Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

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luxus1805
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Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,

nehmen wir mal an das man in der Wohlverhaltensphase nur zwei Gläubiger hat.

Also nur zwei Gläubiger, haben Förderungen zur Tabelle angemeldet und man befindet sich in der Wohlverhaltensphase.

Darf man die zwei Gläubiger, kontaktieren und sie drum bitten,das sie auf die Forderung und auf das noch laufende Verfahren verzichten.
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

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Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt" geschaut?
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insolaner
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von insolaner »

klar.

Bitten darfst Du alles :)
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luxus1805
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von luxus1805 »

insolaner hat geschrieben: 23. Jan 2022, 15:51 klar.

Bitten darfst Du alles :)
muss der Treuhänder davon wissen?
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tidus82
Admin
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von tidus82 »

Nein, du dürftest auch aus deinem Unpfändbaren die Gläubiger bedienen und sie eventuell dazu bewegen auf den Rest zu verzichten.
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luxus1805
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von luxus1805 »

tidus82 hat geschrieben: 23. Jan 2022, 16:17 Nein, du dürftest auch aus deinem Unpfändbaren die Gläubiger bedienen und sie eventuell dazu bewegen auf den Rest zu verzichten.
Ohne Anwalt und Ohne den Treuhänder darüber bescheid geben.

Ich möchte ja nichts verkehrtes machen und danach heißt es dann,das ich mich mit den Gläubigern ohne Ihn geeinigt habe.
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Witwe Bolte
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich vermute mal, dass Du damit eine vorzeitige Beendigung Deines Insolvenzverfahren anstrebst, richtig ?
Das wird aber, vermute ich mal weiter, nur funktionieren, wenn auch die Verfahrenskosten bezahlt sind.
Und das wiederum wird nicht ohne den TH funktionieren, vermute ich mal.

Aber lies doch selbst in der InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO
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luxus1805
Wissender
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Re: Wohlverhaltensphase, Gläubiger Rücktritt

Beitrag von luxus1805 »

Richtig,vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahren.

Wenn die zwei Gläubiger verzichten, hätte ich ja noch die Verfahrenskosten und die Kosten meines Treuhänder.
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