EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
heinzelmann
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jan 2022, 16:55

EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von heinzelmann »

Hallo Community,

ich brauche mal euren Sachverstand.
ich habe Schulden beim Landkreis (Arbeitslosengeld- und Wohngeldüberzahlung). Darauf habe ich schon 2019 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, desweiteren haben sie den Lohn und das Konto gepfändet.
Ich habe ein P-Konto und mein Lohn liegt unter dem pfändbaren Bereich, deshalb haben sie bis jetzt kein Geld bekommen.
Eine Ratenzahlung haben sie damals abgelehnt. (Antrag Härtefall)

Ende 2021 haben sie den ganzen Prozess wieder von vorne angefangen und mir eine Zahlungsaufforderung zugeschickt. Darauf habe ich geantwortet, dass sich meine finanzielle Lage nicht geändert hat und ausserdem musste ich 2021 eine weitere EV abgeben.

Jetzt habe ich einen Bescheid vom Gerichtsvollzieher das ich die EV abgeben soll.
Was mich aber stutzig macht das der GV nicht mehr aus dem Landkreis kommt wo ich wohne sondern aus der Nachbarstadt.
Das verstehe ich nicht, warum ist das so?

LG
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Werbung

Hi heinzelmann,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken" geschaut?
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von INTI »

Die Gerichtsvollzieher haben eine Geschäftsverteilung, wonach sich deren Bezirk richtet.
0
mucel
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 99
Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von mucel »

heinzelmann hat geschrieben: 11. Jan 2022, 17:21
und ausserdem musste ich 2021 eine weitere EV abgeben.

Jetzt habe ich einen Bescheid vom Gerichtsvollzieher das ich die EV abgeben soll.
Was mich aber stutzig macht das der GV nicht mehr aus dem Landkreis kommt wo ich wohne sondern aus der Nachbarstadt.
Das verstehe ich nicht, warum ist das so?

LG
Wenn du 2021 die Vermögensauskunft abgegeben hast, wird die nächste ohnehin erst 24 Monate später fällig. Es sei denn, der Gläubiger kann wesentliche Gründe angeben und untermauern, die eine vorzeitige erneute Abgabe rechtfertigen. Wenn das nicht der Fall ist, ist es schon merkwürdig, dass der GV dich jetzt zur erneuten Abgabe auffordert.

Rufe ihn einfach mal an oder schreib ihm ein Fax/ggf. eine Mail, wann und unter welchem Geschäftszeichen du 2021 die Vermögensauskunft abgegeben hast.
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von insolaner »

klingt so, als wenn der zuständige GV gewechselt hätte - wie @mucel schon schrieb: Mitteilen, dass VA dannunddann (gern auch unter demunddem AZ) abgegeben hast, sollte sich erledigt haben. Oder der Gläubiger bringt besagte Argumente vor, die er mW aber auch begründen muss, und nicht einfach nur in's Blaue "der ist umgezogen, der muss Geld haben" vermuten.
0
heinzelmann
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jan 2022, 16:55

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von heinzelmann »

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ergänzend zu meiner Aussage, dass ich die Ev 2021 für eine andere Schuld abgegeben habe. In meinen Landkreis.
In dem Schreiben vom Landkreis Ende 2021 habe ich denen auch das mitgeteilt (Datum und Aktenzeichen) aber das scheint nicht zu Interessieren. Aber sie wissen das.
Ich denke auch das der GV nicht gewechselt hat, weil ja das Gericht ja einen Gv bestellt.

LG
0
mucel
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 99
Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von mucel »

heinzelmann hat geschrieben: 13. Jan 2022, 10:32 Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ergänzend zu meiner Aussage, dass ich die Ev 2021 für eine andere Schuld abgegeben habe. In meinen Landkreis.
In dem Schreiben vom Landkreis Ende 2021 habe ich denen auch das mitgeteilt (Datum und Aktenzeichen) aber das scheint nicht zu Interessieren. Aber sie wissen das.
Ich denke auch das der GV nicht gewechselt hat, weil ja das Gericht ja einen Gv bestellt.

LG
Also das Gerichtsvollzieher die Bezirke wechseln, hat nun alles andere als Seltenheitswert.

Worum geht es jetzt eigentlich genau? Hast du irgendwelche Gründe (z.B. höheres Gehalt, neues Auto etc.) aus denen es schlecht wäre die VA vorzeitig wieder abzugeben oder stört die lediglich der GV-Wechsel?

Wenn du Gründe haben solltest, kannst du dich an das Vollstreckungsgericht wenden und dort darlegen, warum du zur Zeit nicht zur Abgabe der VM verpflichtet bis und entsprechend beantragen, dass die Pflicht zur jetzigen Abgabe der VM aufgehoben wird.

Wenn du keine Gründe haben solltest, bist du natürlich auch nicht zur Abgabe verpflichtet aber wirkliche Folgen hätte die Abgabe dann ja nicht.
0
INTI
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 9
Beiträge: 135
Registriert: 11. Aug 2021, 20:52

Re: EV aus zwei unterschiedlichen Bezirken

Beitrag von INTI »

Der Schuldner ist innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c oder nach § 284 der Abgabenordnung nicht verpflichtet, eine weitere Vermögensauskunft abzugeben, es sei denn, ein Gläubiger macht Tatsachen glaubhaft, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen, § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO.
0
Antworten