Hallo zusammen
Ich Frage für meinen Schwager . Er ist seid 2020 in der Insolvenz ihm wurde jeden Monat 600 Euro von seinem Lohn einbehalten
Und heute kam folgendes Schreiben
Das Insolvenzverfahren Ann vorzeitig beendet werden . Da vorzeitig die Massekosten gedeckt sind und die Gläubiger vollumfänglich bedient werden können und das die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Restschuldbefreiung vorliegt
Heißt das dass er aus der Insolvenz raus ist ? Und dee Verwalter nichts mehr von seinem Lohn. Einbehalten wird?
Gruß
300Abs.1
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Re: 300Abs.1
Lesen hilft: KANN ist nicht IST.
Im § steht, wie aus KANN ein IST wird: Antrag stellen.
Im § steht, wie aus KANN ein IST wird: Antrag stellen.
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Re: 300Abs.1
ja, liest sich so.
Also nachdem der entsprechende Antrag gestellt ist, dessen Voraussetzungen offensichtlich ja schon gegeben sind.
Also nachdem der entsprechende Antrag gestellt ist, dessen Voraussetzungen offensichtlich ja schon gegeben sind.
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Re: 300Abs.1
Genau einfach einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen - das Gericht wendet sich dann an den Insolvenzverwalter und das ganze geht dann seinen Gang.
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Re: 300Abs.1
Doch, solange das Restschuldbefreiungsverfahren bzw. die Abtretungsfrist nicht beendet wurde muss auch die Bank, bzw. der Arbeitgeber die Abtretung weiter bedienen.
Du bekommst am Ende aber zu viel gepfändete Beträge zurückerstattet.
Du bekommst am Ende aber zu viel gepfändete Beträge zurückerstattet.
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