Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja dann mach das doch einfach - wo ist das Problem ?

Nur immer schön selbst Kopien behalten, insbesondere dann, wenn man Originale verschickt.
Kannst Du Dein "Päckchen" nicht selbst zu Deinem Inso-Gericht bringen ?
Dann geht auch nichts verloren
0
paradiesvogel24
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 96
Registriert: 30. Okt 2019, 20:07

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ich wollte ja nur wissen, ob das nötig ist, denn warum soll ich mehr als nötig bezahlen?
Witwe Bolte hat geschrieben: 6. Feb 2022, 17:42 Ja dann mach das doch einfach - wo ist das Problem?
Du scheinst das anscheinend noch nie gemacht zu haben, sonst würdest du diese Frage nicht stellen.
Die Post für NRW muss an das: "Zentrale Vollstreckungsgericht nach Hagen", ich wohne in Köln. Also dann doch lieber mit der Post-
Witwe Bolte hat geschrieben: 6. Feb 2022, 17:42 Nur immer schön selbst Kopien behalten, insbesondere dann, wenn man Originale verschickt.
Kannst du dein "Päckchen" nicht selbst zu deinem Inso-Gericht bringen ?
Dann geht auch nichts verloren
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von INTI »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 6. Feb 2022, 11:22 Auf dem Antrag steht das man, wenn die "DR II" Nummer des GV steht der Vollstreckungstitel auch verschickt werden muss.
Alternativ!!!

EAO des GV und Bestätigung des Gläubigers reichen aus.
0
paradiesvogel24
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 96
Registriert: 30. Okt 2019, 20:07

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von paradiesvogel24 »

Was ist EAO?
Ich habe doch gar keine Bestätigung des GV da dieser nicht immer eingeschaltet wurde und nicht auf jedem Vollstreckungsbescheid steht
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von INTI »

EAO = Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers. Diese bekommst Du vom Gerichtsvollzieher übersandt, wenn die Eintragung im Schuldnerverzeichnis ansteht.
0
paradiesvogel24
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 96
Registriert: 30. Okt 2019, 20:07

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von paradiesvogel24 »

Ich habe 4 Gläubiger aber ich habe nur 1 Eintragung im Schuldnerverzeichnis obwohl ich 5 Vollstreckungstitels hatte.
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Wie lange dauert die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerregister mit eigenem Antrag

Beitrag von Witwe Bolte »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 6. Feb 2022, 19:36 ...
Du scheinst das anscheinend noch nie gemacht zu haben, sonst würdest du diese Frage nicht stellen.
...
Stimmt.
Sorry.
Ich habs nicht richtig gelesen.
Du hast ja gar nichts mit einem Inso-Gericht zu tun.
Nochmal: Sorry.
0
Antworten