Arbeitslos melden

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habwiederwas
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Re: Arbeitslos melden

Beitrag von habwiederwas »

Hallo,
Die Person um die es sich hier handelt, ist mein Sohn.
Wenn er aus dem Krankenhaus wg. seiner Depression entlassen wird, muss er erstmal wieder bei uns wohnen, da er ja keine Wohnung mehr hat.
Nun habe ich Angst das sich irgendwann wann mal hier der Gerichtsvollzieher anmelden wird., und bei uns etwas pfänden möchte.
Wir haben absolut nichts mit seinen Schulden zu tun.
Ist diese Angst begründet?
Um Schuldnerberatung, Arbeitsamt, usw kümmert sich im Krankenhaus eine Mitarbeiterin von der sozialstation.
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habwiederwas
Wissender
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Re: Arbeitslos melden

Beitrag von habwiederwas »

habwiederwas hat geschrieben: 3. Mai 2022, 17:44 Hallo,
Die Person um die es sich hier handelt, ist mein Sohn.
Wenn er aus dem Krankenhaus wg. seiner Depression entlassen wird, muss er erstmal wieder bei uns wohnen, da er ja keine Wohnung mehr hat.
Nun habe ich Angst das sich irgendwann wann mal hier der Gerichtsvollzieher anmelden wird., und bei uns etwas pfänden möchte.
Wir haben absolut nichts mit seinen Schulden zu tun.
Ist diese Angst begründet?
Um Schuldnerberatung, Arbeitsamt, usw kümmert sich im Krankenhaus eine Mitarbeiterin von der sozialstation.
Also sie telefoniert mit den Ämtern und macht z.b. Termine.
Also wenn der Gerichtsvollzieher wg meinem Sohn zu uns nach Hause kommt, müssen wir ihm da nachweisen daß alles in der Wohnung uns gehört.
Ich bin froh daß ich seit über zwei Jahren die Restschuldbefreiung habe, und nun dass.
Das belastet mich und meine Frau enorm.
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imker
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Re: Arbeitslos melden

Beitrag von imker »

.. das ist ebenso einfach wie kaum zu verstehen: der GVZ schaut, woran der Schuldner/Sohn "Besitz" hat. Diese Dinge kann er dann pfänden. Also wird es auf die Wohnung ankommen, in er mit Euch lebt. Einfach ist ein karg möbiliertes Einzel-Zimmer, schwierig ist das übernachten auf der Wohnzimmer-Couch und alles dazwischen auch.
Wenn etwas "schief" geht und der GVZ etwas pfändet, was dem Sohn nicht gehört, muss sich der Eigentümer beim Gläubiger melden und Herausgabe verlangen.
Gegen den Umstand, dass der Gerichtsvollzieher den Sohn aufsucht und nach Zahlung fragt, dagegen lässt sich wohl nichts machen.
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Arbeitslos melden

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich würde mir deswegen keinen Kopp machen.
Dein Sohn ist verschuldet, Du hast gerade Deine RSB bekommen - ein Dutzend Goldbarren werdet ihr also vermutlich beide nicht im Schrank haben. Und auch nicht unterm Bett.

Und normaler Hausrat darf eh nicht gepfändet werden.
Und wird auch nicht gepfändet.
Was soll ein GV auch damit anfangen ?

Der macht nur seinen Job.
Wenn er tatsächlich kommen sollte, dann bittet ihn herein, bietet ihm einen Platz und ein Täss'chen Kaffee oder so an, beantwortet seine Fragen korrekt. Kurz: Seid kooperativ.

Dann schreibt er sein Protokoll: "Fruchtlose Pfändung" - und gut ist.

Was belastet Euch jetzt ?
Das möglicherweise ein GV in Eure Wohnung kommt ?
Oder dass Euer Sohn depressiv ist / war ?

Wenn einer von Euch (Vater, Mutter, Sohn - Geschwister ?) meint, die Konstellation gemeinsam (wieder) in einer Wohnung zu leben, sei zu belastend, dann muss Dein Sohn eine andere Lösung finden. Er ist ja erwachsen. Er sollte nur darauf achten, wenn er selbst eine Wohnung mietet, dass er das vorher mit dem JobCenter klärt, was vor Ort als "angemessen" gilt. Könnte ja sein, dass er ein Jobcenter-"Kunde" wird, wenn er so schnell nicht wieder arbeitsfähig wird.
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