Vermögensauskunft

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Luna111
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Vermögensauskunft

Beitrag von Luna111 »

Hallo,

Ich werde wohl bald die Vermögensauskunft abgeben müssen. Der erste Vollstreckungsbescheid von einem Gläubiger ist schon einige Wochen her.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit. Nur falls ich zu einem Termin kommen soll wäre das schwierig. Ich bin Risikopatient und habe eine Maskenbefreiung. Bei den aktuellen Zahlen gehe ich ausser zum Arzt überhaupt nicht mehr ausser Haus.

Gibt es da die Möglichkeit die Vermögensauskunft per Post zu schicken? Wenn nein, was wäre wenn diese trotzdem per Einschreiben hinschicken und nicht zum Termin erscheinen würde?

LG
Luna
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Vermögensauskunft

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Hi Luna111,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vermögensauskunft" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 305
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Vermögensauskunft

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Hallo Luna,

sobald du das Schreiben in deinen Händen hältst, kontaktierst du den Gerichtsvollzieher und erzählst ihm von deiner gesundheitlichen Einschränkung. Da wird es mit Sicherheit eine Lösung geben. Dies sind auch nur Menschen.

Früher in meiner ungeordneten Lebensphase hatte ich auch eine Menge Vollstreckungsbescheide bekommen. Dies bedeutet nicht automatisch, dass es zur Vermögensauskunft kommt.
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INTI
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vermögensauskunft

Beitrag von INTI »

1. Ein Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft ist aufzuheben, wenn der Schuldner auf Grund ärztlichen Attests offensichtlich zu einer sogenannten Corona-Risikogruppe gehört.

2. Lag der Termin bereits in der Vergangenheit, fehlt es auf Grund prozessualer Überholung am erforderlichen Rechtschutzinteresse, über eine Terminsaufhebung zu entscheiden.

3. Gerichtsvollzieher können dem Schuldner gestatten, den Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Bild- und Tonübertragung wahrzunehmen.

LG Oldenburg, Beschluss vom 11.2.2021 – 6 T 75/21 –
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Luna111
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Re: Vermögensauskunft

Beitrag von Luna111 »

Danke, das hilft mir sehr weiter!
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