Gewöhnliche Pfändungen

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Witwe Bolte
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Florida hat geschrieben: 2. Dez 2021, 11:15 Ich muss in den USA die Steuererklärung machen und hier auch ...
Echt jetzt ?
Auch wenn man gar kein Einkommen in D hat ?

Damit (Doppelbesteuerungsabkommen) kenn ich mich nicht aus, sorry.
Was steht denn in Deinen deutschen Steuerbescheiden ?

Wenn da "zu versteuerndes Einkommen = 0,00" steht, dann ist das doch super
(warum hast Du die Bescheide dann nicht längst der KK geschickt ?
Genau das wollten die doch von Dir haben).
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Bei der Deutschen Steuerbescheid steht auf der ersten Seite dass ich 0 Zahlen muss, als Anlage steht, dass ich auch Steuerpflichtig in Ausland bin (USA und da dort § 34d EStG ), dort steht auch die Summe, z.B. für das Jahr 2016 habe ich $1.654,65, zahle im Schnitt immer so viel, weil der Grundstück ca. 60.000 square foot hat

Trotzdem in den Steuerbescheid immer das er auch Vorläufig ist, weil die Deutsche Behörde sich mit der US Behörde austauscht
Dann steht Einkommensteuer 0 € und darunter steht der Vermerk, dass ich auch in Ausland Steuerpflichtig bin, dann die Anlagen und dort steht immer die Summe die ich in den USA zahlen muss.

z.B. im Jahr 2015 habe ich in den USA sogar eine Erstattung bekommen, da ich das Dach neu gemacht habe
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Witwe Bolte
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Witwe Bolte »

ist das Haus vermietet ?
Bringt Dir es Einkommen ?
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Also, offiziell nicht, dort wohnen die Eltern meiner Freundin, die kommen aus Kolumbien und leben seit 43 Jahren in den USA, sind aber illegal dort, meine Freundin ist US Bürgerin weil Sie in der USA geboren ist.
Somit haben wir kein Vertrag, weil ich den sonst registrieren muss und man darf keine "Illegalen" etwas vermieten
Aber, da diese Illegalen ein Social Security Number haben und normal Steuer zahlen, haben wir ein Benutzungsvertrag unterschrieben, damit ich auch Versichert bin, falls die was im Hause machen
Ist aber in den USA üblich mit den Einwanderer, bei ins in Florida ist fast jeder vierte Latino illegal
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Witwe Bolte
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Du schreibst weiter oben, dass Du mal Steuern zahlen musstest und mal was zurückbekommen hast
(eigentlich bekommt man ja nur was zurück, wenn man vorher auch was bezahlt hat ...).

Deswegen nochmal: Ich weiß nicht, wie es mit ausländischen Einkünften (aus Vermietung und Verpachtung) ist; mit Einkünften (aus VuV) in D ist es unterschiedlich:

Bei "freiwillig" Versicherten ("freiwillig" ist ja Quatsch, weil es ja eine Versicherungspflicht gibt), also bei "Freiwilligen" (wie Dir vermutlich, wenn Du in D keinen SV-pflichtigen Arbeitsvertrag hast), sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beitragspflichtig.

Bei Pflicht-Versicherten (die ein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis haben) nicht.

Wie das mit ausländigen Einkünften aus VuV ist, weiß ich nicht, sorry.

Pflichtversichert sind in D alle Arbeitnehmer ab 450,01 Euro brutto im Monat.
Achtung: BIS 450,00 € Euro/Monat fällt man in D nicht unter die Versicherungspflicht,
das nennt sich hier "Mini-Job".

In Köln gab es mal eine "Patientenberatungsstelle" (kostenlos!) - ob die hier die Nachfolger sing?
https://www.patientenberatung.de/de/beratungsangebot

Du kannst dort ja mal anfragen, ob die auch bez. "Beiträge" beraten.
Aber frag vorher, ob es was kostet !

Viel Glück
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Witwe Bolte
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich glaube, Du brauchst echt einen "Fachmann/Fachfrau", denn den § 240 des SGB V kann schon ein normal gebildeter Deutscher (ohne Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten) kaum verstehen ...
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html

Immerhin steht da:
SGB V § 240 (4a) Satz 4:
...
Weist das Mitglied seine tatsächlichen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach, gilt für die endgültige Beitragsfestsetzung nach Satz 3 als beitragspflichtige Einnahme ... usw usw

d.h., bis zum 31.12.2021 kannst Du der AOK noch Dein "Nicht-Einkommen" in 2018 und 2019 nachweisen, dafür dürften sie als m.E. noch gar nichts zwangsvollstrecken.
Es bleibt das Problem mit 2015, 2016 und 2017.

Aber nochmal: Frag mal bei der "Patientenberatung".

Falls Du überlegen solltest, einen deutschen Rechtsanwalt zu fragen, dann: Vorsicht!
1. Macht es nur Sinn, wenn Du einen findest, der echt Ahnung davon hat
(am besten einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht).
2. Ein deutscher Anwalt kostet immer, hier gibt es kein "Erfolgs"-Honorar oder so.
Eine Erstberatung darf per Gesetz meines Wissens aber nicht mehr als 190,00 Euro (ggf. plus MwSt) kosten.
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Florida
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Florida »

Ja, das ganze ist nicht easy, trotzdem an den Fragebogen der AOK stand immer ob ich Miete/Pacht usw. von Immobilien bekomme und nein, ich besitze zwar eine Immobilie, trotzdem bekomme ich keine Miete und hatte keine Einnahmen und das Haus hier läuft auf mein Mann, da ich sonst in den USA auch versteuern muss
Die Steuer habe ich erstatte bekommen, weil ich damals eine Photovoltaik-Anlage gebaut habe die auch Strom erzeugt und den Versorgen Strom gibt, ist eingentlich in den USA noch irrelevant, Strom ist sehr günstig, in den Sommermonaten mit 24/7 A/C zahlt man nicht mehr als $50

Mal sehen wie weit ich jetzt komme, sonst muss ich wirklich zu einen Anwalt der darauf Spezialisiert ist

Übrigens in den USA kostet ein Anwalt das zehnfache als hier
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insolaner
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von insolaner »

danke für die Info mit den drei Jahren, die hilft mir (theoretisch)...
Witwe Bolte hat geschrieben: 2. Dez 2021, 13:30 1. Macht es nur Sinn, wenn Du einen findest, der echt Ahnung davon hat
(am besten einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht).
wohl wahr, und selbst die "Fach"leute sind oft.......

2. Ein deutscher Anwalt kostet immer, hier gibt es kein "Erfolgs"-Honorar oder so.
Eine Erstberatung darf per Gesetz meines Wissens aber nicht mehr als 190,00 Euro (ggf. plus MwSt) kosten.
doch, es gibt Erfolgshonorare - wie genau, weiss ich auch nicht, aber es gibt sie...
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Witwe Bolte
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Re: Gewöhnliche Pfändungen

Beitrag von Witwe Bolte »

insolaner hat geschrieben: 2. Dez 2021, 21:29 ...
doch, es gibt Erfolgshonorare - wie genau, weiss ich auch nicht, aber es gibt sie...
Ja, natürlich kann man mit einem Anwalt ausmachen: Wenn ... dann ...

Aber man kann nach dem RVG eben NICHT ausmachen: NUR dann, wenn ...
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