P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

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Maximilian
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P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

Beitrag von Maximilian »

Hallo Community,

ich habe einige Frage zum P-Konto und zum Thema Freibetragserhöhung. Ich arbeite Vollzeit und habe ein Netto-Einkommen von 1.354,73 Euro und zahle 177 Euro Unterhalt für mein Kind.

Ein P-Konto habe ich bereits und eine Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto.

Zum 1. Juli 2022 steigt die Pfändungsfreigrenze von 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro und der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 471,44 Euro auf 500,62 Euro.

Nun zu meinen Fragen:

1.
Derzeit habe ich keine Pfändung auf meinem Konto, ich habe aber Schulden und es kann zu einer Pfändung kommen. Nun möchte ich vorsorglich reagieren, muss ich jetzt eine neue Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto beantragen und mir ausstellen lassen oder berücksichtigt das die Bank automatisch?

2.
Wenn es jetzt zu einer Kontopfändung kommt, wird doch nur der tatsächlich gezahlte Unterhalt berücksichtigt? Das heißt die Pfändungsfreigrenze liegt bei 1.330,16 Euro + 177 Euro (1507,16 Euro)? Ich frage aus folgendem Grund: Ich werde einen Nebenjob auf 450€ Basis annehmen. Mein Nettoeinkommen liegt dann bei 1804,73 Euro (1.354,73 Euro Hauptjob + 450 Euro Nebenjob). Demnach sind 297,57 Euro (1804,73 Euro – 1507,16 Euro) pfändbar?

3.
Sollte es zu einer Lohnpfändung kommen, was muss ich dem Arbeitgeber dann mitteile? Reicht es aus, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto bekommt oder werden dann noch andere Unterlagen benötigt?

4.
Nehmen wir an, ich habe eine Pfändung auf meinem Konto. Meine Gehalt wird nach Arbeitsvertrag immer zum ersten des Monats überwiesen. Das Geld ist aber immer schon ein paar Tage früher auf dem Konto. Wenn das Geld sagen wir am 29.06 auf meinem Konto ist, kann ich für den Monat Juli problemlos über meine Pfändungsfreigrenze verfügen? Es spielt ja keine Rolle, wann das Gehalt kommt?

Ich sagen schon mal vielen Dank und MfG
Max
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Re: P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

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Hi Maximilian,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung" geschaut?
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Shopgirl
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Re: P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

Beitrag von Shopgirl »

1. Du brauchst keine neue Bescheinigung. Die Beträge sollten automatisch angepasst werden. Da aber drauf achten, dass du alle 2 Jahre eine neue Bescheinigung einreichst. Die meisten Banken hätten gerne nach 2 Jahre ein aktuelles Exemplar.

2.Nein. Die Bank schaut sich nicht an, wie viel Unterhalt du wirklich zahlst. Es gilt das, was auf der Bescheinigung steht. Wenn du allerdings mehr verdienst, wirst du ja auch mehr Unterhalt zahlen. Aktuell ist das nicht mal der Mindestunterhalt, richtig?

3. Der Arbeitgeber muss nur wissen, dass du unterhaltspflichtig bist. Die Bescheinigung braucht er nicht. Dein Kind wird bereits steuerlich berücksichtig? Findet sich auf der Steuerkarte?

4. In deinem Beispiel würde das Geld in den Juli übertragen und wäre dann verfügbar innerhalb der Freigrenze des P-Kontos.
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Maximilian
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Re: P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

Beitrag von Maximilian »

Hallo Shopgirl,

danke für deine Antworten.

1.
Okay danke, dann weiß ich da erst mal Bescheid.

2.
Aktuell zahle ich das, was das Jugendamt angewiesen hat. Das ist der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 177€. Wenn ich mehr verdiene, zahle ich natürlich auch mehr Unterhalt. Hierzu aber noch eine Frage, nach Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2022, 1 Kind, 0 - 5 Jahre, wäre es ein Zahlbetrag von 286,50 Euro. Mit dem Nebenjob hätte ich ein Netto-Einkommen von 1804,73 Euro.

Nun müsste ich aber nur 286,50 Euro an Unterhalt zahlen. Da bleiben 1518,23 Euro übrig? Ich habe doch aber nur eine Pfändungsfreigrenze von 1.330,16 Euro? Oder kann ich dann über die gesamten 1518,23 Euro verfügen, obwohl ich nur 286,50 Euro Unterhalt zahle?

3.
Ich habe eben mal geschaut, auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2021 steht bei Zahl der Kinderfreibeträge: 0,5, ist das ausreichend so?

4.
Okay, wann das Geld auf dem Konto ankommt, spielt also keine Rolle. Wie ist das jetzt mit dem potentiellen Nebenjob? Nehmen wir an, der Lohn kommt am 15. jeden Monats. Also Gehalt, wie am Beispiel am 29.06 und der Lohn aus dem Nebenjob am 15.07? Das Spielt dann auch keine Rolle, ich kann für Juli über den gesamten Pfändungsfreigrenze verfügen?

Danke und LG
Max
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Shopgirl
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Re: P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

Beitrag von Shopgirl »

2. Ich kenne mich mit Unterhaltskram nicht aus, das vorweg. Da können dir andere besser helfen. Aber wie kommst du auf 286,50 Euro Unterhalt? Laut DD-Tabelle sind das bei einem Kind in dem Alter 396 Euro.

Und wieso hast du nur eine Pfändungsfreigrenze von 1330,16 Euro? Wenn du einer Person unterhaltspflichtig bist (in dem Fall deinem Kind), liegt der Freibetrag bei über 1830,00 Euro. Es gibt hier auf dieser famosen Seite sogar eine Übersicht: https://schuldner-community.de/pfaendun ... e-p-konto/ (bisschen runterscrollen)

3. Dazu weiß hoffentlich irgendwer anders mehr. Ob man ein halbes oder ganzes Kind auf der Steuerkarte hat/braucht, da bin ich überfragt.

4. Wann das Geld kommt, ist egal. Du kannst immer in einem Kalendermonat über den Freibetrag verfügen.
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tidus82
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Re: P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

Beitrag von tidus82 »

Ergänzung zu shopgirls 4.: wenn das Geld natürlich auf dem Konto ist :)
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Shopgirl
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Re: P-Konto / Freibetragserhöhung / Pfändung

Beitrag von Shopgirl »

tidus82 hat geschrieben: 16. Jun 2022, 23:10 Ergänzung zu shopgirls 4.: wenn das Geld natürlich auf dem Konto ist :)
Das hatte ich vorausgesetzt :lol:
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