Nachtragsverteilung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Janadi
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 148
Registriert: 14. Aug 2018, 14:03

Nachtragsverteilung

Beitrag von Janadi »

Hallo,
ich brauche mal praktische Hilfe. Im Herbst wurde endlich die Schlussverteilung durchgeführt und ich bin in der WVP. Nun hat mein Inso die Nachtragsverteilung für die Steuerrückerstattung beantragt. Wie setze ich das denn praktisch in meiner Steuererklärung um? Heißt das, der Inso bekommt nur die Erstattung bis zur Aufhebung und für die restlichen Monate bekomme ich sie?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Nachtragsverteilung

Werbung

Hi Janadi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Nachtragsverteilung" geschaut?
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von INTI »

Janadi hat geschrieben: 13. Feb 2022, 15:47 Heißt das, der Inso bekommt nur die Erstattung bis zur Aufhebung und für die restlichen Monate bekomme ich sie?
Richtig.
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Itak65 »

Guten Abend ich habe eine Frage zur nachtragsverteilung,
Im schlussbericht hatte der insoverwalter die nachtragsverteilung für die Steuer für das Jahr 2023 angeregt. In dem aufhebungsbeschluss vom gericht steht davon nichts, auch nicht in den insolvenzbekanntmachungen ,wird das nicht zeitgleich mit dem aufhebungsbeschluss bekannt gegeben?
Post vom treuhänder über meine obliegenheiten habe ich noch nicht bekommen Kanzlei ist gleich nur der jetzt zuständige Sachbearbeiter ist ein anderer.
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten. Vielen Dank.
Itak65
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von tidus82 »

Genau, wenn im aufhebungsbeschluss nix drin steht und du auch nichts separat bekommen hast, dann ist alles ok - dann ist da keine nachtragsverteilung. Is halt nur ne Anregung vom IV gewesen :)
0
Itak65
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 330
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Nachtragsverteilung

Beitrag von Itak65 »

Lieben dank Tidus.
Itak65
0
Antworten