Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

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adamo
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Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

Beitrag von adamo »

Guten Tag alle!

ich habe nicht wirklich ein Problem aber ich möchte mögliche Probleme vermeiden. Daher habe ich folgende Fragen. Ich kann schon dieses Jahr einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen. Die Wohlverhaltensphase würde, wenn alles planmäßig geht, im August 2023 enden. Die Kosten des Verfahrens sind bereits 100% gedeckt.

Meine Fragen:
- Gibt es etwas zu beachten bei der vorzeitigen Restschuldbefreiung?
- Was kommt auf mich zu, wenn der Antrag bestätigt wird?
- Sollte ich lieber auf die planmäßige Beendigung der Wohlverhaltensphase nächstes Jahr warten?

Ich kann kaum warten aus der Privatinsolvenz zu kommen. Ich freue mich auf Tipps und Feedback von Euch.
Danke im Voraus!

Adam
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

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Hi adamo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Re: Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

Beitrag von Graf Wadula »

Guten Morgen

zu a) Sie müssen einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen
zu b) Genau das gleiche, als wenn Sie nach 6 Jahren restschuldbefreit werden, es ändert sich lediglich die Laufzeit von 6 auf 5 Jahre
zu c) Gegenfrage: was soll der Vorteil sein? Da wird es kein einziges Argument geben, das für eine planmäßige Beendigung spricht.
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Re: Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

Beitrag von INTI »

Bitte wirklich versichern, dass die Kosten gedeckt sind. Nicht (entschuldigung) auf den Treuhänder verlassen, sondern direkt beim Gericht anfragen.
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paddy000
Fortgeschrittener
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Registriert: 30. Nov 2021, 16:32

Re: Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

Beitrag von paddy000 »

"Was kommt auf mich zu, wenn der Antrag bestätigt wird?"

So lief es bei mir:
- RSB Antrag rechtzeitig an das AG geschickt
- Nach erfolgreicher Prüfung der Kriterien haben IV und Gläubiger eine Einspruchsfrist von vier Wochen, also abwarten
- Nach Ablauf der Frist Beschluss vom AG, dass die RSB erteilt wird
- Nach weiteren 14 Tagen ist der Beschluss rechtsgültig

Ärgerlich ist, dass bis zur Rechtsgültigkeit des Beschlusses weitergepfändet wird und das kann, je nach Amtsgericht, dauern. Gem. §300a InsO bekommst du das Geld wieder, aber ich warte schon zwei Monate darauf :roll:
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

Beitrag von INTI »

paddy000 hat geschrieben: 20. Jan 2022, 08:15
- Nach weiteren 14 Tagen ist der Beschluss rechtsgültig
Rechtskraft sollte gemäß § 300 Abs. 4 S. 2 InsO sofort eintreten.
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paddy000
Fortgeschrittener
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Beiträge: 68
Registriert: 30. Nov 2021, 16:32

Re: Was gibt es bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung zu beachten?

Beitrag von paddy000 »

INTI hat geschrieben: 20. Jan 2022, 09:32 Rechtskraft sollte gemäß § 300 Abs. 4 S. 2 InsO sofort eintreten.
Ok, dann hat die Insolvenzassistentin meines IV mich vera... Die ist sowieso etwas "anstrengend".
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