Hallo ihr Lieben,
und zwar komme ich heute mit folgendem Anliegen zu euch:
Ich habe letzte Woche beim Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft abgegeben, heute flatterte nun
eine Vollstreckungsankündigung des Zolls in meinen Briefkasten, die am Ende eh auf eine Vermögensauskunft hinausläuft.
Nun ist meine Frage, ob ich dem Vollstreckungsbeamten des Zolls mitteilen sollte, dass ich erst kürzlich eine
VA abgegeben habe und inwieweit sich diese auf die Vollstreckungsankündigung auswirkt?
Liebe Grüße
Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
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Re: Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
Hi Cursed94,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft" geschaut?
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Re: Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
Kannste machen - oder lassen.
Der Mensch vom Zoll will vermutlich seine eigene VA von Dir haben
und interessiert sich eher weniger für die des GV.
Der Mensch vom Zoll will vermutlich seine eigene VA von Dir haben
und interessiert sich eher weniger für die des GV.
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Re: Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
Liebe Witwe Bolte, wie kommst du darauf, dass der Zoll (oder irgendein anderer Gläubiger) ein Recht auf eine „eigene VA“ hat?Witwe Bolte hat geschrieben: ↑29. Mär 2022, 19:56 Kannste machen - oder lassen.
Der Mensch vom Zoll will vermutlich seine eigene VA von Dir haben
und interessiert sich eher weniger für die des GV.
Es gilt, auch für den Zoll, § 802d ZPO
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802d.html
bzw. § 284 AO
https://dejure.org/gesetze/AO/284.html
@cursed94
Ich würde dem Zoll an deiner Stelle eine Kopie der abgegebenen VA schicken und dann wird es wohl erst mal gut sein.
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Re: Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
Guten Morgen,
ich habe gestern beim Zollamt angerufen, die hatten die VA bereits einliegen und mir wurde bestätigt, dass
der Fall seitens des Zolls jetzt die nächsten 2 Jahre ruhend ist, eben für die Gültigkeitsdauer dieser VA.
Vielen Dank für eure Antworten und ein schönes Wochenende.
ich habe gestern beim Zollamt angerufen, die hatten die VA bereits einliegen und mir wurde bestätigt, dass
der Fall seitens des Zolls jetzt die nächsten 2 Jahre ruhend ist, eben für die Gültigkeitsdauer dieser VA.
Vielen Dank für eure Antworten und ein schönes Wochenende.
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Re: Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
@Cursed94
Das hat sich dann ja schnell erledigt.
Stimmt ja, der Zoll ist mit der VA (gem. ZPO) vom GV zufrieden.
Nur das Finanzamt nicht, die wollen ihre eigene VA (gem. AO).
Das hat sich dann ja schnell erledigt.
@mucel
Stimmt ja, der Zoll ist mit der VA (gem. ZPO) vom GV zufrieden.
Nur das Finanzamt nicht, die wollen ihre eigene VA (gem. AO).
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Re: Vollstreckungsankündigung/Vermögensauskunft
Das Finanzamt und jede andere Vollstreckungsbehörde, ist an die Abgabenordnung (AO) gebunden. In § 284 Absatz 4 der Abgabenordnung steht ziemlich deutlich, dass auch nach der Abgabenordnung eine erneute VA vor Ablauf von 2 Jahren nur abzugeben ist, wenn anzunehmen ist das sich die Vermögenslage des Schuldners wesentlich geändert hat.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑1. Apr 2022, 08:06
@mucel
Stimmt ja, der Zoll ist mit der VA (gem. ZPO) vom GV zufrieden.
Nur das Finanzamt nicht, die wollen ihre eigene VA (gem. AO).
Die können also wollen was immer sie wollen. Das sie die Schuldner darüber hin und wieder nicht aufklären, steht dann allerdings auf einem anderen Blatt.
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