Steuern 2021

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Witwe Bolte
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Re: Steuern 2021

Beitrag von Witwe Bolte »

Joki hat geschrieben: 23. Jan 2022, 18:25 Bei mir überschneidet sich das alles ein wenig. Die Einspruchsfrist für den Übergang und die Wohlverhaltensphase endete am 12.01.21 … habe aber noch keinen Bescheid bekommen. Die Antragsfrist für ein Versagen meiner vorzeitigen RSB endet am 2 Februar.
Das nur zum Verständnis
Nein, das hilft nicht zum Verständnis.

Wichtig ist fr Dich: Bist Du schon in der "WVP" oder noch im "eröffneten Verfahren" ?

Man kann auch bis zur RSB noch im eröffneten Verfahren sein
und bis zur RSB nie in die WVP kommen,
drei Jahre sind schon mal schnell um.
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tidus82
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Re: Steuern 2021

Beitrag von tidus82 »

Genau - es kommt also darauf an für welchen Zeitraum die Erstattung ist. Nicht wann die Erstattung stattfindet. Sonst bräuchte es ja keine Nachtragsverteilung.

Und übrigens:
Es gibt auch nachträglich angeordnete Nachtragsverteilungen.
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Joki
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Re: Steuern 2021

Beitrag von Joki »

Noch bin ich im eröffnetem Verfahren, das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, den Gläubiger natürlich Zeit gegeben, Einspruch einzulegen. Die Frist ist seit 11 Tagen abgelaufen. Ich habe aber noch kein Bescheid und unter Bekanntmachungen steht auch noch nichts dazu . Also bin ich noch im eröffnetem Verfahren. So verstehe ich das .
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Witwe Bolte
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Re: Steuern 2021

Beitrag von Witwe Bolte »

Du hast im Sep 2019 hier geschrieben:
"Hallo , ich bin im Dezember 2018 in die Insolvenz gegangen."
Jetzt ist Jan. 2022.

Wenn Du immer noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist,
dann trifft in Deinem Fall tatsächlich zu,
dass es hier ein Insolvenzverfahren ohne Wohlverhaltensphase gibt ?

Warum bist Du so lange im "eröffneten Verfahren" ?
Warum hat Deine IV sich so lange Zeit gelassen mit ihrem Schlussbericht ?
Hast Du tatsächlich nie Post vom Gericht bekommen,
dass sie jetzt Deine "Treuhänderin" ist ?

Wenn das tatsächlich so ist,
dann wird jetzt vermutlich ein Beschluss zur Nachtragsverteilung kommen
und sie kassiert Deine Steuererstattung für 2021 komplett ein.
Da nützt dann auch das Rauszögern der Abgabe der Steuererklärung nichts.
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Joki
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Re: Steuern 2021

Beitrag von Joki »

Wenn das so ist , wäre das für mich kein Problem. So viel bekomme ich nicht an Steuern zurück. Wichtig ist für mich, die RSB.
Post habe ich im November bekommen, dort steht das , das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt hat . Die Gläubiger und der IV haben dann aber noch eine Einspruchsfrist ( Vergütung IV , Verteilung der Masse usw) bis zum 12.01.22 bekommen . Bis dato habe ich keine weitere Post dazu bekommen , außer zu meinem Antrag auf vorzeitige RSB zu Anfang Dezember 21 . Dort läuft die Einspruchs bzw Antragsfrist über eine Versagung der RSB am 2.2.22 ab . Ich war so lange im eröffnetem Verfahren, weil es noch einiges wegen einer Vergleichszahlung zu klären gab .
Hoffe es kommt einigermaßen verständlich rüber …. ;)
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