300Abs.1

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Schuldenproblem
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300Abs.1

Beitrag von Schuldenproblem »

Hallo zusammen

Ich Frage für meinen Schwager . Er ist seid 2020 in der Insolvenz ihm wurde jeden Monat 600 Euro von seinem Lohn einbehalten

Und heute kam folgendes Schreiben

Das Insolvenzverfahren Ann vorzeitig beendet werden . Da vorzeitig die Massekosten gedeckt sind und die Gläubiger vollumfänglich bedient werden können und das die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Restschuldbefreiung vorliegt

Heißt das dass er aus der Insolvenz raus ist ? Und dee Verwalter nichts mehr von seinem Lohn. Einbehalten wird?

Gruß
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Re: 300Abs.1

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Hi Schuldenproblem,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "300Abs.1" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: 300Abs.1

Beitrag von Witwe Bolte »

Lesen hilft: KANN ist nicht IST.
Im § steht, wie aus KANN ein IST wird: Antrag stellen.
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insolaner
Allwissender
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Re: 300Abs.1

Beitrag von insolaner »

ja, liest sich so.

Also nachdem der entsprechende Antrag gestellt ist, dessen Voraussetzungen offensichtlich ja schon gegeben sind.
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tidus82
Admin
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Re: 300Abs.1

Beitrag von tidus82 »

Genau :) einfach einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen - das Gericht wendet sich dann an den Insolvenzverwalter und das ganze geht dann seinen Gang. :)
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Schuldenproblem
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Re: 300Abs.1

Beitrag von Schuldenproblem »

Dann wird ab Juni auch kein Geld mehr gepfändet?
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tidus82
Admin
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Re: 300Abs.1

Beitrag von tidus82 »

Doch, solange das Restschuldbefreiungsverfahren bzw. die Abtretungsfrist nicht beendet wurde muss auch die Bank, bzw. der Arbeitgeber die Abtretung weiter bedienen.
Du bekommst am Ende aber zu viel gepfändete Beträge zurückerstattet.
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