Schon wieder ich

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
jenny89
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 41
Registriert: 4. Dez 2021, 16:20

Schon wieder ich

Beitrag von jenny89 »

Hallo ihr lieben,

Hier bin ich wieder. Die Jenny mit 98 Fragezeichen im Kopf! Mein Mann und ich waren ja bei der Schuldnerberatung, nachdem der 900 Euro Anwalt sich nicht gemeldet hat, bis heute hat er nicht angerufen 🥴🙄... naja jedenfalls hat die Kostenlose Schuldnerberatung uns dazu geraten alle laufenden Abbuchungen zurück zu buchen, damit unser Lebensunteralt gesichert ist jetzt meine Frage! Funktioniert so eine Rückbuchung auch bei Kreditkarten Abbuchungen? Ich kann in seiner Online Banking app nämlich alles was abgebucht wurde zurück buchen aber die Kreditkartenrechnung nicht !
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Schon wieder ich

Werbung

Hi jenny89,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schon wieder ich" geschaut?
0
mucel
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 99
Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Schon wieder ich

Beitrag von mucel »

Mal abgesehen von unberechtigten Abbuchungen kann man bei Kreditkartenbuchungen im Prinzip nichts stornieren bzw. widerrufen.

Generell solltest du auch bei den Abbuchungen von deinem Bankkonto genau schauen, welche Lastschriften du da jetzt stornierst bzw. welchen du widersprichst. Einfach mal so alles widerrufen könnte nämlich unter Umständen nicht allzu gut sein. Wenn du also jetzt z.B. eine Lastschrift stornierst/widerrufst, mit der du einen Einkauf im Internet bezahlt hast, bist du da schnell an der Grenze zum Betrug. Auch bei allem was mit Telefon, Internet, Strom, Wohnung/Miete zu tun hat, solltest du vorher dreimal hinschauen und überlegen, was du da stornierst.
0
jenny89
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 41
Registriert: 4. Dez 2021, 16:20

Re: Schon wieder ich

Beitrag von jenny89 »

Ja klar das weiß ich das man zb. Handy, Versicherung usw. Einfach laufen lässt es geht halt um Kredite, Ratenzahlungen usw. Und halt um die Kreditkartenabrechbung.
0
mucel
Fortgeschrittener
Reaktionen: 11
Beiträge: 99
Registriert: 14. Aug 2018, 12:22

Re: Schon wieder ich

Beitrag von mucel »

jenny89 hat geschrieben: 12. Dez 2021, 13:11 es geht halt um Kredite, Ratenzahlungen usw.
Aber auch da solltest du schauen, was du da zurück gehen läßt. Wenn du z.B. bei einem im August/September (das kann auch weiter zurück liegen) abgeschlossenen Ratenkauf, jetzt die Ratenabbuchung mit Widerspruch zurück gehen läßt, obwohl dein Konto zum Abbuchungstermin gedeckt war, könnte das echte Probleme geben.
0
jenny89
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 41
Registriert: 4. Dez 2021, 16:20

Re: Schon wieder ich

Beitrag von jenny89 »

Nein das was bisher bezahlt wurde wird natürlich nicht zurück gebucht. Es geht um die kommenden Abbuchungen.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Schon wieder ich

Beitrag von Shopgirl »

Bei Kreditkarten gibt es zwei Möglichkeiten der "Rückbuchung":

1. Wenn eine einzelne Buchung unberechtigt erfolgt ist, weil z.B die Kreditkartendaten in falsche Hände geraten sind, kannst du ein sogenanntes Chargeback nutzen. Dazu musst du ein Formular deiner Bank ausfüllen, mit dem du versicherst, dass du die Zahlung nicht selbst getätigt hast => in diesem Fall also keine gute Idee.

2. Deine Bank rechnet deine Kreditkarte ab und belastet diese monatliche Abrechnung deinem Bankkonto. Dieser Lastschrift kann man widersprechen. Das ist eine Lastschrift wie jede andere auch. Führt man Kreditkarte und Bankkonto bei derselben Bank, kann das allerdings problematisch werden. Außerdem sind Kreditkartenabrechnungen ja immer sehr "frische Ausgaben". Du hast die Karte im letzten Monat genutzt und buchst im nächsten die Abrechnung zurück... könnte man Betrug draus basteln, muss man aber nicht. Wenn ihr ohne das rückgebuchte Geld der Kreditkartenabrechnung eure Miete nicht zahlen könnt oder nichts im Kühlschrank habt: do it. Dann muss man sehen, was daraus wird. Im schlimmsten Fall habt ihr den Betrag nach der Insolvenz noch an der Backe.


Edit:
Das Wichtigste hätte ich fast vergessen: Die Kreditkarte ab jetzt nicht mehr einsetzen.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 1241
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Schon wieder ich

Beitrag von imker »

Ich würde aus Gründen der Kostenminimierung vorher die Abbuchungserlaubnis/Lastschriftmandat zurücknehmen.
0
cine
Wissender
Reaktionen: 5
Beiträge: 125
Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Schon wieder ich

Beitrag von cine »

Shopgirl hat geschrieben: 12. Dez 2021, 16:15 Bei Kreditkarten gibt es zwei Möglichkeiten der "Rückbuchung":

1. Wenn eine einzelne Buchung unberechtigt erfolgt ist, weil z.B die Kreditkartendaten in falsche Hände geraten sind, kannst du ein sogenanntes Chargeback nutzen. Dazu musst du ein Formular deiner Bank ausfüllen, mit dem du versicherst, dass du die Zahlung nicht selbst getätigt hast => in diesem Fall also keine gute Idee.
Das ist so nicht richtig, man kann auch jederzeit (jederzeit stimmt nicht ganz max. 8 Wochen wobei es bei Visa bis zu 120 Tage sind) auch Geld das man selbst autorisiert hast "zurück buchen" lassen.
Bsp.
Stornierte Bestellung
Ware zurück gesendet
Gutschrift nicht erhalten

oder und hier wird es interessant;
Ware oder Dienstleistung nicht erhalten.

Genau der letzte Punkt bei meinen Bsp. könnte hier greifen. Dienstleistung bezahlt jedoch nicht oder nur mangelhaft erhalten.

Fakt ist, das ganze ist halt aufwendiger als ne Lastschrift zurück zu buchen.
- Formular besorgen
- ausfüllen
- Nachweise beifügen (z.B. Email(s) mit Aufforderung zu reagieren)
- Abschicken
- Widerspruchzeit abwarten usw usf.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Schon wieder ich

Beitrag von Shopgirl »

cine hat geschrieben: 23. Dez 2021, 02:02

Genau der letzte Punkt bei meinen Bsp. könnte hier greifen. Dienstleistung bezahlt jedoch nicht oder nur mangelhaft erhalten.
Und wie trifft das auf diesen Fall zu? Behaupten etwas nicht erhalten zu haben, was man aber erhalten hat, könnte man durchaus Betrug nennen.
0
Antworten