Ich hätte mal eine Frage zum Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Der Gläubiger beantragt ja beim zuständigen Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheides. Nach Zugang des Mahnbescheides hat der Schuldner dann 14 Tage Zeit einen etwaigen Widerspruch einzulegen.
Was passiert, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt? Wird dann automatisch durch das Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen oder muss der Gläubiger auch hierzu erst einen Antrag stellen?
Ablauf gerichtliches Mahnverfahren
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Re: Ablauf gerichtliches Mahnverfahren
Hi JaxTeller,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ablauf gerichtliches Mahnverfahren" geschaut?
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Re: Ablauf gerichtliches Mahnverfahren
Das muss der Gläubiger extra beantragen, "automatisch" passiert da nix.
In der Regel macht der Gläubiger aber gleich beim Antrag auf Erlass des Mahnbescheides sein Kreuzchen an der richtigen Stelle: "Falls ... dann "ja": Antrag auf Vollstreckungsbescheid".
In der Regel macht der Gläubiger aber gleich beim Antrag auf Erlass des Mahnbescheides sein Kreuzchen an der richtigen Stelle: "Falls ... dann "ja": Antrag auf Vollstreckungsbescheid".
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