Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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ahnungslos
Neuankömmling
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Registriert: 7. Jan 2022, 22:49

Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

Beitrag von ahnungslos »

Hallo und guten Abend,
habe kein Konto. Meine Renten (insgesamt unter Pfändungsfreigrenze) gehen auf Konto der Ehefrau. Ich bin unterhaltspflichtig, da sie weniger Einkommen hat. In unserer Zugewinngemeinschaft bestreiten wir unser Leben gemeinsam mit unseren Einkünften.
Ich habe noch eine Altschuld, die ich nicht bedienen kann, EV abgegeben. Mir ist in einer Gesprächsrunde erzählt worden, das das Konto meiner Frau gepfändet werden kann, weil meine Rente dort überwiesen wird. Oder meine Vollmacht/Verfügungsvollmacht wird gepfändet.

Frage: Ist da was dran oder Gerücht?

Danke f. Infos
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

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Hi ahnungslos,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?" geschaut?
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Shopgirl
Allwissender
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Beiträge: 730
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

Beitrag von Shopgirl »

Es kann der Auszahlungsanspruch deiner Frau an dich gepfändet werden. Daher ist eure aktuelle Konstruktion eine sehr sehr schlechte Idee. Bei der Pfändung des Auszahlungsanspruchs gelten auch keine Pfändungsgrenzen.

Mach dir ein eigenes Konto auf.
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Witwe Bolte
Guru
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Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

Beitrag von Witwe Bolte »

Richtig, mach ein eigenes Konto auf!
Wirklich wichtig, denn nur ein eigenes Konto kannst Du dann auch
in ein P-Konto ("Pfändungsschutzkonto") umwandeln lassen
(auf dem Deine Mini-Rente in Fall des Falles dann auch geschützt ist).

Und ich würde es erst dann, wenn tatsächlich eine Kontopfändung kommt,
in ein P-Konto umwandeln lassen (das gilt dann auch rückwirkend).
Warum vorher "die Pferde scheu machen" ?

Übrigens: Seit 2016 gibt es das Zahlungskontengesetz, ZKG, siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Danach MUSS Dir JEDE Bank ein Konto geben - WENN Du keines hast!

Lass Dich also nicht abwimmeln, wenn Du bei der Bank Deiner Wahl ein Konto beantragst
und wenn Du dann hörst: " Och nee ... lieber nicht ... hier gibt es kein Konto für Sie ..."
(oder so was ähnliches).
Es soll ja Banken geben, die keine Kunden mit eine schlechten Schufa o.ä. mögen ...

Viel Glück!
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ahnungslos
Neuankömmling
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Beiträge: 4
Registriert: 7. Jan 2022, 22:49

Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

Beitrag von ahnungslos »

Hallo,
habe jetzt ein eigenes Konto eingerichtet mit Pfändungsschutz, hat sich also erledigt, danke f.d. Hinweise!
An Administrator: Posting kann eigentlich geschlossen werden, da erledigt.
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1421
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Kein Konto nur Vollmacht pfändbar?

Beitrag von tidus82 »

Super, ich freu mich, dass es scheinbar geklappt hat mit dem Konto.

Schließen brauchen wir nicht :) wenn’s nix mehr zu sagen gibt, dann wird auch keiner mehr was sagen - viel Erfolg dir weiterhin!
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