Hallo und guten Abend,
habe kein Konto. Meine Renten (insgesamt unter Pfändungsfreigrenze) gehen auf Konto der Ehefrau. Ich bin unterhaltspflichtig, da sie weniger Einkommen hat. In unserer Zugewinngemeinschaft bestreiten wir unser Leben gemeinsam mit unseren Einkünften.
Ich habe noch eine Altschuld, die ich nicht bedienen kann, EV abgegeben. Mir ist in einer Gesprächsrunde erzählt worden, das das Konto meiner Frau gepfändet werden kann, weil meine Rente dort überwiesen wird. Oder meine Vollmacht/Verfügungsvollmacht wird gepfändet.
Frage: Ist da was dran oder Gerücht?
Danke f. Infos
Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?
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Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?
Hi ahnungslos,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?" geschaut?
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Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?
Es kann der Auszahlungsanspruch deiner Frau an dich gepfändet werden. Daher ist eure aktuelle Konstruktion eine sehr sehr schlechte Idee. Bei der Pfändung des Auszahlungsanspruchs gelten auch keine Pfändungsgrenzen.
Mach dir ein eigenes Konto auf.
Mach dir ein eigenes Konto auf.
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Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?
Richtig, mach ein eigenes Konto auf!
Wirklich wichtig, denn nur ein eigenes Konto kannst Du dann auch
in ein P-Konto ("Pfändungsschutzkonto") umwandeln lassen
(auf dem Deine Mini-Rente in Fall des Falles dann auch geschützt ist).
Und ich würde es erst dann, wenn tatsächlich eine Kontopfändung kommt,
in ein P-Konto umwandeln lassen (das gilt dann auch rückwirkend).
Warum vorher "die Pferde scheu machen" ?
Übrigens: Seit 2016 gibt es das Zahlungskontengesetz, ZKG, siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Danach MUSS Dir JEDE Bank ein Konto geben - WENN Du keines hast!
Lass Dich also nicht abwimmeln, wenn Du bei der Bank Deiner Wahl ein Konto beantragst
und wenn Du dann hörst: " Och nee ... lieber nicht ... hier gibt es kein Konto für Sie ..."
(oder so was ähnliches).
Es soll ja Banken geben, die keine Kunden mit eine schlechten Schufa o.ä. mögen ...
Viel Glück!
Wirklich wichtig, denn nur ein eigenes Konto kannst Du dann auch
in ein P-Konto ("Pfändungsschutzkonto") umwandeln lassen
(auf dem Deine Mini-Rente in Fall des Falles dann auch geschützt ist).
Und ich würde es erst dann, wenn tatsächlich eine Kontopfändung kommt,
in ein P-Konto umwandeln lassen (das gilt dann auch rückwirkend).
Warum vorher "die Pferde scheu machen" ?
Übrigens: Seit 2016 gibt es das Zahlungskontengesetz, ZKG, siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Danach MUSS Dir JEDE Bank ein Konto geben - WENN Du keines hast!
Lass Dich also nicht abwimmeln, wenn Du bei der Bank Deiner Wahl ein Konto beantragst
und wenn Du dann hörst: " Och nee ... lieber nicht ... hier gibt es kein Konto für Sie ..."
(oder so was ähnliches).
Es soll ja Banken geben, die keine Kunden mit eine schlechten Schufa o.ä. mögen ...
Viel Glück!
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- Neuankömmling
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Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?
Hallo,
habe jetzt ein eigenes Konto eingerichtet mit Pfändungsschutz, hat sich also erledigt, danke f.d. Hinweise!
An Administrator: Posting kann eigentlich geschlossen werden, da erledigt.
habe jetzt ein eigenes Konto eingerichtet mit Pfändungsschutz, hat sich also erledigt, danke f.d. Hinweise!
An Administrator: Posting kann eigentlich geschlossen werden, da erledigt.
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Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?
Super, ich freu mich, dass es scheinbar geklappt hat mit dem Konto.
Schließen brauchen wir nicht wenn’s nix mehr zu sagen gibt, dann wird auch keiner mehr was sagen - viel Erfolg dir weiterhin!
Schließen brauchen wir nicht wenn’s nix mehr zu sagen gibt, dann wird auch keiner mehr was sagen - viel Erfolg dir weiterhin!
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