Eröffnetes Insolvenverfahren

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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

INTI hat geschrieben: 27. Nov 2021, 13:04 Selbst bei der Beschwerdekammer wirst Du keine Chance haben.
BGH, Beschluss vom 16.04.2015, IX ZB 41/14
Danke INTI für Deine Einschätzung. Wenns so sein soll, dann ist das eben so. Aber: ich denke halt an die Tatsache, dass ich (nach Pfändung) ca. 2100 Euro und meine Partnerin "nur" ca. 1400 Euro verdient. Insofern frage ich mich, ob ich das Gericht irgendwie davon überzeugen könnte, dass eine 50%-Herausrechnungen unangemessen ist, sprich eine geringere Herausrechnungsquote, vielleicht 25%, angemessener ist.

Also so nach der Überlegung, dass wir ungleiches Gehalt verdienen und deshalb ungleich für den Unterhalt aufkommen. Wäre dies womöglich auch chancenlos?

In dem damaligen Präzedenzfall ging es ja darum, dass der Schuldner in etwa genauso viel verdient wie seine Frau, daher wohl die 50/50. Das ist bei mir ja nicht der Fall.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Könnte ein Widerspruch/Beschwerde von mir Kosten für mich verursachen?
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Bernd111 hat geschrieben: 1. Dez 2021, 19:22 Könnte ein Widerspruch/Beschwerde von mir Kosten für mich verursachen?
Kann hierzu noch jemand hier einen Rat oder sonstige Hilfe geben (...bevor meine Beschwerdefrist zum Bescheid bald abgelaufen ist)?
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INTI
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von INTI »

Beim Landgericht fällt eine Beschwerdegebühr an. Ich glaube 50,-- Euro.
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INTI
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von INTI »

Uii, 50,-- Euro waren mal, mittlerweile sind es 66,-- Euro.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Okay. Und du bleibst bei Deiner Einschätzung: Keine Chance im Beschwerdeverfahren?
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INTI
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von INTI »

Ja, da bleib ich dabei.
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Bernd111
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Bernd111 »

Grüßt euch

Für mein eröffnetes Verfahren gibt es nun einen Schlusstermin. Ich weiß, dass die Gläubiger durchgehend einen Versagungsantrag stellen können. Ist die durchschnittliche Häufigkeit von Versagungsanträgen kurz vorm Schlusstermin jedoch größer als in der "Anfangszeit"?
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Graf Wadula
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Re: Eröffnetes Insolvenverfahren

Beitrag von Graf Wadula »

Seit 2014 hat sich das Gesetz geändert und Gläubiger können im gesamten verfahren einen Versagungsantrag stellen, brauchen nicht mehr auf die Schlussterminierung warten. Insofern kommen meist, wenn denn dann welche kommen, bereits vorher.
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