Rechtslage verstehen, aber ich bin kein Jurist, sorry.
Was sagt denn Deine Schuldnerberatung dazu ?
(WENN es ein IK-Verfahren ist, nicht IN-, dann brauchtest Du ja jemanden)
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Re: Insolvende
Im Prinzip alles richtig. Vereinfacht gesagt: man zahlt die Kosten des Verfahrens und die in der Tabelle festgestellten Forderungen und kann dann einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
Hinsichtlich der streitigen Forderungen gibt es eigentlich noch keine obergerichtliche Entscheidung. Aber alle Kommentare gehen davon aus, dass nur die festgestellten Forderungen getilgt sein müssen.
Hinsichtlich der streitigen Forderungen gibt es eigentlich noch keine obergerichtliche Entscheidung. Aber alle Kommentare gehen davon aus, dass nur die festgestellten Forderungen getilgt sein müssen.
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Re: Insolvende
Hallo..
Vielleicht noch mal zur Ergaenzung...
Die nicht festgestellten Forderungen sind im noch eröffne
Ten Verfahren vom damals noch Insolvenzverwalter
Bestritten worden. Von Seiten dieser Gläubiger ist nix unternommen worden gegen die Bestreitung vom
Insolvenzverwalter.
Das war vor einem Jahr..danach kam der Schlussbericht
Und das Verfahren wurde Aufgehoben..und somit glaube
Ich rechtskräftig...
MfG
El Torro
Vielleicht noch mal zur Ergaenzung...
Die nicht festgestellten Forderungen sind im noch eröffne
Ten Verfahren vom damals noch Insolvenzverwalter
Bestritten worden. Von Seiten dieser Gläubiger ist nix unternommen worden gegen die Bestreitung vom
Insolvenzverwalter.
Das war vor einem Jahr..danach kam der Schlussbericht
Und das Verfahren wurde Aufgehoben..und somit glaube
Ich rechtskräftig...
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Re: Insolvende
Ja, dann sind diese eigentlich raus. Allerdings ist der Gesetzestext nicht eindeutig (dort steht pauschal "Insolvenzforderungen"). Aber eigentlich macht es keinen Sinn vom Gesetzgeber, dass diese Forderungen auch befriedigt werden müssen (denn sie sind ja gerade bestritten). Alle Kommentatoren gehen da von den festgestellten Forderungen aus, aber die sind nunmal nicht Gerichte. Deshalb gibt es derzeit da keine 100%ige Aussage zu.
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