Hallo zusammen. Habe eine Frage. Wenn mein Mann das Kindergeld unseres im Februar 22 auf die Welt kommenden kindes erhält. Wird das gepfändet oder ist das komplett pfändungsfrei? Im Internet steht es mal so mal so
Dann eine Frage zur Steuererklärung. Wir sind ab 18.12.21 verheiratet und überlegen für 2021 eine gemeinsame Steuererklärung zu machen. Nun meine Frage, geht das Guthaben komplett an den Insolvenzverwalter oder bekomme ich als Frau die Hälfte des Guthaben, da ich ja mit der Insolvenz meines Mannes eigentlich nix zu tun habe. Oder ist das eher nachteilig für uns und jeder sollte seine eigene machen? Danke euch:)
Kindergeld, Steuererklärung
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Re: Kindergeld, Steuererklärung
Das Kindergeld wird nicht gepfändet.
Wir fahren am günstigsten mit der Einzelveranlagung bei der Steuer. Das kann man aber gut mit einem Steuerprogramm berechnen. Es wird nur der Teil des insolventen Ehepartners gepfändet.
Wir fahren am günstigsten mit der Einzelveranlagung bei der Steuer. Das kann man aber gut mit einem Steuerprogramm berechnen. Es wird nur der Teil des insolventen Ehepartners gepfändet.
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Re: Kindergeld, Steuererklärung
Hast Du denn bisher Steuern gezahlt ?
("normal" ist ja, wer nix gezahlt hat, bekommt auch nix zurück - ausser bei "cum-ex" ...)
Wenn Ihr die Zusammenveranlagung wählt, dann kannst Du nach Erhalt des Steuerbescheides die "Aufteilung" beantragen, siehe hier:
https://www.deubner-steuern.de/themen/s ... heids.html
Wie Genau die Aufteilung funktioniert ? Einfach 50/50 oder prozentual je nach Anteil der jeweils gezahlten Steuern ? Keine Ahnung. Ich habe die Mitarbeiter beim Finanzamt bisher oft als recht hilfreich erlebt. Natürlich kam auch schon mal: "Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater" (wenn einer mal schlechte Laune hatte), aber meist sind sie schon auskunftsfreudig. Also: ruf an und frag Dich klug.
Viel Glück!
("normal" ist ja, wer nix gezahlt hat, bekommt auch nix zurück - ausser bei "cum-ex" ...)
Wenn Ihr die Zusammenveranlagung wählt, dann kannst Du nach Erhalt des Steuerbescheides die "Aufteilung" beantragen, siehe hier:
https://www.deubner-steuern.de/themen/s ... heids.html
Wie Genau die Aufteilung funktioniert ? Einfach 50/50 oder prozentual je nach Anteil der jeweils gezahlten Steuern ? Keine Ahnung. Ich habe die Mitarbeiter beim Finanzamt bisher oft als recht hilfreich erlebt. Natürlich kam auch schon mal: "Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater" (wenn einer mal schlechte Laune hatte), aber meist sind sie schon auskunftsfreudig. Also: ruf an und frag Dich klug.
Viel Glück!
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Re: Kindergeld, Steuererklärung
@noname2010
Geht es um das Kindergeld von der Familienkasse oder geht es um die Gutschrift des Kindergeldes auf dem Konto des insolventen Ehemannes?
Geht es um das Kindergeld von der Familienkasse oder geht es um die Gutschrift des Kindergeldes auf dem Konto des insolventen Ehemannes?
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Re: Kindergeld, Steuererklärung
Naja wir würden gern das Kindergeld über ihn laufen lassen da wir so zusammen mehr raus bekommen aufgrund der Zählkinder. Würden es aber auf mein konto überweisen lassen. Die Frage nur obs ihm dann trotzdem nicht angerechnet wird als Einkommen.
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Re: Kindergeld, Steuererklärung
Wenn der Vater in der Insolvenz "pfändbar" ist, ändert sich die 850c ZPO Tabelle durch den Bezug von Kindergeld nicht. 850 c ZPO regelt, was vom Arbeitslohn pfändbar ist. Wenn das Geld nicht auf seinem Konto eingeht, ist es auch da nicht pfändbar, weil es da nicht auftaucht. Um bei der Famlienkasse ist es nicht pfändbar, weil das SGB das verbietet.
Für das juristische Hochreck in der Rechtswissenschaft kann man als Aufagbe bearbeiten, ob ein Anspruch des Vaters gegen die Mutter auf Auszahlung dieses Kindergeldes besteht und pfändbar ist. Ich weiß es nicht und Entscheidungen dazu wird es auch nach längerem als meinem 2 Minuten Check wohl nicht geben.
Neu für mich ist die Mitteilung, dass es durch den durch ihn gestellten Antrag mehr geben wird - aber wenn das so ist, ist das ja wohl nicht untersagt.
Für das juristische Hochreck in der Rechtswissenschaft kann man als Aufagbe bearbeiten, ob ein Anspruch des Vaters gegen die Mutter auf Auszahlung dieses Kindergeldes besteht und pfändbar ist. Ich weiß es nicht und Entscheidungen dazu wird es auch nach längerem als meinem 2 Minuten Check wohl nicht geben.
Neu für mich ist die Mitteilung, dass es durch den durch ihn gestellten Antrag mehr geben wird - aber wenn das so ist, ist das ja wohl nicht untersagt.
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